Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den Helbig's und Heubner's vortragen lassen kann, habe ich zu erwähnen, daß die dreitägige Frist, die zwischen der Ver teilung eines gedruckten Berichtes und derBerathung dessel ben inneliegen soll, noch nicht verlaufen ist; da sich die Kam mer jedoch der Innehaltung jener Frist durch ausdrückliche Abstimmung überheben kann, so habe ich zu fragen, ob sie vorbehaltlich der Zustimmung der Staatsregierung schonheute die beiden vorliegenden gedruckten Berichte in Berathung und Beschlußfassung ziehen will? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Ist auch dieStaatsregierung geneigt, ihre Zustimmung hierzu zu ertheilen? (Die Staatsregicrung erklärt sich bcistiinmend.) Präsident Cuno: Dann steht nichts entgegen, zur Tagesordnung überzugehcn, und ich ersuche den Berichterstatter, Abg. Trenk- mann, den Bericht wegen Helbig's vorzutragen. Berichterstatter Abg. Trenkmann: DerBericht lautet folgendermaßen: Besage dervor dem Stadtgerichte zu Borna ergangenen, dem Ausschuß vorliegenden Acten hatte das Appellationsge richt zu Leipzig den vom Stadtgerichte zu Dresden steckbrief lich verfolgten Beschwerdeführer, Advocat Helbig in Borna, mittelst Verordnung vom 23. Juli vorigen Jahres aufGrund der nach dem Gesetze sub L. vom 28. Januar 1835 §. 4. ihm obliegenden Aufsichtsführung wegen Lheilnahme an den im Monat Mai stattgefundenen aufrührerischen und tumultua- rischen Unternehmungen bis zu Austrage der bei der Wieder erlangung cinzuleitenden Untersuchung von der Function als Advocat und Notar suspendirt und das Stadtgericht zuBorna angewiesen, diese Suspension in Gemäßheit des Decrets vom 18. December 1819 (Ges.-Samml. 1820 S. 30) zur öffent lichen Kenntniß zu bringen. Die dießfallsige Bekanntmachung des Stadtgerichts zu Borna befindet sich in der Beilage zu Nr. 218 der Leipziger Zeitung vom 6. August vorigen Jahres. Helbig hatte dage gen rechtzeitig Recurs eingelegt und war darüber die Entschei dung des Justizministerii noch nicht erfolgt, wenigstens nicht publicirt, als bei Feststellung des Wahlresultats am 23. Octo ber vorigen Jahres sich ergab, daß Helbig im 27. Bezirke mit 1141 gegen 659 Stimmen zum Abgeordneten für die zweite Kammer gewählt sei/ Der Wahlcommissar des gedachten Bezirks setzte den Bevollmächtigten Helbigs hiervon sofort mit dem Bemerken in Kenntniß, daß Helbig nach §. 5. und 6. des provisorischen Wahlgesetzes vom 15. November 1848, die gesetzlichen Eigen schaften abgingen, forderte ihn hierbei auf, nachzuweisen, daß die über denselben verhängte Suspension nicht mehr bestehe, widrigenfalls, sowie, wenn seine Erklärung für ungenügend befunden würde, er nach §. 39. des Wahlgesetzes eine ander- weite Wahl vornehmen werde. In seiner Eingabe vom 24. October vorigen Jahres be stritt Helbig die Rechtsbeständigkeit seiner Suspension unter andern anch aus dem Grunde, weil über seinen gegen dieWer- fügung des Leipiger Appellationsgerichts eingelegten Recurs Seiten des Justizministerii noch nicht entschieden, mithin die Suspension noch nicht endgültig ausgesprochen worden fei, rrotestirte gegen eine Neuwahl und wendete eventuell RecurS an das Ministerium des Innern ein. Der Wahlcommissar erstattete an Letzteres Bericht und dasselbe sprach sich in der hierauf erlassenen Verordnung vom /z. November vorigen Jahres dahin aus: Es habe sich zunächst mit dem Ministerium der Justiz vernommen und nachdem Letzteres ihm mitgetheilt, daß der von Helbig gegen seine Suspension von der Advocatur und Notariatspraxis ergriffene Re curs bereits am 18. October verworfen worden sei, so sei, in Erwägung, daß die Suspension Helbigs wenn dieselbe auch erst nach Vollendung der Land tagswahl im 27. Bezirke erfolgt, oder ihm bekannt gemacht worden wäre, seiner Einberufung nach §. 72 a., der durch das Gesetz vom 15. November 1848 abgeändertenVersaffungsurkunde aufgestellte Grund entgegenstehen würde, der gegen die ander- weite Wahl gerichtete Recurs zu verwerfen und die 2te Wahl vorzunehmen, was hierauf auch geschehen ist. Die Entscheidung des Justizministeriums auf Helbigs Recurs gegen die vom Appellationsgerichte zu Leipzig über ihn verfügte Suspension von der Advocatur und dem Nota riate ging inmittelst am 31. October ein und wurde dieser Re curs um deshalb verworfen, weil nach genommener Einsicht der vom Stadtge richt zu Dresden wider Helbig ergangenen Unter suchungsacten durch denJnhalt derselben und durch die gesetzlichenBestimmungen in demRescriptevonr 14. Januar 1791 und dem Generale vom 24. Marz 1792 in Verbindung mit §. 25. und 26. des Man dats wider Tumult und Aufruhr vorn 18. Januar 1791 die ausgesprochene Suspension völlig gerecht fertigt erscheine. In seiner unter Nr. 5. derRegistrande der zweiten Kam mer überreichten Beschwerde und den Nachträgen dazu unter Nr. 80. und 116. sowie in seiner Eingabe zu den Wahlacten, auf welche er sich bezogen, hat um Helbig die Rechtsbeständig- keit der über ihn verhangenen Suspension und deshalb be zweifelt, weil 1. dieselbe zur Zeit immer noch nicht endgültig ausgesprochen worden, da von ihm auf Grund oder doch nach Analogie des Gesetzes v vom 30. Januar 1835 §. 31 Recurs an das Ge- sammtministerium eingelegt worden sei; weil 2. die gedachte Suspension keine Suspension im Sinne des Wahlgesetzes d. h. keine solche sei, welche die Wählbarkeit ent ziehe, denn unter den Z. 5 ä des Wahlgesetzes gedachten Sus pensionen hatten nach denVerhandlungen desLandtages vom Jahre 1848keine andern verstanden werden sollen,als diejeni gen, welche wegen Verletzung besonderer Berufspflichten aus gesprochen worden, wie dies z. B. der Fall sei im Mandate wegen der Advocaten vom 12. April 1723 §. Vl, in der Erl. Proz.-Ordnung aä 1'it. 1. §. 3 und sä lit. XVI. tz. 2. im Staatsdienergesetze vom 7. Marz 1835 §. 27 und sim Schul gesetze vom 6. Juni 1835 §. 55. wogegen wegen aller andern. I Vergehen die Bestimmungen in §. 5 o gelten und Jemand j erst dann die Wählbarkeit habe verlieren sollen, wenn er eines-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder