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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Staatsminister v. Friesen: Ich wollte mir nur auf das, was der letzte geehrte Sprecher äußerte, Einiges zu bemerken erlauben. Er hat ein hauptsächliches Gewicht auf die Meßcontirung gelegt und hat behauptet, daß ein sehr großer Nachtheil durch die Meßcontirung für die inländische Industrie entstehe. Es ist jetzt nicht an der Zeit, darauf näher einzugehen; allein die Ueberzeugung glaube ich doch ausspre- chen zu müssen, daß die Meßcontirung auch den inländischen Gewerbtreibenden einen großen Nutzen gewährt hat, indem es nur dadurch möglich geworden ist, der Leipziger Messe ihre europäische Wichtigkeit zu sichern und die letztere auch für die inländischenGewerbtreibenden von großemNutzen ist. Uebri- gens kann ich nicht zugeben, daß die Meßcontirung von Ein stuß auf die vorliegende Frage ist, denn es befinden sich unter den Budenknhabern ebensogut Verkäufer, die dem Zollvereine nicht angehören, während unter den Engrosverkäufern, die in Etagen feil halten, gewiß eben so viele Angehörige des Zoll vereins, wie Andere, find. Ich glaube daher nicht, daß der Unterschied zwischen Inländern und Ausländern hiervonEin- fiuß sein kann, und ebensowenig kann ich zugeben, was der Abg. Schwerdtner vorhin sagte, daß es sich hier blos um den Unterschied zwischen Groß- und Kleinhändlern handle. Von Kleinhändlern ist hier gar nicht die Rede. Sollten auch eigent liche Detailverkäufe Seiten auswärtiger Verkäufer in Leipzig vor Beginn der Messen vorkommen, so würden gewiß die Leipziger Innungen, insbesondere die Kramerinnung, sehr schnell dafür sorgen, daß die gesetzliche Strafe einträte. Es handelt sich, und daraufgeht auch blos der Antrag des Ausschus ses, hier nur um den Engroshandel in Buden. Allerdings ist es bei dem colossalen Meßverkehr Leipzigs nicht ganz leicht, das Verbot des Verkaufs vor Beginn der Messe durchzuführen. Es ist das eine schwere Aufgabe, und wenn im Berichte ange deutet worden ist, es wäre zweifelhaft, ob die Leipziger Be hörde die nöthige Energie dazu hätte, so ist zu ihrer Entschul digung auf die großen Schwierigkeiten, die hierbei obwalten, zu verweisen. Daß aber oft auf Strafen erkannt worden ist, ist mir genau bekannt, und auch die Staatsregierung,- welche — darin muß ich dem Abg. Evans Recht geben — ein wesentliches Interesse dabei hat, kann von ihrem Standpunkte aus nicht anders, als die bestehenden Zollvereinsgesetze und Vertrage aufrecht erhalten und der Leipziger Behörde aufge ben, so streng wie möglich in der Sache zu verfahren. Wenn das geschieht, so wird die Ungleichheit, die vielleicht tatsäch lich vorhanden ist, beseitigt werden. Wenn der Abg. Evans unter „möglichster Berücksichtigung" gemeint hat, daß der Wortlaut des Petitums berücksichtigt und daher erlaubt wer den solle, die Buden zeitiger aufzubauen, dann würde ich gegen seinen Antrag dasselbe einzuwenden haben, was der Abg. Aiesler bereits bemerkt hat. Abg. Rewitzer: Db Europa darüber in Gefahr kom men werde, wenn wir dem Anträge des Ausschusses beistim men, wie Abg. Wigand zu meinen scheint, das will ich dahin gestellt sein lassen. Ebenso will ich dahin gestellt sein lassen, ob der Wohlstand der Innungen in Leipzig dadurch begraben würde. Zugeben will ich, daß es einige Uebelstände für die Leipziger Gewerbtreibenden haben mag, wie Abg. Löwe erklärt hat. Jndeß solche kleine Uebelstände könnten die Herren leicht übertragen, denn sie haben doch nicht einen ganz kleinen Ge winn von der Messe, der ihnen diese Uebelstände vergessen machen kann. Der Stand der Sache, meine Herren, ist so: man will die Engrosverkäufer auf den Leipziger Messen, so wohl inländische als ausländische, glcichstellen, man will den wichtigen Vortheil, zu der bezeichneten Zeit auspacken zu dürfen, beiden zugänglich machen. Denken Sie sich z. B., cs besuchen zwei Fabrikanten oder zwei Engroshändler mit gleichen Artikeln die Leipziger Messe, mögen nun beide Aus länder oder Inländer oder mag der eine Inländer und der andere Ausländer sein; der eine halt in einem Gewölbe feil, der andere in einer Bude. Der eine Großhändler, der im Gewölbe feil hält, kann einige Tage früher verkaufen, der an dere nicht; wenn Sie nun dabei berücksichtigen, daß gerade diese ersten Tage sehr oft und namentlich für gewisse Fabrica- tionsbranchen das ganze Meßgeschäft in sich schließen, so wer den Sie leicht begreifen, daß derjenige, der nicht in einem Ge wölbe feil hält, in sehr großen Nachtheil kommt. Ich gebe schon recht gern zu, daß Abg. Ziesler und der Herr Staatsmi- nister Recht haben, wenn sie sagen, daß wir dadurch die Gesetz übertretung begünstigen, allein die Sache ist nun einmal thatsächlich so und ich bin der vollen Ueberzeugung, daß es weder der Staatsregierung noch den Behörden Leipzigs je mals gelingen wird, hier ein Auskunftsmittel zu Beseitigung derselben zu finden. So lange also das factisch Bestehende nicht zu ändern ist, und das ist nicht zu ändern, ist es billig, daß man sie, die Verkäufer, in dieser Beziehung gleichstem. Ich fürchte, daß der Antrag des Abg. Evans, der Staatsre gierung die Petition zur möglichsten Berücksichtigung zu empfehlen, zu nichts führen werde. Es ist darauf hingewie sen worden, daß der Antrag des Ausschusses nicht gut formu- lirt sei und dadurch nicht das erreicht werde, was der Ausschuß will. Daher würde es mir angenehm sein, wenn der Bericht erstatter seinen Antrag so fassen wollte, daß er den Zweck, welchen er vor Augen hat, auch wirklich erreiche. Abg. Ziesler: Es ist bei der vorliegenden Frage von so vielen Seiten über Unrecht, über Ungleichheit, über Bevor- rechtung geklagt, aber so wenig Beweis dafür beigebracht worden, daß ich auf diesen Punkt nochmals zurückkommen muß. Ich glaube, der Trugschluß liegt einzig und allein dar in, daß man Gleichheit verlangt unter ungleichen Verhält nissen; nun, meine Herren, ein solches Verlangen geht offen bar viel zu weit. Wohin würde es führen, wenn Jeder, dem die Mittel abgehen, sich ein Kaufgewölbe zu miethcn, verlan gen wollte, daßihm durch künstliche Einrichtungen, d. h. durch die Gesetzgebung, dieselben Vortheile gewährt würden, die sich der Bemitteltere auf natürlichem Wege verschafft. Es bleibt dies ein Vorzug der bemittelteren Classe und wird es allezeit bleiben. Die Gesetzgebung hat sich nur vor dem
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