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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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sung der Worte: „beim Präsidenten" zuerst zur Abstimmung zu bringen, und wenn diese Frage bejaht würde, auf die! Worte: „beim Präsidenten" noch eine besondere Frage zu ; stellen. I Präsident H ensell: Ich frage demnach die Kammer:! -obste dem Vorschläge der Deputation insoweit beitritt, als er die Worte enthält, eine besondere Be-rathung nur! -über diejenigen Paragraphen des Gesetzent wurfs, zu dem entweder von der Deputation -oder-von einem Mitgliede derKammer eineAb- änderung beantragt worden ist, eintreten zu l a s s e n? — Einstimmig Ja. Präsident H ensel: Nun frage ich die Kammer: ob sie -sich für den Zusatz: „beim Präsidenten" erklärt? — -Gegen 4 Stimmen Nein. Präsident Hensel: Ich komme nun zu dem fünften Anträge: ,Mr über solche Vorschläge zu Abänderungen ab zustimmen, dagegen alle die Paragraphen des Entwurfs, zu -denen solche Vorschläge beim Präsidenten nicht geschehen, auch ohne Abstimmung für angenommen zu achten." Die Worte also: „beim Präsidenten" fallen im fünften Satze aus, und die Frage richte ich auf die übrigen soeben vorgetragenen Worte des fünften Antrags. Ich frage demnach die Kam mer: ob sie diesem Anträge der Deputation beitritt? — Ein stimmig Ja. Präsident Hensel: Die Deputation schlägt sechstens vor: „ausnahmsweise, d. h. nur beiBerathung eines Ent- -wurfs der Geschäftsordnung, wenn und wo eine solche ein treten sollte, einem jeden Mitgliede der Kammer über einen! -und denselben Paragraphen und Abänderungsvorschlag das Wort nur ein einziges Mal zu ertheilen." Einen besonder» Antrag hatte der Abg. Wehner nicht gestellt, daher würden alle diejenigen, die mit diesem Vorschläge der Deputation' picht einverstanden sind, aufzüstehen haben. Ich "frage dem-, nach die Kammer: ob sie diesem Anträge der Deputation bei- 'tritt? — Gegen 11 Stimmen Ja. Präsident Hensel: Ich ersuche nun den Herrn Be richterstatter, fortzufahren. Berichterstatter Vicepräsident v. Schaffrath geht nun zum besondern Theile des Berichts über und verliest 8- 13 des Entwurfs der Geschäftsordnung (s. L.-A. I. Abth. S. 7) und das Deputationsgutachten hierzu (s. L.-A. III. Abth. S. 2, Z. 4 v. o. bis Z. 24 v. u.). Abg. Richter (aus Hartha): Mit Recht hat die Deputa tion bei A. 13 sud 2 zwischen dem Falle unterschieden, wo aus formellen Gründen die Legitimation eines Abgeordneten noch nicht vollständig ist, und zwischen demFalle, wo die gesetzlichen Eigenschaften eines Abgeordneten in Zweifel gezogen "worden sind. Mit dem Vorschläge, daß xs im erster» Fallender Kam mer freistehen soll, die vorläufige Zulassung des betreffenden ll. K. (Erstes Abonnement.) Abgeordneten zu beschließen, bin ich vollkommen einverstan den, jedoch scheint eS mir bedenklich, auch dann, wenn gegen die gesetzlichen Eigenschaften des Abgeordneten noch ZweW vorliegen, für dessen vorläufige Zulassung sich zu erklären. Es scheint mir nämlich der Würde der Kammer angemessen zu sein, daß bei sämmtlichen Abgeordneten, welche in der Kam mer zugelassen sind, kein Zweifel mehr über deren gesetzliche Eigenschaften vorliege; namentlich scheint es mir aber.auch der mildere Weg für den betreffenden Abgeordneten selbst zu sei», denn ich glaube, es wird, wenn irgend dieser Zweifel nicht erheblich ist, derselbe schnell und leicht zu beseitigen sein. Fin det aber die Kammer diesen Zweifel für begründet, und würde sie sich in die traurige Nothwendigkeit versetzt sehen, die Aus schließung des Abgeordneten zu beschließen, so würde ein der artiger Beschluß den betreffenden Abgeordneten weit härter treffen, wenn er in die Kammer schon zugelassen ist, als wenn dessen Zulassung bis zur definitiven Entscheidung hierüber be anstandet ist. Ich trage deshalb darauf an, daß in diesem Abschnitte 2 die Worte: „oder deren gesetzliche Eigenschaften noch in Zweifel gezogen worden sind," in Wegfall kommen mögen, und bitte, daß deshalb eine doppelte Fragstellung statt finden möge. Abg. Bauer: Ich habe um das Wort gebeten, um den selben Antrag zu stellen, kann also darauf verzichten. Abg. Kell (aus Leipzig): Das angeregte Bedenken scheint mir unbegründet; es ist nämlich nur davon die Rede, daß die Abgeordneten, deren Wahl von den Abteilungen nicht be anstandet wird, zugelassen werden. Es können nämlich ge setzliche Eigenschaften in Zweifel gezogen werden, auch ohne daß die Wahl deswegen beanstandet wird. Es kann Jemand offenbar das gesetzliche Alter haben, allein das Geburtszeugniß fehlt, und der Wahlcommissar hat dies als einen Zweifel an geführt. Wenn dessenungeachtet die Abteilung die Wahl nicht beanstandet, so ist gar keine Gefahr vorhanden, und der Abgeordnete kann zugelassen werden. In allen Fallen aber, wo die Abteilung die Legitimation für zweifelhaft erklärt, sie beanstandet, soll ja der Abgeordnete nicht zugelassen werden. Abg. Richter (aus Hartha): In dem von dem Abgeord neten bemerkten Falle würde der Zweifel sofort durch Bei bringung eines Taufzeugnisses sich erledigen fassen. Ha es sich hier um ein wichtiges Princip handelt, würde ich dennoch von meinem frühem Anträge nicht abgehen. Abg. v. Lrützschler: Es könnte sich aber auch ereig nen, daß Zweifel sich nicht so schnell lösen lassen, z. B. wenn ein Mann, der 40 Jahre in Sachsen gewohnt hat, in Amerika geboren wäre, dann würde das Zeugniß nicht so gleich beizubringen sein. Präsident Hensel: Ich habe es dem Herrn Bericht erstatter zu überlassen, ob er das Wort ergreifen will. Berichterstatter Vicepräsident v. Schaffrath: Ich ver zichte darauf. IZ
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