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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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270,600 Thlr. für Eisenbahnen zu kürzen ist und, nach deren Abzug, obige Summe verbleibt. Für das Departement der Justiz werden ferner diesesmal jährlich circa 50,000 Thlr. mehr wie früher, und für das Departement des Innern jährlich. 44,515 Thlr. mehr wie sonst verlangt. Während weiter in der Finanzperiode 18^dasMilitair- -udget 1,344,024 Thlr. jährlich betrug, beansprucht dagegen das Budget auf die Jahre 1849—18511,850,000 Thlr. in runderSumme jährlich. Hiernächst ist ein bereits verausgabter Mehrauf wand für das „im Diensthalten der Armee" für 1849 (495,000 Thlr. Summe) mit 165,000 Thlr. auf jedes Jahr der jetzigen Finanzperiode repartirt, sodaß sich für das Kriegs departement gegen die frühere Finanzperiode ein Mehrbedarf von circa 671,000 Thlr. jährlich ergiebt, wozu noch eine Post des außerordentlichen Budgets von 947,000 Thlr. für Aufwand, welcher durch die mit Vermehrung der Armee in Verbindung stehenden Anschaffungen von Materialien entstanden ist, tritt. Kann der Ausschuß wohl erwarten und annehmen, daß der volle geforderte Mehrbetrag als unbedingt nothwendiger Staatsaufwand nicht anerkannt werden wird, und wird es namentlich sein ernstes Bestreben sein, die Bedürfnisse für die Armee der genauesten Prüfung zu unterwerfen, so läßt sich jedoch eben so wenig verkennen, daß mit den ordentlichen Steuern und Abgaben nicht auszukommen sein wird. Lheklt die Kammer diese Ueberzeugung, dann fragt es sich weiter: wird das Interesse der Steuerpflichtigen mehr gewahrt, wenn man die unvermeidliche Last immer mehr an wachsen und zuletzt auf einmal auf ihre Schultern fallen läßt, oder wenn man diese Last vertheilt und nach und nach den Bedarf aufbringt? Man kann wohl ernstlich nicht lange schwanken, muß sich vielmehr im Interesse der Steuerpflich tigen für die Vertheilung der Last entscheiden. Von einer Ver- willigung der Steuern für das Ministerium, — einem Ver trauensvotum für dasselbe — kann übrigens hierbei gar keine Rede sein, denn das Ministerium vollzieht nur die Gesetze, ist mithin auch rücksichtlich der Ausgaben an diese gebunden, hat hierüber der Volksvertretung genaue Rechenschaft abzulegen und ist derselben dafür verantwortlich. Dem Ausschüsse und der Kammer kann und darf lediglich nur das wohlverstandene Interesse der Steuerpflichtigen am Herzen liegen, und dieses erheischt es unter den obwaltenden Umständen, der Kammer den Beschluß vorzuschlagen: dieStaatsregierungzuraußerordentlichenErhebung der Grundsteuer nach Höhe von 1 Pfennig für jede Steuereinheit für den l. August dieses Jahres und des zweiten Termins der Gewerbe- und Personal steuer, oder der Hälfte des vollen Jahresbetrags, in der Zeit bis zum letzten August dieses Jahres zu er mächtigen. Die Entscheidung der Frage: ob das Verhaltniß der erhöhten Grund- zur erhöhten Gewerbe- und Personalsteuer das richtige ist, muß vor der Hand ganz ausgesetzt, solche viel mehr der definitiven Verabschiedung des Finanzgesetzes aus drücklichvorbehaltenbleiben. Berichterstatter Vicepräsidcnt Hab er körn: Zu diesem Berichte habe ich nur noch einige kurze Bemerkungen hinzu zufügen. Es ist in dem Berichte Seite 388 angegeben, daß der Mehrbedarf dieser im Vergleiche zu der letzten Finanz periode in etwas über einer Million, nämlich 1,061,863Thlr. besteht. Vergleicht man jedoch das der Kammer vorgelegte Budget auf die Jahre 1849—1851, so ersieht man Seite 138, daß auf 7,600,669 Thlr. das Bedürfniß dieser Finanzperiode berechnet worden ist, während das zuletzt verabschiedete Finanzgesetz das Bedürfniß auf jährlich 5,786,059 Thlr. fest stellte. Es ergiebt sich hiernach eine Differenz, welche dahin geht, daß im Vergleiche zu dem letzten Finanzgesetze und dem jetzigen Budget ein Mehrbedarf von 1,814,610 Thlr. vorliegt, während derselbe Seite 145 des Budgets auf 1,802,020 Thlr. jährlich, im Berichte aber blos zu 1,061,863 Thlr. angegeben ist. — Diese Differenz übt aber auf den Vorschlag des Aus schusses gar keine Wirkung aus, denn im Gegentheil, es wird durch dieses Mehr der außerordentliche Steuerzuschlag nur noch gerechtfertigter und die Sache schlimmer. — Weiter theile ich der Kammer mit, daß in der Regel angenommen wird, ein Pfennig Grundsteuer pro Steuereinheit giebt 156.742 Thlr. und ein Termin oder die Hälfte eines vollen Jahresbetrags der Gewerbe- und Personalsteuer giebt 210,000 Thlr. Die Summe der außerordentlichen Steuern, welche der Ausschuß empfiehlt, beträgt demnach im Ganzen 366.742 Thlr. Auch hier scheint noch eine Differenz statt- zusinden, denn nach Seite 144 des uns jetzt vorliegenden Budgets berechnet sich ein Pfennig Grundsteuer pro Steuer einheit auf nur 137,686 Thlr. und die Hälfte der Gewerbe- und Personalsteuer auf 193,000 Thlr., so daß die von dem Ausschüsse vorgeschlagene außerordentliche Steuer nur die Höhe von 330,686 Thlr. erreichen würde. Allein auch diese Differenz vermag den Vorschlag des Ausschusses nicht zu alteriren, im Gegentheile ergiebt sich auch hier wieder, daß, wenn sogar noch die von der außerordentlichen Steuer zu er wartende Einnahme mehr schwindet, der Stand der Sache immer schlimmer werden würde. — Außerdem finden Sie in demBerichte noch dreiSummen angegeben undzwar diejenigen, mit welchen der ungefähre Mehrbedarf für einzelne Departe ments angegeben wird. Es sind das 305,595 Thlr., nach dem Budget des Staatsaufwands Nummer 2, zu Verzinsung und Abzahlung der Staatsschulden, ferner 50,000 Thlr. für das Departement der Justiz und 44,515 Thlr. für das Departement des Innern, zusammengerechnet giebt das eine Summe von 400,110 Thlr. Rechnet man hierzu noch 671,000 Thlr. jährlichen Mehrbedarf für das Militair, so kommt eine Summe von 1,071,110 Thlr. heraus. Was nun diesen Mehrbetrag anlangt, so ist derselbe auf das Jahr 1849 bereits, wenigstens wohl zum großen Theile, schon verausgabt, allein noch nicht vereinnahmt. Dieser Mehrbetrag trifft nun auch das Jahr 1850. Berechnet man nun diesen allein nur zu zwei Drittheilen aufdieZcit bis zutn
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