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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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da 4 bis 8 Wochen bliebe, oder auch vielleicht nach Italien reiste, aberlhier seine Einrichtung und Wohnung während zweier Jahre hätte, so konnte man dann doch sagen, er hat hier zwei Jahre hindurch seinen Aufenthalt gehabt. Irre ich nicht, so ist es auch von der Regierung so verstanden worden. bald und so lange er seinen Aufenthalt in Sachsen nimmt, gleichviel ob auf diesem Gute oder an einem andern Orte des Königreichs." Präsident Hensel: Abg. Haberkorn hat zu diesem Pa- ragraphen einen Antrag eingebracht. Regierungscommissar Dpelt: Ich möchte für die Bei behaltung desWortes: „hindurch" aus demGrundestimmen, weil, wenn es wegfällt, allerdings die von dem Bericht erstatter erwähnteUnsicherheit zum Vorschein kommen würde. Man würde dann nicht wissen, ob die Fremden, welche zwei Jahre lang, aber mit Unterbrechung, sich in Sachsen auf gehalten haben, steuerpflichtig sein würden, wenn sie auch nicht zwei Jahre hinter einander ununterbrochen ihren Wohnsitz hier gehabt haben. Es ist hier in dem Worte: „hindurch" ein ununterbrochener Aufenthalt verstanden, der gestalt übrigens, daß bei Fremden, welche sich in Sachsen auf gehalten, wenn sie auch auf einige Zeit Sachsen verlassen, aber ihre Wohnung zwei Jahre hindurch in Sachsen behalten haben, dieser ihr interimistischer Aufenthalt im Auslande den Lauf des Aufenthalts in Sachsen nicht unterbrechen kann. Wenn also ein Fremder einen solchen Aufenthalt in Sachsen gehabt hat, der zwei Jahre übersteigt, so würde er steuer pflichtig werden, während man im entgegengesetzten Falle, wenn man das Wort: „hindurch"wegließe, in dem vorhin erwähnten Falle, der Unsicherheit verfallen würde. Präsident Hensel: Abg. Hänel hat zu §. 5 beantragt, nach den Worten: „als zwei volle Jahre", zu setzen: „wenn auch mit Unterbrechungen", und das Wort: „hindurch" Hin wegzulassen. Wird dieses Amendement unterstützt? — Ge schieht nicht ausreichend. Präsident Hensel: Der Ausschuß Mat zu tz. 5 bean tragt: die Fassung des Punktes 3 des §. 5 abzulehnen und dafür folgende Fassung anzunehmen: „3) Milde Stiftungen wegen desjenigen Einkommens, welches zu wohlthätigen und gemeinnützigen Zwecken wirklich verwendet wird." Erklärt sich die Kammer für diesen Deputationsvorschlag? —Wird angenommen. Berichterstatter Abg. Wehner (verliest §. 9 des Ent wurfs, s. L.-A. I. Abth. S. 149): Es bezieht sich derBericht blos auf das eingeklammerte Wort: „(niedergelassen)". Zu Z. 9 schlägt der Ausschuß vor: „Das auf der ersten Zeile des §. 9 in Klammern eingeschlossene Wort: „(niedergelassen)" in Wegfall zu bringen. Die Staatsregierung ist mit dem Ausschüsse darüber einverstanden, daß die Ansässigmachung eines Ausländers in Sachsen an sich, und so lange er irgend wo in Sachsen wohnt, hier genügt, um ihn hinsichtlich seiner Beitragspflicht den Inländern gleich zu achten. Nur, um keinen Zweifel hierüber aufkommen zu lassen, hielt man die Entfernung des eingeklammerten Wortes: „(niedergelassen)" für angemessen. Es wird demnach z. B. ein Ausländer, wel cher ein Gut in derLausitz oder in dem Voigtlande eigenthüm- lich besitzt, zur vollen Mitleidenheit herbeizuziehen sein, so ll. K. Abg. Haberkorn: Es handelt dieser Paragraph von Ausländern, und das veranlaßt mich dazu, zwei Anträge als besondere Zusätze zu stellen. Die Verordnung vom 24. De- cember 1845 §. 19 berechtigt die Ausländer, blos auf 3 Mo nate im voraus die Steuern'zu entrichten, diese Bestimmung giebt zu vielfachem Mißbrauche Veranlassung und ist eine Rechtsungleichheit bezüglich der Inländer, rücksichtlich wel cher vorgeschrieben ist, daß sie auf 1 Jahr den Gewerbsschein nehmen und die Steuer entrichten müssen. Ich verlange, daß diese Bestimmung auch auf die Ausländer ausgedehnt werde. Es existirt fast gar keine Controle über diese mit Ge werbsteuerscheinen versehenen Handeltreibenden, und es führt das dahin, daß die Gewerbsteuer oft ein Viertel- oder halbes Jahr lang gänzlich hinterzogen wird. Gerecht ist es, daß man auf Ausländer oder vielmehr Nichtsachsen dieselben Bestimmungen anwenden muß, welche für Sachsen gelten, und ich schlage deshalb vor:§.19 der Verordnung auf der 14. Zeile ist statt: „und zwar auf wenigstens 3 Monate" zu setzen: „jedesmal auf das laufende Jahr", und wegen der mangelnden Controle beantrage ich ferner: „Die Staats regierung zu ersuchen, daß die Gensd'arrnen und Steuer aufseher zur regelmäßigem Controle der mit Gewerbsteuer scheinen versehenen Handeltreibenden angehalten werden." Ein zweiter Punkt ist der, daß preußische Händler, insbeson dere Gemüsehändler, wenn sie in Sachsen Handel treiben, besser wegkommen, als sächsische Händler, wennsiein Preußen handeln. In Sachsen z. B. geben preußische Gemüsehändler 1 Lylr., in Preußen dagegen die sächsischen Händler 12 Thlr. Es ist dies also eine große Rechtsungleichheit. Nun beab sichtige ich nicht, in Bezug auf die Gemüsehändler zu bean tragen, daß man in Sachsen dieselbe Erhöhung eintreten ließe, wie in Preußen, im Gegentheil, ich wünsche, daß sämmtliche Steuern auf so nöthige Lebensmittel, wie es die Gemüse sind, ganz wegfallen; um aber eine derartige Gleichheit herbei- zusühren, deshalb stelle ich den weitern Antrag: „Daß unsere Staatsregierung mit den übrigen Zollvereinsstaaten über vollständige Aufhebung der Gewerbsteuer für den Handel mit Gemüsen, welche in den Zollstaaten selbst erbaut wer den, sich vereinige." Präsident Hensel: Abg. Haberkorn hat folgenden Zu satz beantragt: „Auf der 14. Zeile ist statt: „und zwar auf wenigstens 3 Monate", zu setzen: „jedesmal auf das laufende Jahr". Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht aus reichend. Präsident Hensel: Ferner ist beantragt worden: „Daß die Gensd'armen und Steueraufseher zur regelmäßigern Con trole der mit Gewerbsteuerscheinen versehenen Handeltrxi- 21"
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