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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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rungen einen Grund daraus hernehmen will, daß der Staat die Gerichtsnutzungen mit übernommen habe. Hatten denn die Patrimvnialgerichte nicht früher diese Nutzungen ebenfalls, außer demRechte aufUebertragung der Criminalkosten, welche von den betreffenden Schuldnern nicht zu erlangen waren? Ich richte diese Frage an den Abg. Hähnel. Abg. Hähnel: Dies ist allerdings richtig, daß früher die Patrimvnialgerichte diese Nutzungen hatten, aber nun hat sie eben der Staat bekommen, und er gewinnt dadurch die Mittel, auch die Kosten zu übertragen, die er erlaßt. Präsident Cuno: Ich darf wohl nunmehr die Debatte für geschlossen ansehen, vorbehältlich des Schlußworts für den Herrn Berichterstatter. Berichterstatter Secretair Nake: Ich habe nur noch wenig zu bemerken. Meine Herren! Die Verpflichtung zu Uebertragung der Untersuchungskosten, soweit sie der Bethei ligte nicht bezahlen kann, hat an und für sich der Gerichtsherr; nun kommt aber der Staat in eine eigene Lage, wenn er bei den Gerichten, die ihm angehören, zum Theil bloß diese Kosten übertragen soll, wahrend die übrigen vom Gerichtsherrn nicht übertragen werden. Es ist auch besonders darauf auf merksam zu machen, daß die Steuerpflichtigen durch dieUebcr- nahme einer Verbindlichkeit, welche gegenwärtig einer einzel nen Gemeinde obliegt, allerdings beschwert werden würden, sie würden in den Fall kommen, daß in der .Oberlausitz und in den Dörfern, wo die Verbindlichkeit noch besteht, diese Leute die politischen Untersuchungskosten in ihrem eigenen Gerichts bezirke zu bezahlen hätten und außerdem auch noch dazu bei- zutragen, was für die Uebertragung der Untersuchungskosten im Amte Voigtsberg gefordert wird. Was aber die Sache selbst anlangt, die Aufhebung der Verbindlichkeit im Allge meinen, nun, meine Herren, so frage ich Sie, welches Verlan gen ist größer, das nach Schwurgerichten „ das nach Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit, oder das, daß die Verpflichtung zu Uebertragung der Untersuchungskosten abgeschafft wird? Ich glaube das Erstere. Müßten wir uns mit dem gedulden, so wird jedenfalls die geringere Nebensache^ eine so kurze Zeit, wie sie jedenfalls nur noch in Aussicht steht', ebenfalls warten können. Präsident Cuno: Wir haben zwei Vorschläge; Vereine derselben ist ausgegangen von dem Abg. v. Dieskau, welcher sich dem Ausschußgutachten entgegenstellt und beantragt: „die Kammer möge beschließen, die Petition wenigstens in Bezug auf dieUntersuchungen, welche gegenwärtig wegen politischer Vergehungen im Amte Voigtsberg anhängig sind, der Staats regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen," während der Ausschuß uns lediglich angerathen hat, diejPetition auf sich beruhen zu lassen. Den Antrag des Abg. v. Dieskau werde ich vorausnehmen müssen nach Anleitung der Landtagsordnung, und frage daher, ob Sie demselben, wie ich ihn eben verlesen habe, Ihre Zustimmung geben? — Wird gegen 20 Stimmen verneint. Präsident Cuno: Wollen Sie, wie der Ausschuß anrath, die eingereichte P etitivn auf sich beruhen lassen? — Wird gegen 13 Stimmen bejaht. Präsident Cuno: Weiter haben wir zu hören den münd lichen Vortrag des vierten Ausschusses über die Petition der Hüfner zu Weißenborn, Iagdzinsen betreffend. Berichterstatter Secretair Nake: Die Hüfner zu Wei ßenborn u. s. w. führen an, daß sie an das Rittergut in ihrem Orte außer mehrern andern Abgaben auch jährlich jeder einen Thaler unter dem Namen Jagdgcld zul entrichten hätten. Der Name dieser Abgabe zeigt Ihnen, daß sie aus unbekann ter Zeit herrührt und als Aequivalent für Naturalleistungen bei der Jagd z. B. für Treiben gegeben werde. Die Petenten sind der Ansicht, daß diese Abgabe mit Einführung der Grundrechte in Wegfall gekommen sei, indem sic sich auf §.37 derselben beziehen, wo es im zweiten Satze so heißt: „Die Jagdgerechtigkeit auf fremden Grund und Boden, Jagd dienste, Jagdfrohnden und andere Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufgehoben." Sie wollen sich, in dem sie befürchten, daß diese Abgabe für sie nun doch noch nicht weggefallen sei, um einen Streit zu vermeiden, von der Volksvertretung eine Erklärung der angezogenen Bestim mung der Grundrechte ausbitten. Die Bitte, welche sic aus sprechen, ist folgende: „Die Kammern möchten zur Nachach tung für alle ähnliche Falle, unter Vernehmung mit der hohen Staatsregierung, die ersten zwei Sätze des §. 37 der Grund rechte authentisch interpretircn,so daß eimZweifel darüber, ob auf die Zeit vom 2. März 1849 an Jagdgeld und dergleichen an die zeither zur Jagd allein Berechtigten im Königreiche Sachsen noch zu entrichten sei, gänzlich in Wegfall komme, und so gewiß eine reiche Quelle von Mißhelligkeiten und Processen verstopft werde." Diese Petition ist zunächst an die erste Kammer gekommen, allein nach dem Ausschußberichte und dem darauf gestützten Anträge, welcher einstimmig ange nommen worden ist, hat die erste Kammer diese Petition auf sich beruhen lassen, indem sie eine Interpretation der Grund rechte in formeller und practischer Beziehung für unthunlich gehalten hat. In formeller Beziehung hat sie eine Interpre tation für überflüssig und unnöthig gehalten, weil eben die Grundrechte durch die Ausführungsverordnung vom 27. De- cember 1848 bereits ohne Weiteres in Kraft getreten sind; für unthunlich hat sie aber eine Interpretation um deswillen ge halten, weil viele speckelle Privatrechte in Frage kommen, die sich durch eine allgemeine Regel im Voraus nicht treffen lassen. Der Ausschuß der zweiten Kammer ist diesen Grün den beigetreten, er hat aber auch noch in Erwägung gezogen, daß die Staatsregierung ein Gesetz in Aussicht gestellt hat, welches über die Ablösung der baaren Geldgefälle Bestim mungen enthalten soll. Der Ausschuß glaubt, daß in diesem Gesetze soweit thunlich ohnehin festgestellt werden wird, welche Geldgefälle durch die Grundrechte in Wegfall ge kommen, und welche der Ablösung noch unterworfen sind.
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