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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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IlSS weder §die Verwilligung auf das ganze Jahr 1849 dem An träge,'der Regierung gemäß, oder die Verwilligung, wie sie sonst von den Volksvertretern beliebt werden mochte. Ich habe aus meinem Standpunkte zu bedauern, daß unser Finanzausschuß sich bisher darauf beschrankthat, nurBericht zu erstatten über das Decret Nr. 3 und über das Decret Nr. 8 nur insoweit, als gerade das Finanzgesetz dabei nicht in Frage kommt, denn der Bericht, den wir vor eini gen Wochen gehört haben, es war der Fincke'sche, verweist darauf, daß in demselben auf diese Frage nicht einzugehen sei, weil ein besonderer Bericht darüber schon erstattet sei oder noch werde erstattet werden. Dadurch sind wir in eine Ver wirrung gekommen und in eine Verwickelung, die, wie mir scheint, uns die Schwierigkeiten unserer gegenwärtigen Lage vorzugsweise bereitet hat. Wir kämpfen noch heute um eine Verordnung, die faktisch bereits erledigt ist; denn als wir den Beschluß faßten, die Steuern bis zum 30. April zu ver wiegen, erledigte sich damit die Verordnung vom 18. December v. I., derTermin bis aufweiteres war weggefallen. Die Folge von dem, was ich jetzt die Ehre hatte Ihnen mit- zutheilen, war meiner Ansicht nach die, daß allerdings von der Staatsregierung nicht hätte, wie im neuesten Decrete ge schehen ist, eine nochmalige Erklärung auf das Decret Nr. 3 gefordert werden sollen, sondern eine Erklärung über das Decret Nr. 8 und dessen Beilage unter k. Ich sehe eben jenes Decret Nr. 3 für ganz erledigt an; die Folge hieraus aber muß nothwendig für mich auch wieder die sein, daß ich nicht annehmen kann, es liege heute ein Fall, in welchem auf tz. 103 der Werfassungsurkunde Bezug genommen werden könne, wirklich und in der That vor. Ich nehme an, daß der eigen- thümliche Gang unserer Berathungen, so wie das Aus scheiden des frühern Ministeriums, welches ja wohl seine eigenen Ansichten zum Theil noch näher uns würde erklärt haben, daß alles das eine Verwickelung hervorgerufen hat von der Art, daß es gut ist, man schließt mit der Vergangen heit kurz ab, um in der Zukunft freier handeln und einen be stimmten Weg verfolgen zu können. Meine Meinung ist die, die Staatsregierung dürfte wohl in der Auffassung der Sache geirrt haben, meine Meinung ist aber auch die, es hat nicht minder die Kammer durch Unterlassung einer bestimmten Er klärung über den Gesetzentwurf geirrt. Es ist daher für beide Theile gleich gerathen, einmal für die Staatsregierung, abzusehen von der Hinweisung auf die strengen Bestim mungen des §. 103, und für die Kammer, abzusehen von den scharfen Anträgen, die schon von unserer Deputation gestellt worden sind, und die noch mehr Verschärfung erhalten haben durch die Anträge des Herrn Vicepräsidenten Schaffrath. Ich würde Vorschlägen, daß wir blos den einen hauptsächlich sten Gegenstand, den Antrag der Deputation im Auge behal ten, indem wir die Bewilligung aussprechen bis zum 30. September d. I., womit auch die Staatsregierung einver standen ist, alle übrigen Punkte aber auf sich beruhen lassen. Das ist meine Ansicht. Abg. 0. Berthold: Es wird über den vorliegenden Ge genstand zwischen Regierung und Kammer durch Verhand lungen und Schriften ein Gespräch geführt, welches das Land nichtohne große Verwunderung über das Ministerium mit an hören wird. Das vorige Ministerium hatte es so weit kommen lassen, daß die Genehmigung der Stände für die neuen Steuern rechtzeitig nicht mehr eknzuholen war, es war also gezwungen, die neuen Steuern verfassungswidrig auszuschreiben. Die Kammer war ganz geneigt, den Mantel der Liebe darüber zu decken, aber als man sich auf §. 88 der Verfassungsurkunde bezog und in seinemRechte zu sein erklärte, da war es natür lich die heiligste Pflicht der Kammern, dieVerfassungswidrig- ker'tdieses Schrittes zu behaupten und diese Behauptung auf recht zu erhalten, wie es auch geschehen ist. Die Sache ist nun auf das gegenwärtige Ministerium übergegangen, es haben wieder Verhandlungen stattgefunden, die klarste Be weisführung hat nicht gefehlt, aber während die Kammern fast einstimmig in ihren Beschlüssen waren, so ist die Staats regierung über ihre gegentheilige Meinung nicht einmal zweifelhaft geworden, so daß sie ganz einfach erklärte, es wäre die erwähnte Verordnung zur Genüge gerechtfertigt, darum, weil der spätere Zusammentritt des gegenwärtigen Landtags eine rechtzeitige Bewilligung vor Beginn der inne stehenden Finanzperiode nicht gestattete. Dadurch kann man aber natürlich um die Verfassungswihrigkeit nicht herum kommen, und man wird bei einer solchen Behauptung fast zweifelhaft, ob Gründe noch Gründe sind und ob Beweise wirklich noch eine Kraft über die menschliche Seele haben. Dazu kommt nun auch die Entdeckung, daß die Staats regierung unterdeß anderer Meinung geworden zu sein scheint, denn der Herr Staatsminister hat eben heute geäußert, daß die Staatsregierung sich auf keinen andern Paragraphen der Verfassungsurkunde zu beziehen gewußt hätte, um das Decret zum zweiten Male in die Kammern zu bringen, als auf§. 103. Er hat also sich selbst nicht auf §. 94 beziehen wollen, er hat also damit zugegeben, daß die Paragraphen von der Gesetz gebung handeln, also auf das Finanzwesen nicht zu beziehen sind. Das, was aber von §. 94 gilt, das gilt natürlich auch von §. 88. Die Angelegenheiten der arbeitenden Classe braucht man uns natürlich nicht zu empfehlen, und es bekommt die Sache einen eigenen Anschein, wenn Hunderte von geschäf tigen Geistern die Arbeiter im Lande gegen die Kammern aufzubringen suchen. Man könnte wohl glauben, daß die jenigen, welche wußten, wo für die Eisenbahnen das Geld herzubekommen, auch gewußt haben werden, wo man bereit ist, für Straßenbau und Dämme u. s. w. zu bewilligen, wenn kein Geld dafür da ist. Ob aber Geld dafür da war, das konnte man hier nicht von selbst wissen, weil unsere Finanz- wirthschaft nicht so durchsichtig ist wie ein Barometer oder Thermometer, wo man sieht, wie das Silber steigt und fällt. Wenn man aber auch §. 88 gelten lassen wollte, wie er nicht gelten kann, so muß die Sache doch zu einer nachträglichen
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