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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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rm Gesetze vom 9. October 1840, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend. Staatsminister v. Beust: In der letzten Sitzung ist an die Regierung eine Interpellation des Inhalts gestellt worden: „.Das König!. Gesammtministerlum wolle in zwei ter Kammer Auskunft darüber ertheilen, was ihm über das, dem Vernehmen nach erfolgte Zusammenziehen eines großen österreichischen Kruppenkörpers längs der sächsisch-böhmischen Grenze, sowie was ihm über den Zweck dieser Anhäufung mklitairischcr Streitkräfte an der diesseitigen Landesgrenze bekannt geworden sei." Ich habe hierüber keine beson dere Auskunft zu ertheilen, da der Regierung eine officielle Mittheilung in dieser Beziehung gar nicht zugegangen ist, es ist ihr sonst auch nicht mehr bekannt, als was aus allen öffentlichen Blattern zu ersehen ist. Zn Folge der Beendi gung des Krieges in Ungarn hat die österreichische Regierung bedeutende Kruppenverstärkungen nach Böhmen gelegt, was von Kruppen ziemlich entblößt war. Es liegt natürlich im Ermessen der österreichischen Regierung, ihre Kruppen zu dislo- cirenundzu cantoniren, wie ihr gutdünkt, jedenfalls liegt aber dieser Maaßregcl der österreichischen Regierung durchaus keine feindselige Absicht gegen Sachsen zu Grunde. In Bezug auf einige Worte in der Interpellation muß ich mir jedoch eine Berichtigung erlauben. Bon einer Zusammenziehung großer Truppenkörper an der sächsischen Grenze ist der Re gierung nichts bekannt, die Kruppen liegen in Cantonirung und nicht im Lager. Auch muß ich zusätzlich bemerken- daß auch an der westlichen Grenze Böhmens, an der bayerischen Grenze, starke Kruppenmassen liegen. Wenn gelegentlich dieser Interpellation von dem Interpellanten bemerkt worden ist, daß durch die Zusammenziehung dieser Kruppen, oder durch das Vorhandensein großer Kruppenmassen in der Nähe der Grenze eine Aufregung im Lande erzeugt werde, so kann die Regierung nicht recht glauben, daß wirklich eine solche Aufregung in Folge dieser Maßregel der österreichischen Re gierung entstanden sei. Geschieht eine solche Aufregung, so ist es in Folge der Gerüchte, welche von vielen Seiten verbrei tet werden, als stünde der Krieg vor der Khüre und als wür den morgen die Oesterreicher in Dresden und übermorgen die Preußen in Leipzig einrücken. Die Regierung vermag nicht die Verbreitung solcher Gerüchte zu verhindern, und wenn dadurch Aufregung erzeugt wird, so trifft die Schuld davon gerade diejenigen, welche sie verbreiten. Uebrigens werden sich die Gemüther beruhigen, wenn sie sich überzeugen, daß solche Gerüchte nur aus der Lust gegriffen sind. Abg. Wieland: Der Herr Staatsminister hat erwähnt, daß die Regierung keinen Grund habe, anzunehmen, daß die österreichische Regierung feindselige Absichten gegen unser säch sisches Land habe. In dieser Erklärung erblicke ich etwas sehr Beruhigendes. Es wird diese Erklärung in dieser Richtung im ganzen Lande bekannt werden. Ich habe nur einen Wunsch hinzuzufetzen, daß die sächsisch-böhmische Grenze niemals der Rubikon für Sachsen und Deutschland werde. Wenn ich in meiner Interpellation noch darauf Be zug genommen habe, daß wegen der österreichischen Kruppen in der Nahe der sächsischen Grenze im Lande Besorgnisse ent standen seien, so bin ich allerdings von mehreren Seiten dar über auf das Bestimmteste unterrichtet worden. Nur habe ich mich nicht des Ausdruckes bedient, daß dadurch Aufregung im Lande entstanden sei, sondern es ist von mir nur gesagt worden, daß blos Besorgniß und eine ängstliche Stimmung dadurch hervorgerufen worden sei. Im Uebrigen bin ich dem Herrn Staatsminister dankbar für die gegebene tröstliche Auskunft. Präsident Cuno: Ich darf also annehmen, daß der Herr Fragsteller durch die erhaltene Antwort befriedigt ist? Abg. Wieland: Vollkommen.' Präsident Cuno: Sonach wäre diese Sache erledigt, und ersuche ich den Herrn Berichterstatter des zweiten Aus schusses, uns den mündlichen Vortrag zu geben über das De kret vom 9. October 1840, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend. Berichterstatter Abg. Eymann: Ich beginne meine Berichterstattung, die übrigens sehr kurz sein wird, mit der Vorlesung des Königl. Decrets. (Die Vorlesung desselben nebst Gesetzentwurf und Mo tiven erfolgt, s. dieselben in Nr. 8 S. 60 ftg. der Landtags mittheilungen I. Kammer.) Berichterstatter Abg. Eymann: Das Gesetz vom 9. Lctober 1840, den Gewerbebetrieb aufdemLande betreffend, welches durch den uns vorgelegten Entwurf abgeandert wer den soll, enthalt unter andern auch die Bestimmung, daß dinglicheBerechtigungen gewisser Grundstücke auf dem Lande aufrecht erhalten werden sollen, wenn sie entweder auf aus drücklicher Erlaubniß oder Anerkennung der Regierung oder rechtskräftiger Entscheidung beruhen, während die Besitzer derselben Gerechtsame, wenn letztere nur auf Herkommen oder blosem Besitzstände beruhen, nach §. 29 dieses Gesetzes binnen einer Frist von fünf Jahren von Publication des gedachten Gesetzes an nachzuweisen hatten, wie sie überhaupt zu dieser Gewerbsberechtigung gekommen. — Diese Präclusiv- frist ist von sehr Vielen und zwar größtentheils Gewerbs leuten, obwohl aus Unkenntniß des Gesetzes, versaumtworden. Daß dies der Fall ist, wird dadurch bewiesen, daß schon auf den außerordentlichen Landtagen 1847 und 1848 mehrere Petitionen um Verlängerung dieser Präklusivfrist cingingen. Diese eingegangenen Petitionen haben auch auf beiden er wähnten Landtagen Berücksichtigung gefunden und es ist durch ständische Schrift vom 13. Dctober 1848 der Antrag an die Staatsregierung gestellt worden, den nächsten Kammern den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch welches noch eine Nachfrist zur Führung des Nachweises dinglicher Gewerbsberechtigungen auf dem Lande vsrstaLM
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