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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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das Materielle derselben nicht bcrathcn werden sei, in die zweite Kammer verloren und es müßte diese Petition ei gentlich an die erste Kammer zurückgehen. Inzwischen hat der Ausschuß in seiner Majorität sie doch nicht so ohne Wei teres abfertigen wollen. Eine Majorität des Ausschusses hat sich daher dahin vereinigt, daß die Petition in derselben Maaße behandelt werden soll, wie die übrigen gleichartigen Petitionen, und insoweit hat die Majorität des Ausschusses, damit dies ermöglicht werde, die Petition zu der ihrigen ge macht. Es ist nicht zu bezweifeln, daß den Petenten gewich tige Gründe zur Seite stehen mögen, um ihr Gesuch für ge rechtfertigt erachten zu dürfen. Ich selbst bin vor Jahren in Frauenstein eine Reihe von Jahren wohnhaft gewesen, kenne die dortigen Verhältnisse und habe mich sehr gern entschließen können, sie meinerseits auch insoweit mit zu der meinigen zu machen, daß ich mit den übrigen Mitgliedern der Majorität der Kammer habe anrathen dürfen, sie wolle diese letzte Peti tion gleichmäßig behandeln, und beschließen, daß sie ebenfalls an die Staatsregierung abgegeben wird. Weil aber die Pe tition an die erste Kammer gerichtet ist, so würde die zweite Kammer noch zu beschließen haben, daß sie auch an die erste Kammer zurückgelange. Vicepräsident v. Held: Die Kammer hat ferner den angefügten Vortrag gehört über das Gesuch des Stadtraths zu Frauenstein nebst Genossen, die Errichtung eines Bezirks gerichts daselbst betreffend. Da dieser Bericht nicht auf der Tagesordnung gestanden hat und überhaupt ein mündlicher ist, so habe ich auch hier zu fragen, ob die Kammer sofort darüber berathen will? — Gegen 2 Stimmen Ja. Ahg. Voigt: Da ich voraussehe, daß diese Petition das Schicksal aller soeben vorausgegangenen Petitionen ähn lichen Inhalts haben wird, so könnte ich mich füglich deS Wortes enthalten, ich wollte aber nur in der Kürze bemerken, daß das, was die Petenten über die Localität und die ört lichen .Verhältnisse angeführt haben, allerdings von mir bestätigt: werden muß, und daß, wenn es irgend möglich wäre, nach Frauenstein ein Bezirksgericht zu legen , dies allerdings für Vie-ganz nahrlose Stadt sowohl, als für die nächst ge- legeneN Ortschaften von ganz entschiedenem Nutzen sein würde, , während diese Stadt außerdem noch einer großem Verarmung entgegengehk. Nur in.Beziehung auf den Umstand, daß diese Petition bei der ersten Kammer eingebracht worden und nicht an die gesammte Volksvertretung gerichtet ist, muß ich mir erlauben, noch zu bemerken, daß die Petenten, wie ich er fahren habe, allerdings nicht gemeint sind,' diese Petition überhaupt an die zweite Kammer gelangen'zu lassen. Der, Wunsch derselben war, daß sie nur bei der ersten Kammer, wie mir glaubhaft versichert worden ist, erngeführt werde, und ich bedauere daher, daß man sie von der Ästen, Kammer am die zweite Kammer gegeben hall Wir sind allerdings die Gründe nicht bekannt, aus welchen dies geschehen ist, es ist über so, wie ich sage, und da nach §. 132 der provisorischen Landtagsordnnng es allerdings angeht, daß eine Petition bei einer einzelnen Kammer cingereicht und dort selbstständig berathen werden kann, so sehe ich nicht ein, warum man diese Petition nicht der ersten Kammer, von der sie, wie wir scheint, nur aus Versehen hierher gelangt ist, zurückgeben und sie dort zur Derathung bringen lassen will. Es scheint hier irgend ein Jrrthum vorzuwalten. Berichterstatter Abg. Wieland: Zur Rechtfertigung des Directoriums der ersten Kammer muß ich doch noch hinzu fügen, daß es vielleicht eine wohlwollende Rücksicht für die Petenten gewesen ist, welche man dort genommen hat. Es ist dort muthmaßlich bekannt gewesen, daß der heutige Bericht hier heute zum Vortrage kommen wird. Dieser einzigen Petition wegen eine Sitzung in der ersten Kammer hcrvorzurufen, hat man vielleicht nicht für angemessen erachtet und hat es daher vorgezogen, ex seguo et bon» die Sache an die zweite Kam mer gelangen zu lassen, damit sie dort noch zur Sprache komme, und da die Majorität des Ausschusses sich dahin entschieden hat- sie zu der ihrigen zu machen, so ist es auch formell ge rechtfertigt, nunmehr einen materiellen Beschluß zu fassen- nachdem man in einer frühem Sitzung der zweiten Kammer den formellen Beschluß gefaßt hat, diese Petition an den vierten Ausschuß zu verweisen. Abg. v. Kalb: Ich trage auf Schluß der Debatte an- Vicepräsident 0. He ld: Es ist auf Schluß der Debatte angetragen worden. Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich. Vicepräsident v. Held: Will Jemand über den Schluß der Debatte sprechen? Abg. Voigt:Zurthatsächlichen Berichtigung! Ich wollte nämlich bemerken, daß ich nicht zur Majorität des Ausschus ses gehöre. Vicepräsident v. Held: Ich frage nun: soll die Debatte geschlossen werden? — Gegen eine Stimme Im Vicepräsident v. Held: Diese Petition hat nach dem, was Sie gehört haben, ein eignes Schicksal gehabt, allein ich glaube doch die Frage in Materieller Beziehung darauf richten zu müssen, da die Majorität des Ausschusses in der vernomme nen Art sich erklärt hat. Will die Kammer, daß auch diese Petition an die Staatsregierung abgege ben werde? Einstimmig Ja. Bicepräsident V. Held: Wollen Sic, daß sie jedoch zu- . vor an die erste Kammer gelange? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Held: Auf der Tagesordnung steht nun der schriftliche Bericht über die Position Naumanns und Genossen wegen unentgeltlicher Aufhebung der Feudallasten, Ich ersuche den Berichterstatter den Vortrag zu erstatten. Berichterstatter Abg. Richter: Der Bericht des vierten Ausschusses über die Petition Naumanns und Genossen, den Nachweis der Feudallasten betreffend, lautet so:
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