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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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beweisen. Nach dem Tarif v. werden Empfänger von Ren ten und Leibrenten, Auszügen und dergleichen bei 1000 Lhlr. Einkommen vernommen mit 13 Lhlr. Nach dem Buhk'schen Anträge würde ein Pensionair zu bezahlen haben 18 Lhlr. 10 Ngr., er würde also höher kommen um circa 33V3 Pro cent. Bei 2000 Lhlr. wird nach dem Tarif 1). vernommen mit 35 Lhlr., nach dem Buhk'schen Anträge der Pensionair mit 70 Lhlr., also eine Erhöhung um 100 Procent. Bei 3000 Lhlr. wird das Einkommen vernommen nach Tarif 0. mit 64Thlr., nach dem Buhk'schen Antrag der Pensionair mit 155 Lhlr., also circa 140 Procent höher. Ich habe mich be reits kn der ersten Kammer gegen diese ungleichmäßige Be steuerung entschieden ausgesprochen und will jetzt nicht weit- läuftig wieder darauf zurückkommen, möchte aber die Mit glieder der vereinigten Kammern warnen, dem beizutreten, damit sie nicht in unser ganzes Besteuerungssystem eine große Ungleichmäßigkeit bringen. Wenn Sie den Taris der Pen sionen zu einer solchen unverhältnißmaßkgen Höhe hinauf schrauben, so kann die nächste Volksvertretung mit demselben Rechte bei irgend einer andern Steuer vielleicht die Landwirthe und die Gewerbe ebenso in die Höhe treiben. Das Recht der Besteuerung ist von keiner Seite in der Kammer in Frage ge zogen worden, auch ich gestehe dieses Recht der Kammer zu, aber die Gleichmäßigkeit der Besteuerung möchte ich gewahrt wissen, damit uns nicht der Vorwurf gemacht werden kann, daß wir die, welche in diesem Saale nicht vertreten sind, nach einem andern Maaßstabe messen, als die, welche in diesem Saale vertreten sind und ihre Interessen in Acht nehmen können. (Beifall in der Kammer.) Abg. Graichen: Ob die beabsichtigte Besteuerung der Personen, welche eine jährliche Pension oder Ruhegehalt ge nießen, nach dem Tarif k'. gleichmäßig und gerecht sei, scheint hier noch die Frage zu sein. Niemand hat Recht, der in den vorgeschlagenen unterschiedenen Besteuerungssatzen eine gleichheitliche Besteuerung in Vergleich und Verhaltniß der übrigen Staatsangehörigen sucht. Zu Ende des Jahres 1813 war es in Sachsen das erstemal, daß man von einer allgemei nen Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung Aller ausging. Es geschah dies unter dem russischen Gouverne ment, da geschah es auch, daß zum erstenmal dieBesoldungen und Pensionen auf gleichmäßige Weise bei der Besteuerung angegriffen wurden. Man nahm damals 1U Procent als Steuer vom reinen Diensteinkommen und den Pensionen; es wurde mit fünf (IN Procent), alles übrige Einkommen aber, dessen Dauer auf Lebenszeit nicht beschrankt war, mit Zwan zig (oder 5 Procent) zu Capital erhoben. In dieser Steuerver ordnung sprach man sich dahin aus, daß bei der Besteuerung aller Staatsbürger, nach Verhaltniß ihrer Leistungsfähigkeit, vo,r, Allem Gleichheit und Gerechtigkeit obwalten und nur das besteuert werden solle, was man auch wirklich habe, wirklich besitze. Während^ man also von dem Betrage der Besoldun ¬ gen und Pensionen nur Ein und ein Viertheil Procent nahm, so sorgte man für die Grundbesitzer, deren Besteuerung auch nach dem Reinerträge dessen, was sie aus ihren Grundstücken wirklich beziehen, behandelt wurde, auf die Weise, daß vom Werthe ihrer Grundstücke, der Ertragsfähigkeit angemessen, nicht nur Alles, was darauf als Reallasten haftete, abgezogen, sondern daß auch die auf ihren Besitzungen ruhenden Schul den vollständig berücksichtigt wurden. Dies nun auf dir gegenwärtige Besteuerungsfrage angewendet, ergiebt sich, daß nach dem angezogenen Steuerregulative aus dem Jahre 1813 von lOOOLHlr. Pension nur 12 Lhlr. 15 Ngr. verlangt und genommen wurden; es stimmt dies mit dem Steuerbe- trage, welcher nach dem Gesetze vom 22. November 1835 von 1000 Lhlr. Besoldung erhoben ward. Der Tarif k. schlagt vor, daß man in einem solchen Falle mehr, nämlich 39 Lhlr. 26 Ngr. von der Pension als Steuer nehmen soll, indeß ein Grundstücksbesitzer,der gleich viel reinesEinkommen von seinem Gute, der Ertragsfähigkekt desselben angemessen, zieht, der ob habenden Lasten halber aber die Hälfte davon dem Grund herrn abzugeben hat, der Zinsen für aufhabende Capitale noch nicht zu gedenken, 100 Lhlr. Steuern zahlen muß, wenn die Steuereinheit zu 10 Pf. angenommen wird. Hieraus, sollte ich meinen, wäre die Rechtmäßigkeit zu jener Besteuerung der Pensionairs nach dem Tarife k., oder auch eventuell nach dem vermittelnden Vorschläge Buhk's vollständig gerechtfertigt, ob wohl die Erhöhung, da siederGewohnheit entgegen so schnell er folgensoll, Aufsehn machen muß. Allein damit, daß gewisse Clas- sen der Unterthanen, namentlich der Handwerker und jetzt im hohen Grade dieLandlcute inAnsehung der Grundbesteuerung gedrückt sind, möchte ich cs nach dem, was ich vom Staats minister, den Abgg. Mammen und Haberkorn so eben ver nommen, und weil die jetzige Besteuerung der Ruhcgehalre ja nur eine zeitweilige bis zum Erscheinen der Gewerbeord nung sein soll, nicht vertheidigen, daß man jetzt schon die Pensionaire nach Ansicht Vieler so hart vernehme. Trotzdem aber, daß ich Gerechtigkeit in der Besteuerung der Pensionaire nach Tarif k. erkenne, rede ich doch den Pensionairen gestal ten Dingen nach insofern das Wort, daß man sie; um das Gute Mit dem Besten nicht wegzuwerfen, und da der Ausfall aufs Jahr kaum 1000 Lhaler betragt, um des Friedens wil len auf die kurze Zeit von zwei bis drei Jahren verhalrniß- mäßig billig und gerecht besteuere, und bin dafür, daß das, was in der ersten Kammer hierunter beschlossen würde; bei behalten und heute wo möglich dürchgebracht werde. Präsident Cuno: Ich kimn nunmehr die Debatte wohl schließen. Dc<Landtagsordnung nach wird gegenwärtig der Berichterstatter der zweiten Kammer und dann der Bericht» crstatter der ersten Kammer das Schlußwort haben. - Berichterstatter Abg. V.H Kl ß e: Ich per^ichte aufs Wort. Berichterstatter Vicepräsident M a m m e IN Ich will nur !sehr wenige Worte noch,bemerken. Ich möchte den vereinig ten Kammern dringend anrathen, jetzt, wo es sich darum Han--
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