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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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sung gestattet werden muß» Aber noch wichtiger erscheint mir die dritte Paragraphe. Die lautet so: „Die Niederlassung einer ausländischen Jüdin in Sachsen durch Verheirathung mit einem inländischen Juden bedarf gleichfalls der Geneh migung Unsers Ministeriums des Innern." Diese Bestim mung würde nach der Fassung des Deputationsgutachtens wegbleiben, denn es würde im Uebrigen bei Punkt 6 der Ver ordnung vom 20. April bewenden, wo eine solche Bestim mung gar nicht mehr eintritt; es würde dann nur die Be stimmung des Mandats von 1831 bei der Aufnahme fremder Juden eintreten, und die Regierung hätte dann nicht mehr das Recht, fremdenJuden den Eintritt;» verweigern. Daß dies aber geschehe, möglichst in allen Fällen, ist dringend zu wün schen, und ich wünsche keineswegs eine Begünstigung der Niederlassung ausländischer Juden. Ich trage daher darauf an, daß nach dem ersten Satze nach den Worten „Aufenthalt nehmen" hinzugefügt werde: „auch tritt der zweite Satz der §. 1 und die §. 3 des Gesetzes vom 16. August 1838 wieder in Kraft." Meine Ansicht im Allgemeinen geht also dahin, die Juden, die wir im Lande haben, und ausnahmsweise, was ich wünsche, daß es nicht geschehe, aufnehmen, mögeman gut be handeln, und ganz so, wie man sie seit zwei Jahren behandelt hat; diejenigen aber, die von dem Auslande hinzukommen, möge man möglichst von unseren Grenzen abweisen und auch im Jnlande ihre Verbreitung auf dem platten Lande be schränken. Präsident v. Schönfels: Ehe ich das Wort weiter er- theile, würde ich zuerst den Antrag Sr. König!. Hoheit zur Unterstützung zu bringen haben. Der Antrag geht dahin: zu dem Minoritätsgutachten, wie es sich Seite 597 des Berichts findet, hinter den Worten „Aufenthalt nehmen" noch einzu schalten: „auch tritt der zweite Absatz §. 1 und §. 3 des Ge setzes vom 16. August 1838 wieder in Kraft," und ich habe zu erwarten: ob die Kammer den Antrag zu unterstützen gemeint ist? — Geschieht hinreichend. Präsident v. Schönfels:Es haben nun folgende Red ner der Reihe nach das Wort: die Herren v. Erdmannsdorf, v. Zehmen, v. Nostitz-Wallwitz und Graf zu Solms. v. Erdmannsdors: Ich bitte um Erlaubniß, jetzt zu rücktreten zu dürfen, da das, was ich zu sagen habe, auf §.3b., über die Prügelstrafe, Bezug hat, und ich daher jetzt nicht da mit in die Judenfrage hineintreten möchte. Ich werde also das Wort für spätere Zeit mir Vorbehalten. Regierungsrath v. Zehmen: Ich bekenne, daß ich die Be geisterung für die Fortschritte der Jahre 1848 und 1849, die der erste Redner bei der vorliegenden Frage kundgab, meines Orts nicht theile, ich habe oft in denselben mehr Rückschritte gefunden. Das gute Beispiel anderer Staaten kann mich eben so wenig bestimmen. Ich glaube eher, Sachsen hat in diesem Jahre andern Staaten oft gutes Beispiel gegeben. Nur will ich- beiläufig erwähnen, daß kürzlich noch erst in Schweden dieselbe Frage zu Gunsten der Ansichten der Majo rität durch die Gesetzgebung,des Landes entschieden worden ist. Die ganze Frage der völligen bürgerlichen Gleichstellung der Juden hat aber nach.m'ei-nxr.Ansicht vielmehr einen natio nalen Character, als wie einen religiösen. Es ist ein fremder Volksstamm mit fremdem Character, um den es sich handelt. Man hat gesagt, es wäre nicht thunlich, Rechte wieder zu nehmen, die dieser bereits seit zwei Jahren genossen hätte. Ich frage ganz einfach: hat man uns gefragt, als man uns hundertjährige verbriefte Rechte mitEm.em Federstriche nahm? Hat der Jude besseres Recht als wir? Hat unsübrigensdenn nicht jene Dresdner Petition, die vor Kurzem in diesem Hause verlesen wurde, genug gewarnt, in dieser Frage vorsichtig zu gehen? Warnen uns nicht ebenso auch die Beispiele anderer Länder und die mißlichen, fast sklavischen Verhältnisse, in die namentlich der ärmere Theil der eingebornen Bevölkerung durch die Uebermacht gerathen ist, die die jüdische Bevölkerung über sie gewonnen hat, trotz der geringeren Zahl? Nach alle dem kann ich mich den in Bezug auf die Emancipation der Juden in der Neuzeit geltend gemachten Ansichten nicht allenthalben anschließen. Wie die Majorität der Deputation selbst sagt, ist es keineswegs ihre Absicht, die Wirkungen der Grundrechte, soweit sie bereits auf die rechtlichen Verhält nisse einzelner sächsischer Juden Einfluß gehabt haben, irgend wie zu beeinträchtigen; nur das Fortwirken der Grundrechte in dieser Hinsicht soll eingestellt werden. In dieser allgemei nen Hinsicht schließe ich mich der Mehrheit der Deputation an; dagegen glaube ich allerdings, daß sie in einem Punkte wohl etwas zu weit gegangen ist, indem sie ihnen auch die bürgerlichen Ehrenrechte wieder entziehen will. Es ist dies ein Ehrenpunkt. Ich will unsere Bevölkerung geschützt wissen gegen die Umtriebe und daß gefährliche Gebühren der Juden, ich muß allerdings sagen, nur deF schlechteren Lheiles der selben, welcher sich über das Land zu verbreiten und in den kleinen Städten und unter der armen Fabrikbevölkerung in den unwirthbaren Gegenden unseres Landes sich einzunisten droht. Dagegen weiß ich recht gut, wie viele Ehrenmänner sich auch unter der Zahl der Juden finden, und diesen möchte ich durch Wiederentziehung der bürgerlichen Ehren rechte allerdings in keiner Weise zu nahe treten. Gehe ich auf das Gesetz von 1838 zurück, so kann ich es in den meisten Bestimmungen allerdings nicht für unangemessen halten. Es hat drei Punkte hauptsächlich ins Auge gefaßt: den Schutz des Landes gegen zu zahlreiche Ansiedelung auswärtiger Juden, die Ueberführung der Juden von den unsoliden Ge werben, die sie namentlich früher öfter trieben, — ich nenne vorzugsweise den gewöhnlichen Schacher- und Trödelhandel — zu solideren Gewerben; es hat ihnen in vieler Hinsicht neue Quellen des Erwerbs durch Eröffnung mancher Zünfte und Innungen gewährt, aber allerdings auch zum Schutze der christlichen Bevölkerung manche schützende Bestimmungen ausgenommen. Ich glaube nun nicht, daß wir seit dem Jahre
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