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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Vers zu helfen sein, als dadurch, daß für den ersten Äugenblick, Vis die erste Leidenschaft verraucht ist, der Mann in Gefäng- nißhast gehalten wird; denken Sie ferner an die Bedrohung mit Brandstiftung und mit Lödtung. Es ist mir ein Fall vorgekommen, wo ein Mann, der sich mit einem andern ver uneinigt hatte, diesem mit dem Messer nachgelaufen war uttd ihn an allen möglichen Orten in der Stadt aufgesucht hatte. Da ließ sich wohl, so lange der Zustand der Leidenschaft gegen den Bedrohten andauerte, eine Wiederholung des Versuchs erwarten, und da ist wohl eine solche Präventivmaaßregel ge rechtfertigt. Es wird auch in der That Niemandes Recht verletzt, wenn ihm das Versprechen abgenommen wird, ein Verbrechen nicht zu begehen; auch soll ja die Jnhaftirung nur stattfinden bis zum Äustrag der Sache, und so lange die Motive, welche das begangene Verbrechen hervorgebracht haben, fortdauern können. Vr'cepräfident Tzfchirner: Ich glaube, wir müssen doch an dem Grundsätze festhalten, daß wir Bestimmungen, welche härter sind, durchaus nicht aufnehmen lassen, wenn sie nicht bereits in den Grundrechten gegeben sind. Uebrigens jst die Ansicht, welche der Herr Regierungscommiffar soeben aussprach, durchaus nicht von der Art, daß sie irgend einen Erfolg haben kann, denn wenn die Leidenschaft in der That so groß ist, wie er sie schildert, so wird weder ein Versprechen, noch aber eine Caution davor schützen, es wird derjenige, wel cher sich von ihr hinreißen läßt, nichts desto weniger die That ausführen. Ich glaube daher, daß wir um etwas handeln, was von gar keinem Erfolge ist. Präsident Hensel: Ich habe noch zu bemerken, daß mir vor Schluß der Debatte vom Abg. Blöde folgender Antrag eingereickt worden ist: „Daß der erste Ausschuß beauftragt werde, noch nachträglich bestimmte Anträge zu stellen in Be zug auf die Wirkung der Cautionsleistung und Bürgschafts bestellung, namentlich in Bezug auf die Frage, wenn und in welchen Fällen die vom Angeklagten oder dem Bürgen ge leistete Caution als verfallen anzusehen ist." Wird dieser Antrag unterstützt? — Ausreichend. Präsident Hensel: Ich werde ihn daher zur Abstim mung bringen. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Be richterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Haußner: Ich wollte nur dem Herrn Regierungscommissar bemerken, daß die Fälle, welche er aufstellt, keineswegs ein Krsvsme» cke kuturv enthalten. Hier wäre davon die Rede, daß das Vergehen schon angefan gen ist. Wenn ein Mann seine Frau mißhandelt, so verdient das schon mit Gefängnkß bestraft zu werden. Wenn Einer einem Andern mit einem Messer nachläuft, so ist damit schon der Anfang zum Verbrechen gemacht. Allerdings kann dann der Richter das Vergehen selbst durch Haftanlegung abwen- DeN, ohne sich sagen zu müssen, es sei ein Verbrechen in Frage, von welchem man jetzt nur ahnen könne', daß es begangen zu werden vermöchte. Wenn Einer mit einem Messer herum läuft, um einem Andern an der Gesundheit und dem Leibe zu schaden, so beginnt hiermit schon das Verbrechen, und der Richter hat das Recht, den Eintritt der'.Ausführung dieses Verbrechens durch Haftnahme des Excedenten zu verhindern. Präsident Hensel: Ich würde nun den dritten Abschnitt in folgender Weise zur Abstimmung bringen: „Die Größe der erforderlichen Caution so wiedie Wahlzwi- schen den verschiedenen gesetzlichen Sicherungs mitteln bleibt dem richterlichen Ermessen über lassen." Ich frage die Kammer: ob sie sich für diese Worte des Gesetzentwurfs erklären will? — Einstimmig ange nommen. Präsident Hensel: Will die Kammer nachfolgende Worte, deren Wegfall von der Deputation beantragt ist, in dem Gesetzentwürfe ablehnen: „welche nach Umständen auch auf die Unterlassung neuer Rechtsver letzungen bis zur Aburtheilung der Sache gerich tet werden kann " ? — Gegen 6 Stimmen. Präsident Hensel: Es ist ferner beantragt worden, daß der letzte Satz von dem Worte: „über" bis zu und mit dem Worte: „entscheiden" eine besondere Abtheilung des Para graphen bilde. . Will die Kammer auch diesen Vorschlag der Deputation annehmen? — Angenommen. Präsident H ensel: WeiterhatderAbg.Blöde beantragt: „Daß der erste Ausschuß beauftragt werde, noch nachträglich bestimmte Anträge zu stellen in Be zug auf die Wirkung der Cautionsleistung und Bürgschaftsbestellung, namentlich in Bezug auf die Frage, wenn und inwelchen Fällendie vom Angeklagten oderdem Bürgen geleistete Caution als verfallen anzusehen ist." Nimmt die Kammer diesen Antrag an? — Gegen 12 Stimmen angenommen. Präsident Hensel: Ich ersuche den Berichterstatter, im Berichte fortzufahren. Berichterstatter Abg. Haußner (fahrt im Vortrage des Berichts fort, s. L.-A. HI. Abth. S. 169 Z. 24 v. o. bis S. 170 Z. 26 v. o.): Die Deputation hat bei Berathung dieses Paragraphen sehr wohl gefühlt, daß eigentlich alle Be stimmungen, wodurch irgend Jemand an seinem Leben ge fährdet werden könne, sich durch die Vorschriften des Criminal- gesetzbuchs selbst erledigten und daß nach demselben jene In structionen nicht mehr gültig sein könnten, also auch nicht mehr das Recht gegeben wäre, auf Lödtung Straflosigkeit zu zusichern. Die Deputation hat aber aus dem Grunde, weil die Staatsregierung sich mit Aufhebung dieser Instruction einverstanden gezeigt und damit also erklärt hat, daß sie noch beständen, auf Wegfall derselben ausdrücklich antragen zu müssen geglaubt. Könnte man aber sich bewogen fühlen, zu meinen, daß sie noch fortbestünden und mit dem Erscheinen des Criminalgesetzbuchs nicht vertilgt worden seien, so würde
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