Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ausstellung des Schürfscheins an gerechnet, hat, damit ist also doch der Schürfer vollständig gedeckt. Weil aber dieses Ver- hältniß denn doch noch der genauern Erörterung zu bedürfen scheint, so würde es mir am entsprechendsten erscheinen, wenn man den Antrag des Abg. Evans annahme und andcrweiten Bericht hierüber vom Ausschuß erforderte. Abg. Hei st erb ergk: Es hat hier hauptsächlich zu Grunde gelegen, daß die Bergbauunternehmungen, die nicht besonders gemuthet sind, die blos Stollen treiben, geschützt werden sollen, wenn da die Arbeiter einen Erzgang anhauen, wovon die Ekgenthümer gar nichts wissen. Darüber können aber Wochen vergehen, ehe die Besitzer zu dieser Kenntniß kommen, und cs ist daher die hier bestimmte Zeit von vier Wochen nicht zu lang. Wenn nun hierZ gesagt ist, daß die Arbeiter von diesem Vorrechte ausgeschlossen sein sollen, so könnte man auch dann Einspruch erheben, wenn ein Dritter kommt, indem man ihn fragte: woher weißr du, daß hier ein Gang ist? Man würde also immer wissen, daß hier Verrath im Spiele sei. Wir haben also geglaubt, durch diesen Vor schlag nur den Bergbautreibenden, die ihr Geld ost blos für's allgemeine Beste aufopfern, zu nützen, weil? ohnedies schon Muth dazu gehört, noch auf Bergbau zu muthen. Präsident Cuno: Wenn Niemand weiter zu sprechen verlangt, so gebe ich dem Berichterstatter das Schlußwort. BerichterstatterAbg.Herold: Ich bin damit einver standen, daß die Abstimmung über §. 49 ausgesetzt werde. Ich werde mit den übrigen Mitgliedern des Ausschusses Rück sprache nehmen und eine andere Fassung vorbereiten, insofern der Ausschuß sich dazu entschließen kann. Präsident Cuno: Ich werde bei der Abstimmung zu nächst den prajudiciellen Antrag des Abg. Evans zu berück sichtigen haben, der dahin geht, für heute die Beschlußfassung über §. 49 auszusetzen und denselben an den Ausschuß zurück zuweisen, damit dieser in den Stand gesetzt sei, den betreffen den Antrag in einer andern Fassung bei einer künftigen Sitzung vorzulegen. Geben Sie diesem Anträge Ihre Zu stimmung?-- Gegen 12 Stimmen Ja. Präsident C u n o: Es wird also gegenwärtig über §. 49 wegzugehen sein, und ich habe zu erwarten, ob uns der Aus schuß in einer künftigen Sitzung einen veränderten Vorschlag machen wird. — Wünscht Jemand über §. 50 das Wort? (Es meldet sich Niemand.) Wollen Sie dem Anträge Ihres Ausschusses, auch §. 50 unverändert anzunehmen, beipflichten? — Ein stimmig Ja. Berichterstatter Abg. Herold fahrt im Vortrage des Entwurfs fort: Capitellll. Vom Verleihen. Abg. v. Schwarze: Entschuldigen Sie, daß ich unter breche! Ich würde doch bitten, daß nunmehr auf den Antrag S. 559 eine Frage gestellt würde. Präsident Cuno: Es ist das ausdrücklich Vorbehalten worden. Zuerst würde ich noch zu fragen haben, ob Jemand über den S. 559 vom Ausschüsse gemachten Vorschlag spre chen will. (Es meldet sich Niemand.) Der Ausschuß hat auf S. 559 darauf aufmerksam gemacht, es sei rathsam, an dieStaatsregierung den Antrag zu richten, chaß §. 29 der Ausführungsverordnung dahin abgeandert wird: „daß die Muthung an Bergamtsstelle — nicht bei dem V orsitzenden des Bergamts — ein zubringen sei," ingleichen der in demselben Paragraphen der Ausführungsverordnung enthaltenen relativen Fassung: „während der gewöhnlichen Exp'cditionsstun- d e n" eine feste Bestimmung der Expeditionsstunden beizufü gen. Wollen Sie einen solchen Antrag wegen Veränderung der Ausführungsverordnung in der vom Ausschüsse vorge schlagenen Weise an die Staatsregierung bringen? — Ein stimmig Ja. Berichterstatter Abg. Herold: 51. Verleihung. Durch eine gültige Muthung erlangt der Muther einen rechtlichen Anspruch aufVerleihung des von ihm gemutheren Grubenfeldes. Die Verleihung desselben ertheilt ihm das Eigenthum an den darin befindlichen, in der Verleihung bezeichneten, me tallischen Mineralien. Verleihungen können nicht aufWidcrrufgegeben werden. Das Bergwerkseigenthum erlöscht nur unter den im Ge setze vorgeschricbenen Bedingungen. Im Berichte heißt es: Der Vollständigkeit halber dürfte §- 51 nach dem Worte „Mineralien" auf der vierten Zeile noch hinzuzusetzen sein: „mit dem Rechte, dieselben in dem Grubenfeldc auf zusuchen, zu gewinnen und die dazu erforderlichen Vorrichtungen zu treffen." Außerdem hat der Ausschuß zu §.51 nichts zu erinnern und es wird dieser Paragraph mit dem vorgeschlagenen Zu satze der Kammer zur Annahme empfohlen. Präsident Cuno: Wünscht Jemand über §. 51 zu sprechen ?— Der Ausschuß rathet uns an, es möge auf der vierten Zeile nach dem Worte „Mineralien" noch der Zusatz gemacht werden: „mit dem Rechte, dieselben in dem Grubenfelde aufzusuchen, zu gewinnen und die dazu erforderlichen Vorrichtungen zu treffen." Wollen Sie diesen Zusatz annehmen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Und mit diesem beliebten Zusatz §.51?—- Einstimmig Ja.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder