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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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ist überhaupt ein solcher, daß man ihn nach Gefallen sehr weit erstrecken kann, und ich muß bekennen, -aß ich für meinen Kheil nicht so leicht über Menschenleben Hinweg zukommen vermag. Meine Herren! Der Vorschlag, den ich vertrete, beruht — das bedarf wohl nicht erst der Versicherung — auf der innigsten und gewissenhaftesten Ucberzeugung, daß man das, was in dieserFrage nothwendig erscheint, der Staatsregierung geben müsse, aber das, was über die Grenzen der Noth- wendigkeit hinausgeht, auch der Staatsregierung nicht zu gestehen dürfe, und von dieser Uebcrzcugung hat mich alles das, was ich zu deren Widerlegung heute in diesem Saale gehört habe, nicht abbringen und zu einer entgegengesetzten Meinung führen können. Ich hoffe und wünsche, daß der Antrag, den wir gestellt haben, mit der Modifikation, die durch den Abg. Klinger eingebracht worden ist, angenommen werde, weil ich der Ucberzeugung bin, daß die Staatsregierung, wenn sie sich immer und immer aufparlamentarischem Stand punkt erhalt, nicht weitere Mittel nothwendig haben wird, um Ruhe und Ordnung herzustellen. Es ist im Berichte, wie such vom Abg. Müller darauf hingrwiesen worden, daß in dieser Beziehung die Geschichte des Jahres 1849 in Sachsen die allergrößte und ausreichende Gewahr darbiete. Es ist aber auch als Gewahr für die von der Staatsregierung ge forderten Ausnahmemaaßregeln noch auf die Verantwortlich keit der Minister vom Herrn Staatsminister des Innern hingedeutet worden. Wohl, meine Herren, ich erkenne die Verantwortlichkeit der Minister als eine große Gewähr für die verfassungsmäßigen Bestimmungen an, aber ich wünsche vor allen Dingen auch, daß diese Verantwortlichkeit nicht zur Illusion gemacht werde. Ich sehe diese Verantwortlichkeit auch nicht blos darin, daß die Herren Minister wegen einer Verfassungswidrigkeit bei dem Staatsgerichtshofe oder bei Sr. Majestät dem Könige zur Verantwortung gezogen wer den können, sondern ich finde sie auch und hauptsächlich darin, daß ein Ministerium, welches nicht im Stande ist, im Einklänge mit den Vertretern des Volks zu handeln, dann weiß, was es zu thun habe, daß es dann in andere Hände das Ruder der Staatsregierung niederlegt. Ich fürchte es und wünsche es im Interesse des Landes nicht, meine Herren, daß die heutige Verhandlung und die aus derselben hervor gehenden Beschlüsse der vom Herrn Finanzminister bei den Verhandlungen in der ersten Kammer angedeutete Markstein sein möge; wären wir aber doch an diesem Marksteine an gelangt, nun wohl, dann gehe ein Jeder mit dem Bewußtsein von dannen, daß er nur seiner redlichen Ucberzeugung und nur dieser gefolgt sei! (Lebhaftes Bravo.) Staatsminister v. Zschi ns ky: Durch Dasjenige, was der Herr Berichterstatter gegen die von mir gemachten und, wie ich glaube, aus den Worten der Verfassnngsurkuude nach gewiesenen Bemerkungen vorgebracht hat, kann ich letztere als widerlegt nicht ansehen. Insonderheit ist das in §. IT' der Verordnung vom 7. Mai vorigen Jahres erwähnte Gericht kein sogenanntes Ausnahmegericht, sondern vielmehr ein Gericht, welches im Voraus durch ein ausdrückliches Gesetz für gewisse Falle bestimmt ist. Uebrigens habe ich heute von der Verfassungsmäßigkeit der Verordnung vom 7. Mar vorigen Jahres blos aus dem Grundegefprochen,weilgeäußert worden war, daß es bedenklich erscheinen müsse, jene Verord nung in ein Gesetz umzuwandeln, indem selbige gegen mehrere Bestimmungen der Verfassungsurkunde verstoße. Endlich habe ich auch auf Das, was Abg. Wigand am Schlüsse seiner Rede äußerte, zu erwidern, daß das Ministerium jederzeit und in allen Angelegenheiten nur nach seiner Pflicht und Ueber- zeugung handeln wird. Hat die Kammer eine von der Ansicht des Ministeriums abweichende Ansicht ausgesprochen, so kann dies nur die Folge haben, daß die fragliche Angelegenheit von Seiten der Staatsregierung einer nochmaligen und nunmehr um so sorgfältigem Prüfung unterworfen wird. (Von verschiedenen Seiten: „sehr gut" und Bewegung.) Präsident Cuno: Meine Herren, nach einer vierstün digen Debatte sind wir nun auf dem Punkte angekommen, wo ich zur Fragstellung zu schreiten habe, und zwar zu einer Fragftellung, die, wie ich voraussehe, nicht unbedenklich ist und vielleicht, ja wahrscheinlich, angegriffen werden wird. Wir haben drei Vorschläge. Die relative Mehrheit des Aus schusses, v. Dieskau, Müller und Löwe schlagen uns vor: beide Paragraphen, 16 und 17, wcgzulassen, ohne daß an deren Stelle irgend eine andere Bestimmung trete. Die beiden Abg. Funkhänel und Koch wünschen dagegen an die Stelle der beiden §Z. 16 und 17 lediglich einen §. 16 in der Seite 403 und 404 ersichtlichen, durch den Abg. Klinger modisicirten Redac tion zu stellen. Dagegen haben die beiden Abg. v.Friesen und 0. Held uns angerathen, die in der ersten Kammer gefaßten, ungleich weiter gehenden Beschlüsse zu billigen. Es soll nach der ausdrücklichen Vorschrift unserer Landtagsordnung §- 84 in der Regel derjenige Abänderungsvorschlag, dersichvondenr ursprünglichenAntrageam weitesten entfernt,zuerst zurAbstim- mung gebracht werden. Es ist dies,wie sich nicht verkennen läßt, der Antrag des Abg. v. Dieskau und Genossen und cs würde, wenn man mit der Abstimmung über diesen Punkt zuerst be gönne,folgerecht dann nächst dem v. Dieskau'schen derFunkhä- nel-Koch'scheundzuletztdcrv.Friesen-Held'fchcVorschlagzur Abstimmung zu bringen sein. Ich muß aber gestehen, daß ich mir doch Bedenken mache, ob es räthlich, ja thunlich sei, in dieser Weise zu verfahren. Man muß bei jeder Abstimmung alle Eventualitäten im Auge haben und sich vergegenwärtigen, was möglicher, wenn auch unerwarteter Weise das Resultat sein könne. Setzen Sie den Fall, daß der Antrag des Abg. v. Dieskau und Genossen zunächst abgelehnt würde, daß man aber dann in gleicher Weise auch die beiden andern Anträge abwürfe, so würde die Kammer offenbar in eineJnconsequenz- gefallen sein. Man würde durch Abwerfung des v. Dies- kau'schen Antrags mittelbar erklärt haben, daß man die
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