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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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aufgeführt werden, herzuleitenden erheblichen Zweifel gar nicht zu gedenken. Kommt ferner noch hinzu, daß die Kreis- direction, als sie die Amtssuspension über den Stadtrath Rewitzer verhing, weder eine Anzeige des Untersuchungsge richtes, noch die Einsicht der Untersuchungsacten dieser Verfü gung zum Grunde gelegt haben kann, wie aus obigerVerord- nung des Ministerium des Innern vom 22. November, ver glichen mit dem Datum der Kreisdirectionsverordnung vom 12. October vorigen Jahres und mit dem bezüglichen, unwi dersprochen gebliebenen, Anführen in der Recursausführung vom 20. Husch sich ergiebt, diese sogenannte Suspension da her, indem sie gerade zur Zeit der Wahlabstimmung in zwei Wahlbezirken, in welchen Rewitzer als Wahlcandidat aufge stellt war, verfügt wurde, um so mehr den widrigen Anschein einer ohne gehörige gesetzliche und factische Begründung ver fügten Tendenzmaaßregel gegen sich hat, so kann man es nur beklagen, daß der Kammer nicht Gelegenheit gegeben ist, Ein wirkungen solcher Art auf die Wahlen durch eine zu Gun sten der ersten Wahl zu ertheilende Entscheidung zurückzu weisen. Aber eben der Umstand, daß eine Entscheidung hierüber im vorliegenden Falle nicht mehr in Frage ist, schließt auch die Möglichkeit aus, die Entschließung desWahlcommissars, wo durch die erste Wahl wegen vermeintlichen Mangels eines Erfordernisses der Wählbarkeit auf Seiten des Gewählten als unwirksam erachtet und eine Neuwahl angeordnet ward, hin sichtlich ihrer gesetzlichen Begründung einer weitern Erörte rung zu unterziehen. Denn wie der bei der ersten Wahl zum Abgeordneten Ernannte nach Inhalt der nunmehr vor liegenden Acten des Wahlcommissars der erwähnten Ent schließung des Letzter» gleich Anfangs einen eigentlichen Wi derspruch, oder eine Berufung auf die, gesetzlich der Kammer zustehende, Entscheidung nicht entgegengesetzt, so hat er auch, wie oben ebenfalls bereits bemerkt worden ist, in seinen Ein gaben an die Kammer nur die Beseitigung der gegen ihn un ternommenen Amtssuspension und mit dieser, also nur mit telbar, zugleich des daraus hergeleiteten Hindernisses seiner Wählbarkeit bezweckt, nach Erledigung der erster» aber aus die Wahl Verzicht geleistet und somit jener Entschließung sich stillschweigend unterworfen, so daß der gegenwärtige Fall nicht anders beurtheilt werden kann, als wenn der Gewählte denMangelderWählbarkeitzugestehtoderdochnichtdurch eine genügende Erklärung (nach Befinden unter Berufung auf die Entscheidung der Kammer) ablehnt, oder die-Wahl sogleich nach erhaltener Benachrichtigung von derselben ausschlägt. In jedem dieser Fälle aber ist, nach § 39 des provisorischen Wahlgesetzes, die Vornahme einer zweiten Wahl als noth- wendige Folge des Verhaltens des Erstgewählten zu betrach ten, ohne Rücksicht darauf, ob dieser (wirklich) unwählbar gewesen ist, oder nicht. Unter diesen Umständen kann der berichterftattende Aus schuß, obwohl er die angeregte Vorfrage wegen des innigen Zusammenhanges derselben mit der Frage über die Wählbar keit des zuerst Gewählten und über den Erfolg der von diesem nachträglich erklärten Verzichtleistung ebenfalls als Gegen stand ferner Begutachtung ansehen zu müssen meinte, hochfein Gutachten hierüber nur zu Gunsten der zweiten Wahl abge ben und beantragt daher: die Kammer wolle beschließen, daß es bei der im 35. Wahlbezirke geschehenen Vornahme einer zwei ten Wahl, unbeschadet der noch zu veranstaltenden Prüfung der Letzter«, zu bewenden habe. Präsident Cuno: Begehrt Jemand über diesen Ab schnitt dieses Berichtes zu sprechen? Da sich Niemand gemel det hat, darf ich sofort zur Abstimmung, also zu der Frage schreiten, ob Sie, wie Ihnen der Ausschuß anräth, beschließen: „daß es bei der im 35. Wahlbezirke geschehenen Vornahme einer zweiten Wahl, unbeschadet der noch zu veranstaltenden Prüfung der letzter», zu bewenden habe"?— Gegen 1 Stimme angenommen. Präsident Cuno: Der vierte Ausschuß wird nun noch mittelst eines kurzen schriftlichen Berichts Vortrag erstatten über 9 verschiedene Petitionen in Straßenangelegenheiten. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Rednerstuhl zu be steigen. Berichterstatter Abg. Schwerdtner: Bericht des vierten Ausschusses über mehrere, Chaussee bauangelegenheiten betreffende Petitionen, als: 1) die Petition der Gemeinden Mitteldorf, Neuwiese und Oberwürschnitz, die chausseemäßige Herstellung der Straße von Stollberg aus über Neuwiese und Thierfeld nach Hartenstein betreffend (Nr. 228 der Registrande), 2) Petition des Stadtrathes zu Oederan, die Fort führung der Hainichen-Oederaner Chaussee über Gablenz und Eppendorf nach Mittelsaida betref fend (Nr. 229 der Registrande), 3) Petition des Stadtrathes zu Thum und mehrer an derer Gemeinden um Verwendung für den Chaus seebau von Stollberg über Neuwiese nach Zwickau betreffend (Nr. 244 der Registrande), 4) Petition der Communen Wildenfels, Hartenstein und Thierfeld um Verwendung für Herstellung ei ner Chaussee von Stollberg über Neuwiese und Thierfeld nach Hartenstein betreffend (Nr. 315 der Registrande), 5) Petition der Gemeinde Neukirch, gänzliche Her stellung der schon in Angriff genommenen Straße von Camenz bis Königsbrück betreffend (Nr. 341 der Registrande), 6) Petition des Stadtrathes zu Roßwein, die chaussee mäßige Herstellung der von Roßwein nach Mar bach, Schmalbach, den Gasthof zum Hirsch und Reichenbach nach Freiberg führenden Straße be treffend (Nr. 346 der Registrande), 7) Petition der Stadtverordneten zu Zwenkau, den Correctionsbau der dasigen Chaussee betreffend (Rr. 379 der Registrande), 8) Petition des Gemeinderathes zu Wiesen und des Besitzers der bei Wiesen gelegenen Scharfrichterei, Johann August Fischer, um Erlassung der ihnen übertragenen Unterhaltung der oberhalb des Dor fes Silberstraße von der Zwickau-Schneeberger Chaussee ab über Wiesen nach Kirchberg chaussee mäßig gebauten Straße betreffend (Nr. 391 der Registrande) und 9) Petition des Amtsleichpachters Johann Gotthelf Traugott Werner zu Eisenberg um Verwendung
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