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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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rung Unserer eigenen Ansicht, nach welcher Wir von den angedeuteten Grundsätzen, wie solche bereits in dem Ge setze vom 23. November 1848 Anerkennung gefunden haben, wieder abzugehen, in keiner Weise gemeint sind, 8) Amortisation der Wechsel und Anweisungen durch das Gesetz vom 24. December 1850, 9) Erläuterung des §. 8 des Gesetzes über die Theil- barkeit des Grundeigenthums vom 30. November 1843 durch das Gesetz vom 3. April 1851, 10) einiger strafrechtlicher Bestimmungen durch das in Gemäßheit der Erklärung und nach dem Anträge in der ständischen Schrift vom 26. März 1851 erlassene Gesetz vom 4. April 1851, 11) der Steuer vom inländischen Rübenzucker und der Eingangszölle vom vereinsausländischen Zucker und Syrop durch die Verordnung vom 24. Januar 1850, 12) der Erhebung erhöhter und außerordentlicher Grund- und Gewerbe- und Personalsteuer aus das Jahr 1849 durch das Gesetz vom 1. Februar 1850, 131 Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personalsteuer durch das Gesetz vom 23. April 1850; es hat auch der besondere Antrag in der Beilage zur Landtagsschrift vom 9. April 1850 um Verwendung bei der Königlich Preußischen Regierung für Beschleunigung in der Aushändigung der Gewerbescheine an sächsische Staatsangehörige im Wege behusiger Vernehmung hier über mit der genannten Regierung seine Erledigung er halten, wohingegen wegen der Ursachen des Verfalls des Luchmachergewerbes in Oschatz und der zu dessen Wieder aufhülfe zu ergreifenden Maaßregeln, dem ferneren hierauf gerichteten ständischen Anträge entsprechend, die nöthigen nähern Erörterungen anzuordnen gewesen sind, 14) der von den Kammern erklärten nachträglichen Zustimmung zu der unterm 25. Mai 1849 bis zu Ende des Monats April 1850 ungeordneten Forterhebung der bestehenden Steuern und Abgaben durch die Verordnung vom 26. April 1850, 15) der Erhebung der Steuern und Abgaben auf die Zeit vom 1. Mai bis mit 31. August 1850 durch das Gesetz vom 27. April 1850, 16) der außerordentlichen Zuschläge zur Stempel steuer .durch das Gesetz vom 13. September 1850, 17) der Schlachtsteuer, ingleichett der Vetbrauchsab« gäbe von zoll-vrreinslandischem Fleischwerke durch das Gesetz vom nämlichen Lage, rücksichtlich dessen, soweit.das selbe die Gewrrbesteuerfatze der Fleischer berührst, Wir zu gleich der in der ständischen Schrift vom 27. September 1850 ausgesprochenen Voraussetzung entgegenkommend, auf eine den abgeänderten Verhältnissen angemessene Mo- dification jener Sätze Mdacht nehmen werden. 18) Erhebung der Steuern und Abgaben aü'f die Zeit vom 1. September bis mit 31. December 1850 durch das Gesetz vom 29. August 1850, sowie demnächst auf die Jahre 1849, 1850 und 1851 durch das Finanzgesetz vom 13. December 1850, 19) Eröffnung einer 4.^procentigen Staatsanleihe durch das Gesetz vom 10. Januar 1851, mit Hülfe dessen, und nach immittelst erfolgter vollständiger Realisirung jener An leihe, die Barbestände Unserer Staatskassen die zu Be streitung der, auf selbige gewiesenen, außerordentlichen Staatsausgaben erforderliche Verstärkung erhalten haben, wahrend im Uebrigen Wir der hierbei zugleich von den getreuen Ständen dem Landtagsüusschusse zu Verwaltung der Staatsschulden ertheilten Ermächtigung, nach Befin den die Talons der Staatsschuldencafsenscheine künftig mit mehr als 6 Coupons zu versehen, dem Buchhalter der StaatsschuldeNcasse die Contrasignatur mittelst Chkffer, an statt durch Namensunterschrift, nachzulassen, sowie endlich bei unterschriftlicher Ausfertigung der neuen Staats- schuldencassenscheine und Talons auch die stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses zuzuziehen, Unfern Beifall nicht versagen mögen, 20) Emittirung der bei der Staatsschuldencasse de- ponirten neuen Cassenbillets gegen Einlegung 3procen- tiger inländischer Staatspapiere durch das Gesetz vom 16. Januar 1851, in Ansehung dessen Wir, dem Anträge der getreuen Stande gemäß, hiermit die ausdrückliche Zu sage ertheilen, daß der davon zu machende Gebrauch ein tretenden Falles nur auf die Zeit des Uöberganges der Hand- darlehnc in die neue Staatsanleihe sich zu beschränken habe. Auch 21) bewendet es bei den von Uns unterm 16. Juli 1846 wegen des Münzcartels zwischen den zum deutschen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten, unterm 12. Juli 1849 in Betreff des Eingangszollcs für unge reinigte Soda, unterm 14. Juli 1849 wegen Erhebung der im 'Monat August Und November 1849 betagten Grund-, Gewerbe- und Personalsteuern, sowie unterm 27. Juni 1850 hinsichtlich der Eingangszölle von aus ländischem Zückek und Sprop und der Steuer vom in ländischen Rübenzucker ergangenen Verordnungen, nach dem die nachträgliche Erklärung hierüber und bezieh ent liehe Zustimmung mittelst der betreffenden LaNdtags- schriften vom 1'5. Februar und 20 December 1849, in gleichen vom 30. April und 29. August 1890 erfolgt ist. 22) FixatioN der BtaNdversicherungsbeiträge für die Jahre 1849, 1850 und 185-1 durch Bekanntmachung vom 26. März 1849; auch wurde dein in der Äattdragsschrift vom 20. März 1849 ausgedrückten WuNsche auf Herab setzung Mer Beiträge für düs Jahr 1851 besage der vM der BrandversicherungscomMission Mit -Genehmigung des Ministerium des Innern -veröffentlichten Bekanntmachung vom 14. Februar 1851 entsprochen, 1*
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