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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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der Mißdeutung zu wahren, als ob ich, wenn ich bei meinem Anträge beharre, nicht auch Mißtrauen gegen das Ministe rium hege — ich mache das nach meiner Art. Vicepräsident v. Schaffrath: Ich wende mich zuvör derst,an meine College» auf der äußersten Linken, um sie zu bitten, heute mit unserer Seite gemeinschaftlich zu gehen, da unsere beiden Wege wahrscheinlich zu dem Ziele führen, welches vor Wem sie verfolgen. Ich kann auch heute nicht mich dem von ihnen vorgeschlagenen Wege anschließen und zwar aus folgenden Gründen. Ich ziehe ein- für allemal — es muß dies Jeder, auch Sie müssen uns darin unterstützen — ich ziehe allemal dieverfassungsmäßig, d. h. mit ausdrücklichen Worten in der Verfaffungsurkunde vorgeschriebenen Mittel denen vor, welche in der Verfassungsurkunde nicht nachge lassen und vorgeschrieben sind. Ich will deshalb jede andere Mittel nicht verfassungswidrig, wenn auch vielleicht für verfassungs- oder gesetzlos erklären. Gott bewahre! Vorzu ziehen sind aber die Mittel, bei denen ich nachweisen kann, daß ich im Recht bin, denen, bei welchen ich den Nachweis nicht liefern kann. In unserm Sachsen darf nicht Bezug genommen werden auf den in andern großem Ländern üb lichen Gebrauch, die Minister durch Steuerverweigerung zum Abgang zu zwingen und eine parlamentarische Regierung herzustellen. Wir haben leider in unserer Verfassung einen Paragraphen, welcher diesen Weg wirklich für verfassungs widrig erklärt. Es ist tz. 97. Da heißt es: „Erörterung und Deckung des Staatsbedarss durch die Stände. Die Stände haben die Verpflichtung, für Aufbrin gung des ordentlichen und außerordentlichen Staatsbedarfs durch Aussetzung der hierzu erforderlichen Deckungs mittel zu sorgen." Diese „Verpflichtung" der Kammern ist ganz allgemein, ohne Unterscheidung zwischen provi sorischer oder definitiver Verwilligung für jede Zeit aus gesprochen. Namentlich haben hiernach die Kammern nicht das Recht, alle und jede Steuern inBausch und Bogen zu verweigern. Nur über die Nothwendigkeit, Zweckmäßig keit und Höhe der Ansätze und die Annahme der ange- setzten Summen, über die Art der Deckung und die Dauer und Erhebungsweise haben sich die Kammern zu entschließen. Also nur im Einzelnen, nicht im Ganzen haben die Kammern das Recht, die Steuern zu verweigern. Die Verweigerung derselben in Bausch und Bogen wäre also eine Pflicht- und Verfaffungswidrigkeit. Dieser §. 97 ist ein Paragraph, der, soviel ich weiß, in keiner andern Ver faffungsurkunde steht. Wir haben nach diesen Worten die Verpflichtung zur Bewilligung der nothwendigen Aus gaben. Nun, daß die jetzt laufenden Ausgaben nothwendig sind, läßt sich nicht bestreiten, da sie täglich aufgewendet wer den. Ich meinerseits werde dem Ministerium nimmermehr Gelegenheit geben, uns einzuhalten, wir hätten verfassungs widrig gehandelt. Wir sind um so stärker, wenn wir an der Verfassungsurkunde halten, weil es die andere Partei dann nicht wagen wird, gegen die Verfassungsurkunde zu handeln, wie sie es immer unzweideutiger Zu beabsichtigen scheint. Jetzt gerade wollen wir unverbrüchlich fest an dem Buchstaben halten, damit uns von keiner Seite der Vorwurf treffe, wir hätten die Verfassungsurkunde nicht gehalten. §. 97 werden wir einmal jetzt nicht los. Ich stimme daher für das ver fassungsmäßige Mittel, für die Anklage. Wir sind dann im Recht, wir sind dann ganz auf verfassungsmäßigem Wege. Ich werde diesen Weg stets vorziehen, und nie, so politisch ich auch verhandle, dadurch den Rechtsboden verlassen, weil jeder andere Boden schlüpfrig ist, wenn wir noch nicht einen Zustand haben, wie er einer parlamentarischen Regierung gegenüber sein sollte. Bei uns ist dieser Grundsatz noch nicht so fest anerkannt, trotzdem, daß das vorige Ministerium diesen Grundsatz anerkannt und befolgt hat und abge treten ist, als es die Majorität bei uns nicht hatte. Wenn der Vicepräsident Tzschirner meinte, wir sollten von jeder weitern Verfolgung der Verletzung der Verfassungsurkunde absehen, so macht dieser Vorschlag seinem Herzen allerdings Ehre; aber man darf nicht nur seinem Herzen folgen, sondern man muß auch seinePflichtgegen das Land, seinePflicht gegen sein Gewissen, gegen das Vaterland und die Verfaffungs urkunde erfüllen, die wir beschworen haben, auf derenBeach- tung wir verpflichtet sind, welchewirbeiunsererPflichtaufrecht erhalten müssen. Ich werde soeben aufmerksam gemacht, daß ich stattdes Abg. Spitzner den Vicepräsidenten Tzschirnergenannt habe. Es ist dies ein Jrrthum. Die Aeußerung ging vomAbg. Spitzner aus, welcher vorschlug, von jeder weitern Verfolgung abzusehen. Wenn mir der Abg. Spitzner eine Garantie giebt, daß die Regierung den betretenen Weg verlassen wird, daß sie rinsieht, daß sie Unrecht hat und eine solche Auslegung der Verfassungsurkunde nicht weiter unternehmen werde, so kön nen wir die Sache fallen lassen. Unser Zweck ist nur, dieDer- fassung aufrecht zu erhalten gegen Jedermann auf verfas- sungsmäßigemWege. Endlich wollte ich noch eine Aeußerung des vorigen Finanzministers Georgi auch unserm jetzigen Fi nanzminister entgegenhalten, welche zeigt, daß er jetzt auf fal schem Boden ist, wenn er glaubt, daß er uns eine Ablehnung oder Steuerverweigerung nachweisen könne. Er wird es nicht können, weil der vorige Finanzminister das Decret vom 47. Januar zurückgenommen hat. Er hat bei uns in der zweiten Kammer in der 13. Sitzung, Seite225 derLandtags- mittheilungen, Folgendes geäußert: „Was nun dm Termin anlangt, so habe ich bereits erwähnt, daß die Regierung es Ihnen überläßt, ob Sie den Termin kurz oder lang stellen." DreRegierung hat also von dem Verlangen, die Steuern bis auf weiteres zu bewilligen, abgesehen, das Decret zurück genommen, und der Herr Finanzminister wird nicht nachwei sen können, daß wir die Steuern verweigert hätten, weil der Termin von dem vorigen Ministerium zurückgenommen und in das Ermessen der Kammem gestellt worden ist. Ich mache auch noch, um Sinn und Sprachgebrauch des Eingangs des §. 103 noch einleuchtender für mich sprechen zu lassen, auf den I frühern Schluß des §. 103 der Verfaffungsurkunde aufmerk-
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