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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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§§. 16 und 17 nicht schlechthin ablehnen, wenigstens etwas an deren Stelle setzen wolle, während doch nachher durch die Ab- werfung der beiden jetzt vorliegenden Anträge tatsächlich dem ersten Beschlüsse geradezu entgegengehandelt würde. Ich frage, was in einem solchen Falle zu thun übrig sei? Meiner Ansicht nach ist es richtiger, wenn man mit Verlassung der Regel zunächst über den v. Friesen-Held'schen, dann über den Koch-Funkhänel'schen Antrag abstimmte; würde einer dieser beiden Anträge angenommen, so erledigte sich das Gutachten des Abg. v. Dieskau und Genossen von selbst; würden beide Anträge verworfen, so wäre Dasjenige, was Abg. v. Dieskau und Genossen beantragen, eigentlich schon erlangt, denn es kommt genau besehen Dasjenige, was sie begehren, lediglich auf eine Negation hinaus. Will man aber demungeachtet einen ausdrücklichen Beschluß auf den Antrag v. Dieskau's richten, im Falle die beiden ersten Anträge verworfen werden, so werde ich meinerseits dem nicht entgegen sein; es scheint mir das nämlich gleichgültig. Die Kammer will wohl Ge legenheit nehmen, sich über meine Ansicht auszusprechen? Berichterstatter Abg. Koch: Ich würde bitten, meine Herren, daß doch der v. Dieskau'sche Antrag, der Antrag der Majorität, zuerst zur Abstimmung komme. Wird er ange nommen, so wird dadurch die Sache sofort erledigt, wird er aber abgelehnt, so muß doch einem jeden Mitglieds noch mindestens die Möglichkeit übrig bleiben, damit etwas an die Stelle der ZZ. 16 und 17 treten kann, sich für einen oder den andern vorliegenden positiven Antrag zu erklären, und ich richte daher einen Antrag darauf, daß die Fragstellung zuvörderst über den Antrag der Majorität auf einfache Streichung der §§. 16 und 17, dann, um die landtagsordnungsmäßige Rei henfolge beizubehalten, über den Funkhänel-Koch'schen und zuletzt über den Held-v.Friesen'schen Antrag erfolge. Abg. Müller (aus Neusalza): Auch ich muß mich für die Annahme dieses Antrags verwenden und mich dafür aus sprechen, daß die Abstimmung in dieser Modalität geschehe. Wenn ich auch nicht läugnen kann, daß die Ausführung, welche das Präsidium gab, sehr viel für sich hat, so würde dennoch für Diejenigen, welche als das Beste den v. Dics- kau'schen Antrag erkennen und als das weniger Gute auch den Funkhänel'schen Antrag anzunehinen gesonnen sind, eine Be hinderung entstehen, die auf keine Weise zu vermeiden wäre; sie würden tyrannisirt werden, wenn ich auch dem Präsidium nicht diese Absicht beimessen kann. Sie würden nämlich in der ersten Reihe dann für den Funkhänel-Koch'schen Antrag stimmen und sich selbst die Möglichkeit abschneiden müssen, daß über jenen Antrag abgestimmt werde. Praktisch wird allerdings sich der Vorschlag empfehlen, welchen der Herr Berichterstatter Koch eben gemacht hat; denn ich befürchte, daß sonst eine Beschränkung der Freiheit vorkommen kann. Präsident Cuno: Nur ein paar Worte habe ich einzu- fchnlten; daß das Präsidium nicht in der Lage ist, tyrannisiren zu können, das ist an sich schon klar, xs hat auch der geehrte Redner das dem Präsidium gar nicht beigemeffen. Allein auch von einer unwillkürlichen Beugung des Willens des Einzelnen kann in meiner beabsichtigten Fragstellung nicht mehr die Rede sein, als bei der umgekehrten. Wenn nämlich der Abg. Müller bemerkt, diejenigen würden sich in Verle genheit befinden, welche den v. Dieskau'schen Antrag als das Beste betrachten, aber in der möglichen Aussicht, daß derselbe abgeworfen werden könnte, sich in Zweifel befinden, ob nicht, um etwas zu haben, der Funkhänel-Koch'sche Antrag anzu nehmen sei, so kehre ich den Satz um: dasselbe wird der Fall sein mit denjenigen, welche die in der ersten Kammer ange nommene Fassung der Z§. 16 und 17 vorziehen, aber in Un gewißheit des diesfallsigen Ergebnisses unsicher sind, ob sie dem eher zur Abstimmung kommenden, weit engcrn Koch- Funkhänel'schen Gutachten beizupflichten, dadurch der Ab- werfung aller Vorschläge vorzubcugen haben. Die Partie steht auf der einen und der andern Seite ganz gleich, nur daß bei meiner Fragstellung die oben angedeutete Inconvenienz nicht eintreten kann. Abg. Klinger: Ich erkläre mich auch für den Antrag des Herrn Berichterstatters, jedoch nur unter einer Voraus setzung, nämlich unter der, daß der Antrag der Majorität, welcher zunächst eine Weglassung, eine Streichung der beiden Paragraphen wünscht, aber nachher noch hinzufügt: „ohne daß eine andere Bestimmung an deren Stellezu treten habe", gespalten zur Abstimmung komme. Für den ersten Kheil erkläre ich mich, für den zweiten aber nicht. Ich wünsche auch die Streichung, aber nicht, daß an deren Stelle nichts gesetzt werde. Wenn darüber zuerst abgestimmt wird, so ist es ziemlich gleich, ob der Funkhänel-Koch'sche Vorschlag vor ausgenommen wird, oder dasjenige, was die Abgg. Held und v. Friesen wünschen. Abg. v. Schwarze: Auch ich muß die Prophezeihung des Herrn Präsidenten, daß seine Fragstellung angegriffen werden würde, wahr machen. Ich trete der Entwickelung des Abg. Klinger und des Herrn Berichterstatters bei. Der Herr Präsident bemerkte, es würde möglich sein, daß nach dieser Ansicht dasselbe Resultat, welches zu vermeiden sei, sich herausstelle; wäre das der Fall, waltet also in dieser Bezie hung ein Zweifel über die mögliche Constellation der Sache ob, so würden wir um so mehr verpflichtet sein, nach der Regel der Landtagsordnung zu gehen, und wird diese Re gel, wie der Herr Präsident sie angegeben, in dem vorliegen den Falle praktisch angewendet, so wird zuerst über den v. Dieskau'schen, dann über den Koch-Funkhänel'schen und zuletzt über den Held-v.Friesen'schen Antrag abzustimmen sein. Für diese Ansicht spricht auch die Nücksichtsnahme, daß Diejenigen, die gar keine Bestimmung in das Gesetz aufneh men wollen, dieses zuerst erklären müssen und erst dann, wenn diese Ansicht nicht gebilligt wird, man sagen kann, daß etwas geschehen solle. Wir können unmöglich, (was nach der An-
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