Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zu werden. Bei dem Landtage von 18AK urgirte man die Vorlage des Entwurfs einer Gewerbeordnung, das hohe Staatsministerium wurde interpellirt, wenn es gedenke, die Gewerbeordnung vorzulegen, worauf von Seiten des Herrn Staatsministers v. Friesen dahin sich ausgesprochen wurde, daß dies eine außerordentlich wichtige, umfängliche und zeit raubende Arbeit sei, daß solche auch noch mit andern Arbeiten Zusammenhänge, namentlich z. B. mit Erlassung eines Ge setzes über Gewerbegerichte, Gewerberäthe und Handelskam mern, daher die Zeit zu kurz gewesen sei, um diese umfassende Arbeit zu vollenden. Indessen wurde doch dabei von Seiten des Herrn Staatsministers geäußert, daß bereits derEntwurf dieses Gesetzes in Arbeit sei; man hoffe, es bald zu vollenden, und werde gewiß Alles thun, um es so bald als möglich den Ständekammern zurBerathung vorlegen zu können. .InBe- rücksichtigung dieser obwaltenden Verhältnisse, in fernerer Berücksichtigung des sehr wünschenswerthen baldigen Erschei nens einer Gewerbeordnung, und dadurch den Beschluß der jenseitigen Kammer motivirend, glaubt die Deputation der hohen ersten Kammer anrathen zu können, sich dem Beschlüsse derjenseitigen Kammer anzuschließen, der, wie ich vorhiner wähnte, dahin geht: die gedachte Petition der hohen Staats regierung zu möglichster Berücksichtigung zu empfehlen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zuvörderst die Frage an die Kammer zu richten: ob sie wolle auf den soeben gehörten mündlichen Vortrag sofort die Berathung richten? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich habe ferner zu erwarten, ob Jemand bezüglich dieses Gegenstandes das Wort zu er greifen gedenkt. v. Heynitz: Ich wollte nur bemerken, daß ich und mehrere Mitglieder der Deputation durchaus nicht der Mei nung gewesen sind, durch den Antrag eine große Eile zu be wirken, die in Widerspruch stehen könnte mit der Schwierig keit des Gegenstandes. Wir haben ihn blos in Anerkennung des Wünschenswerthen des Erscheinens derGewerbeordnung Lei der Regierung ins Gedachtniß rufen wollen, aber keines wegs eine Beschleunigung im eigentlichen Sinne des Wortes befördern wollen. v. Welck: Darauf möchte ich bemerken, daß die Worte des Antrages dieser Ansicht gewissermaaßen entgegenzustehen scheinen; denn wenn die Stände bei der hohen Staats regierung einen Antrag stellen und auf möglichste Berück sichtigung desselben antragen, so scheint doch darin auch der Wunsch zu liegen, daß eben diese Angelegenheit auch mit größter Beschleunigung betrieben werden möge. Indessen würde ich, auch wenn man diesen Sinn darin erkennen kann, nichts gegen den Antrag haben, und ich glaube, daß die Sache doch wirklich von so hoher Wichtigkeit ist, vorzüglich in Be rücksichtigung der, wie schon der Herr Referent erwähnte, sehr vielseitigen und mitunter sehr verworrenen Ansichten, die in den letzten Jahren über das Gewerbswesen aufgetaucht sind, daß eine bestimmte Regelung, ein neues Gesetz in dieser Be ziehung den Ständen vorgelegt werde. Findet sich bei der Vorlage, daß die ganze Angelegenheit wirklich noch nicht gründlich und erschöpfend und von allen Seiten hat beleuch tet werden können, so wird es natürlich immer noch an der Zeit sein, das Gesetz nicht anzunehmcn oder die Staats regierung zu ersuchen, es einer nochmaligen Bearbeitung zu unterwerfen. Daß die Sache an und für sich dringend ist, glaube ich wohl annehmen zu können; also bin ich mit dem Anträge der Deputation vollkommen einverstanden. Secretair v. Polenz: Die Deputation hat sich bei Prüfung des Gegenstandes nicht verhehlen dürfen,'daß aller dings eine Gewerbeordnung zu den dringendsten Bedürfnissen der Zeit gehört. Es sind so sehr viel Differenzen in den Innungen, so viel Ansprüche Seiten Einzelner vorgekommen, daß es allerdings höchst wünschenswerth sein muß, aus dem Chaos dieser Meinungen und verschiedenen Gesetze herauszu kommen und zu einem einzigen, das Ganze umfassenden Ge setze zu gelangen.i Indem daher die Deputation, lediglich um sich von der zweiten Kammer nicht zu entfernen, in ihrem An träge die Worte „zu möglichster Berücksichtigung" ebenfalls adoptirte, hat sie allerdings dadurch nur die Ueberzeugung auszusprechen gedacht, daß es der Regierung am Herzen liegen möge, sobald als nur thunlich eine Gewerbeordnung vorzu legen, ohne ihr jedoch dabei im Geringsten insoweit vorgreifen zu wollen, daß sie nicht das Rechthaben könne, bei der nächsten Ständeversammlung zu erklären, daß entweder die Vorlage noch nicht reif genug sei, um sie als Gesetz an die Kam mern zu bringen, oder daß es überhaupt an Zeit dazu ge mangelt habe. Prinz Johann: DerGegenstand der Petition istan.sich genommen ein hochwichtiger, er berührt die allertiefsten Fragen des Staatslebens, und ich glaube, es wird Alles darauf an kommen, daß das Gesetz zur rechten Zeit erscheint, weder zu früh, noch zu spät; weder zu früh, nämlich nicht zu einer Zeit, wo sich die Ansichten über diese Punkte noch nicht gehörig ab geklärt haben; noch zu spät, daß nicht vielleicht die öffentliche Meinung bereits so stark geworden ist, daß manihrnichtmehr widerstehen zu können glaubt, und daß man überhaupt das Verhältniß nicht im Sturme zu reguliren genöthigt ist. Ich werde daher auch für den Antrag der Deputation stimmen, er bindet der Regierung die Hände nicht und giebt ihr doch Veranlassung, die Frage in Erwägung zu ziehen, wenn der geeignete Zeitpunkt gekommen ist, um eine Gewerbeordnung vorzulegen; daß dies früher oder später geschehen wird, davon bin ich überzeugt. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu begehren, ich werde daher die Debatte schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. Referent Bürgermeister Wimmer: Der Antrag der Deputation erscheint in jeder Hinsicht unpräjudicirlich. Während, wie ich wiederholt bemerke, die Petenten den Wunsch ausgesprochen haben, die Regierung zu ersuchen, schon der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf in Bezug
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder