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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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der geringen Normirung des Gehalts eines solchen Arztes auf 180 Lhlr. allerdings zu sehr wesentlichen Unzuträglichkeiten bei der hiesigen Khierarzneischule geführt hat. Die Personen, welche man als Khierärzte bei den veterinair-practischen An stalten hier angestellt hat, sehen sich bei einem solchen Gehalte in einer Lage, aus welcher sie sich möglichst bald wieder heraus wünschen, und welche sie verlassen, sobald ihnen eine Gelegen heit geboten wird, einen höhern Gehalt oderVerdienst erhalten zu können, wie dies beim Uebergange zu andern thierärzt lichen Stellen der Fall ist. Es ist von der Regierung im Ausschüsse erklärt worden, daß man bei der Verpflichtung, welche die Pensionairthierärzte haben, ihre ganze Zeit dem Institute zu widmen, eine tüchtige Wirksamkeit derselben nur dann erwarten könne, wenn ihr Gehalt bis auf eine solche Summe, wie hier vorgeschlagen ist, normirt würde, und das ist der Grund, weshalb der Ausschuß sich für diese Summe erklärt hat. Ist der Ausschuß auch durchgehends der Ansicht gewesen, daß er da eine Erhöhung, nicht befürwor tet, wo es nur irgend thunlich ist, so muß ihm auf der andern Seite der Zweck, welcher erreicht werden soll, jedenfalls höher stehen, und wenn er sich davon überzeugt, daß der Zweck in entsprechender Art bei Gewährung einer geringem Summe nicht erreicht werden kann, so mußte er die Verpflichtung füh len, um des zu erreichenden Zweckes willen auch die Erhöhung zu befürworten. Ich will auf die speciellen Bemerkungen über die Wirksamkeit der medicinischen Academie, auf den Wunsch ihrer Beibehaltung oder Aufhebung nicht weiter ein gehen; es würde eine ausführliche Erörterung dieser Gegen stände jedenfalls zu weit führen, und sie gehört an einen an dern Ort. In der gegenwärtigen Lage der Academie fand der Ausschuß Veranlassung, sich bei seinen Anträgen gerade so zu halten, wie er gethan hat; er wollte nämlich sich selbst in seiner Meinung bei der später» Berathung des Medicinalgesetze.s durchaus nicht präjudiciren und ebensowenig in die von ihm vorzuschlagenden Anträge irgend eine Aeußerung bringen, welche bei Annahme der Anträge die Kammer präjudiciren könnte. Es ist nun zwar der Ausschuß ganz der Ansicht, daß eine Medicinalreform nur Aerzte einer Elaste aufnehmen und feststellen werde, allein er hielt es nicht am Platze, diese Mei nung so beiläufig hier bei der Discussion über das Budget in der Kammer auszusprechen. Es gehört dazu offenbar eine andere Vorlage und also eine andere Berathung. Darin liegt der Grund, weshalb die angefochtenen Worte in dem Anträge Xlll. stehen: „für den Fall, daß u. s. w.", was nicht heißen soll, man erwarte die Beibehaltung des zeitherigen Systems, sondern es soll überhaupt jetzt noch unentschieden bleiben, ob später Aerzte nur einer Elaste oder zweier Elasten gebildet wer densollen. Die Mitglieder des Ausschussestheilen übrigens per sönlich die Ansicht, welche durch die Fassung ausgedrückt wird, die von einem geehrten Abgeordneten aufgestellt worden ist. Wenn ferner der Antrag XIH. in seinem Schlußsätze ebenfalls allgemein gehalten ist, so liegt auch hier der Grund vor, daß man die chkrurgisch-mcdicinischeAnstalt nur in einesolcheLage versetzen wollte, durch welche eben so gut ihr Fortbestehen er möglicht, als ihre Aufhebung für spätere Zeit angebahnt wird. Es sind hier mit Recht zwei Verhältnisse zur Sprache gebracht worden, welche einen wesentlichen Einfluß bei der Aufnahme von Zöglingen äußern können, nämlich einmal ihre äußere, pecuniaire Stellung, und dann ihre Kenntnisse, wenn es sich um die Erörterung der Frage handelt, ob die Zöglinge später auf die Universität übergehen können oder nicht. Es war nicht die Ansicht des Ausschusses, direct festzustellen, es sollen nur solche in die Academie cintreten, welche die Maturitäts prüfung bestanden haben, denn die Möglichkeit liegt auch hier, wie bei andern Anstalten vor, daß solche, denen die vollständige Vorbereitung zum Uebergange auf die Universität beim Eintritt auf die Academie noch fehlt, während des Be suchs derselben sich die erforderlichen Kenntnisse erwerben, um die Maturitätsprüfung später noch zu bestehen, die ihnen ge stattet, auf die Universität zu gehen. Darum die Form des Ausschußantrags, wie sie hier gewählt worden ist. Es sollte Seiten des Ausschusses auch nicht ausgesprochen werden, daß man minder Begüterte abhalten wolle, die Academie zu besu chen; im Gegentheile ist zu erwarten, daß gerade tüchtigen Zöglingen, wenn sie in späterer Zeit auf die Universität über treten wollen undHindernisse kn ihrerpecuniairenLagesinden, durch die entsprechenden Fonds von Seiten der Staatsregie rung Unterstützung zu.Theil werden wird. Man hat in Punkt XIII. die Fassung zu allgemein gefunden und erwähnt, daß es blos erforderlich sein möchte, aufzustellen, es möchten die Zöglinge nur mit angemessener Vorbereitung Aufnahme in der chirurgisch-medicinischen Academie finden. Die allgemeine Fassung des Antrags ist aber von dem Ausschüsse deswegen gewählt worden, damit auch bei andern Maaßnahmen, etwa bei vorkommendem Personenwechsel, auf das Verhältnis! Rück- sichtgenommen werden möge, in welchem dieAcademiedemum- zuänderndenMedicinalwesen gegenüber steht. WennSeiten des Herrn Ministers des Innern in Bezug aufPunktXIV. ange führt worden ist, daß hier ein bestimmter Antrag Seiten des Aus schusses vorliege, welcher voraussetze, daß die Academie auf gehoben werden solle, so habe ich anzuführen, daß der Aus schuß den Vordersatz, welcher in Punkt XIII. liegt, zu glei cher Zeit auch auf Punkt XIV. mit bezogen hat, oder wenig stens mit bezogen wissen will, und daher der Antrag XIV. nur für den Fall als gestellt zu betrachten ist, wenn dieser Vorder satz im Punkte XIII. wirklich eintritt. Das wären die wesent lichsten Bemerkungen, die ich in Bezug auf die Einzelheiten anzuführen habe. Präsident Cuno: Der Abg. Kämmel hat, wenn ich an ders recht vernommen habe, vorhin sich dahin erklärt, daß er seinen eingebrachten redaktionellen Antrag zu dem Vorschläge des Ausschusses unter Xr. XIII. fallen lassen wolle, insofern dies die Kammer genehmige. Will die Kammer die Zurück ziehung dieses Antrags gestatten? — Einstimmig Ja.
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