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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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was durch den Vorschlag derDeputation gesagt wird. Wenn also nur eine deutlichere Fassung dadurch bezweckt wird, so habe ich nichts dagegen. Am sichersten scheint mir, wenn man mit der Deputation einmal nicht gehen will, immer noch der Vorschlag des Herrn v. Zehmen zu sein. Nach demselben weiß man, daß alle Bestimmungen wieder in Kraft treten sollen, die inzwischen durch neue Gesetze nicht abgeändert worden sind. Es würde sich also diese Fassung nicht blos auf die in Frage befindlichen §Z. 8,10 und II der Grundrechte beziehen, sondern es würde der Sinn des Antrages der sein, daß, wo nur ein Zweifel darüber auftaucht, was Rechtens sei, alle frühem Bestimmungen, insoweit sie inzwischen nicht ausdrücklich aufgehoben sind, wieder Geltung erlangt haben. Ich glaube hierdurch deutlich ausgesprochen zu haben, daß ich immer noch für Annahme der Z. 2, wie sie die Deputation vorschlägt, bin; will aber die Kammer den Antrag des Herrn v. Zehmen annehmen, so würde ich um deswillen nicht Lagegen sein, weil dadurch alle Zweifel getroffen zu werden scheinen. Nur aber müßte man dann, wenn das, was einige Redner bemerkt haben, noch besonders ins Auge gefaßt wer den soll, eigentlich die sämmtlichen Paragraphen der Grund rechte specieall hernehmen und sich fragen, welche Wirkung durch die Annahme des Antrags in Beziehung auf jede ein zelne Paragraphe herbeigeführt werde. Man würde sich hierdurch bald überzeugen, daß bei dieser oder jener Para- graphe eine Bestimmung gar nicht uvthwendig ist und daß, wenn durch die Annahme des v. Zehmen'schen Antrags auch nichts gewonnen wäre, so auch durch dieselbe niemals ge schadet werden kann. Zur Beseitigung aller Zweifel ist es besser, wenn Etwas bestimmt wird, als wenn gar Nichts bestimmt ist. v. Nostitz-Wallwitz: Ich werde mich um so mehr für die von der Regierung vorgelegte neue Fassung erklären, weil dadurch zugleich die Staatsregierung die Verpflichtung übernimmt, diese neue Paragraphe in der zweiten Kammer zur Annahme vorzugsweise zu empfehlen, und weil wir, wenn wir die Vorlage pure annehmen, dazu beitragen, diese lange Debatte über diese Paragraphe zu endigen. Präsidentv.Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich die Debatte bezüglich Z. 2 schließen, und da derHerrReferent das, was er zuletzt äußerte, wahrschein lich als Schlußwort ansehen will, würde ich sogleich zurFrag- stellung übergehen. Hinsichtlich dieser glaube ich folgender- maaßcn verfahren zu können. Ich würde zuvörderst die Frage richten auf den Antrag des Herrn BürgermeisterHennig, weil derselbe am weitesten zu gehen scheint; derselbe will die §. 2 in Wegfall gebracht sehen, und will dagegen die Staatsregie rung ermächtigen, die durch Aushebung der Grundrechte ent stehenden Zweifel aufdem Wege der Verordnung zu beseitigen. WürdedieserAntragangenommen, so würdederDeputations- antrag und das Amendement des Herrn v. Zehmen, sowie auch die Regierungsvorlage als gefallen anzusehen sein; würde er I. K. (6. Abonnement.) aber übgelehnt, dann würde ich die Frage stellen auf den De putationsantrag mit Vorbehalt der v. Zehmen'schen Amende ments; bei Annahme desselben würde die Frage sich richten auf diese soeben genannten Amendements, bei Ablehnung des Deputationsantrags aber würden, wie ich schon erwähnte, die v. Zehmen'schen Amendements gefallen sein und die Frage sich richten auf die neue Regierungsvorlage. Referent Bürgermeister Müller: Ich erlaube mir zu bemerken, daß die ganze Deputation anrathet, Z. 2 abzuleh nen. College Hennig fügt nur etwas hinzu. Er schlägt nämlich vor, §. 2 abzulehnen, was die gesammte Deputation Seite 595 auch vorgeschlagen hat; die Deputation hat aber eine andere Paragraphe in Vorschlag gebracht, die an die Stelle der §. 2 der Regierungsvorlage treten soll. Herr Bür germeisterHennig will nun nicht, daß die von der Deputation vorgeschlagene Paragraphe ausgenommen werde, sondern daß an die Stelle der §. 2 des Gesetzentwurfes gar nichts ge setzt und dafür nur ein Antrag in die ständische Schrift ausge nommen werden soll. Prinz Iohann: Ich habe mich damit einverstanden, zu erklären, daß in Bezug auf den Hennig'schen Vorschlag zwei Fragen stattsinden können, daß über die Ermächtigung der Staatsregierung die Frage vorausgestellt würde, und die Frage, ob die Paragraphe der Deputation wegfallen soll oder nicht, würde sich von selbst beantworten bei der Frage auf das Deputationsgutachten; diejenigen Mitglieder, die blos die Ermächtigung wollen und keine Paragraphe, stimmen dann gegen diese, es werden aber manche für die Paragraphe und zugleich für die Ermächtigung sein, und die könnten dann auch ihren Willen haben. Präsident v. Schönfels: In dem Deputationsantrage finde ich freilich nicht ausdrücklich ausgedrückt, daß die Z. 2 in Wegfall gebracht werden soll, sondern nur eine neue Fassung als tz. 2; daher glaube ich nicht, daß man sagen könnte, daß Herr Bürgermeister Hennig und die Deputation einstimmig wären. v. Friesen: Es steht allerdings Seite595: „Sic rathet daher der Kammer an, §. 2 des Gesetzentwurfes abzulehnen." Ich glaube, die Ablchnungsfrage der ursprünglichen Regie- rungsparagraphe ist die letzte Frage; wenn der Antrag oder resp. die Fassung angenommen worden ist, würde erst die Ablehnungsfrage zurBeantwortung kommen; aberbeantragt ist der Wegfall der Paragraphe allerdings von derDeputation. Präsident v. Schönfels: Der Entwurf ist allerdings zur Ablehnung beantragt, aber keineswegs eine neue Para graphe vorgeschlagen. v. Friesen: Allerdings, es heißt ausdrücklich: „so schlägt die Deputation derSicherheit halber vor, an die Stelle der Z. 2 Folgendes zu setzen rc." Präsident v. Schönfels: Es sind verschiedene An- j sichten laut geworden in Bezug auf die Fragstellung, darüber 15
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