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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Dörfern von den Gemeindevertretcrn angenommen. Diese An nahme hängt ab von der Zustimmung des Bezirksarztes, wel cher sie vorher über den Besitz der zum Leichendienste erfor derlichen Kenntnisse zu prüfen har." Ich kündige diesen An trag vorläufig an und werde, wenn dieserAntrag angenommen wird, dem Gesetzentwürfe, da einmal die Sache nicht aufzu halten ist, meine Zustimmung geben. Uebrigens scheint es, hat das Institut der Todtenschau ungefähr dasselbe Schicksal, wie das Institut der Communalgarde; die Communalgarde ist in vielen Theilen des Landes auch ein mißliebiges Institut in eben so unbegründeter Weise wie die Leichenschau, und der Aufwand, den die Leichenschau erfordert, ist keineswegs so be deutend, daß man deshalb das ganze so wohlthätige Institut sofort über Bord werfen mußte. Abg. Wigand: Meine Herren! Ich halte es für äußerst zweckmäßig und wichtig, daß über derartige Gegenstände die Vertreter des Landes sich offen und klar aussprechen, weil dann etwas Gutes aus der Debatte entspringen wird, indem ganz gewiß Vorurtheile und Aberglaube immer mehr schwin den werden. Es ist zwar von einigen Abgeordneten gesagt worden, daß sie meine Ansicht über das Lebendigbegraben werden nicht theilen, daß sie den Glauben nicht theilen, es sei noch Niemand lebendig begraben worden. Daß überhaupt Niemand lebendig begraben worden sei, habe ich damit nicht sagen wollen, aber es wird den Meisten von Ihnen, meine Herren, bekannt sein, daß in den neuesten Schriften, die in England, Deutschland und Frankreich in Bezug auf diesen Gegenstand erschienen sind, bewiesen worden ist, daß, wo man vermuthet hat, daß ein Todter wieder zum Leben gekommen, dies eine unbegründete Vermuthung gewesen sei, denn wo Lei chen in den Särgen umgewandt oder angefressen waren, war nichtdas Erwachen nöthig,sondern es war eine natürlicheFolge des Tragens oderFahrens der Leichen, und des Schicksals, daß uns die Würmer speisen. Die Furcht vor dem Lebendr'gbe- graben entsteht und ist begründet in Zeiten, wo Völker von Epidemieen heimgesucht werden. Ich für meine Person werde es nun und nimmermehr zugeben (wenn die Majorität etwas Anderes beschließt, muß ich mich allerdings fügen) daß alten Frauen ein so wichtiges Amt anvertraut wird. Kommt das Gesetz zur Geltung, dann, meine Herren, erlaube ich mir Ih nen zu sagen, was dann geschehen wird. Ist der Arzt auf dem Wege zu einem Patienten und er erfährt, daß derselbe bereits todt sei, so geht er gar nicht hin, und dieser Todte ist dem Urtheile einer alten Frau überwiesen, welche bcurtheilt, ob er todt sei oder nicht. Das kann ich aber unmöglich zuge ben, und darum bin ich sowohl gegen das Gutachten des er sten Ausschusses, als auch gegen die Regierungsvorlage. Ich will nicht, daß den Männern, denen es einzig und allein zu kommt, zu urtheilcn, ob Jemand todt sei, oder nicht, dieses Recht und diese Pflicht genommen werde. Bei dieser Gele genheit erlaube ich mir noch, meine Herren, auf ein wichtiges Instrument (Stethoskop), welches die Pariser Akademie sehr n. K. (4. Abonnement.) dringend empfiehlt, aufmerksam zu machen. Dieses Instru ment reicht vollkommen aus zur Untersuchung, ob Jemand todt sei oder nicht, wenn sich die Aerzte dieses Instrument an schaffen, so bin ich überzeugt, daß keineFurcht vor dem Leben digbegrabenwerden mehr stattsinden kann. Schließlich, meine Herren, woraus entsteht diese ungeheure Furcht vor dem Le bendigbegrabenwerden? Weil die Maaßnahmen gänzlich fehlen, welche vor dem Lebendigbegrabenwerden vollkommen sicher stellen. Gehen Sie nach Frankfurt a. M., dort hat man eine Art Todtenkammer, wo jeder, der gestorben ist, aufdrei- mal24Stunden hingebracht wird, und dort bleibt er so lange, bis bei ihm das einzig sichere Merkmal des Todes, die Verwe sung einzutreten anfängt, und dann erst wird er begraben. Dort fürchtet sich Niemand vor dem Lebendigbegrabenwerden, weil dort eine weise, einzig richtige Einführung stattgefunden hat, die vollkommen vor diesem Zustande sichert. Es wäre wünschenswerth, daß jede Gemeinde, Städte sowohl wie Dörfer, sich ein Leichenhaus oder eineLeichenkammcr anschaff ten, dann würde endlich diese scheußliche Furcht vor dem Le bendigbegrabenwerden gänzlich verschwinden. Abg. Biedermann: Nicht um über das Gesetz ein Ur- theil auszusprechen, wozu ich mir die genügenden Erfahrun gen und Kenntnisse der betreffenden Verhältnisse nicht zu traue, sondern nur, um kurz meine Abstimmung zu motiviren, erlaube ich mir wenige Worte. Ich habe aus den Motiven des Gesetzes und noch mehr aus den mündlichen Erläuterun gen des Herrn Regierungscommissars, sowie aus dem, was aus der Mitte der Kammer gesprochen worden ist, nichts An deres entnehmen könne, als daß das Gesetz eigentlich, aus dem Gesetzgebungsstandpunkte betrachtet, einen Rückschritt ent halte, oder wenigstens eineMaaßregel, die nur vorübergehend ins Leben treten solle, daß man nur gewissen Stimmen der öffentlichen Meinung damit nachgebe. Ich habe entnommen, daß vielleicht eine gründlichere Verbesserung des früher» Ge setzes möglich sei in Verbindung mit der zu erwartenden Me« dicinalresorm, und ich kann es nicht für angemessen halten, daß wir jetzt ein Gesetz aufheben und ein neues an seine Stelle setzen, ohne die allseitig begründete Ueberzeugung, daß wir wirklich damit etwas Besseres, etwas Zweckmäßigeres schaf fen, ja sogar mit der entgegenstehenden Ueberzeugung wenig stens bei Vielen. Ich kann daher meinerseits unmöglich für dieses Gesetz stimmen und würde weit mehr wünschen, daß es bis dahin hinausgeschoben würde, wo, in Verbindung mit der Medicinalreform und der künftigen Aenderung der Verwal tung, wie vorhin von Seiten des Herrn Regierungscommis- sar bemerkt worden ist, vielleicht durchgreifendere und zweck mäßigere Reformen dieses Gesetzgebungszweiges möglich sein werden. Abg.Rosenhauer: Irre ich nicht, so war es eine Pe tition des menschenfreundlichen Mannes v. Stolle, welche das Gesetz vom 22. Juni 1841 ins Leben gerufen hat, heute erscheint derselbe Petent wieder und zeigt uns einen Ausweg, 6
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