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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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vember ist, worauf ich die Kammer aufmerksam machen zu müssen glaube, der Deputation erst dann mitgetheilt worden, nachdem sie fast dessen Herausgabe von der Negierung aus drücklich verlangt hatte. Einen zweiten Anklagepunkt gegen den Gesandten finde ich hauptsächlich darin, daß er, nachdem er am 4. November die Nachricht erhalten hatte, erst am 5. sich ganz gemächlich nach Wien begab und erst am siebenten November einen Schritt that, und was that er? Er wendete sich an das Bureau des Ministeriums des Aeußern, wo er wußte, daß gar Niemand da war, der seinen Wünschen ent sprechen konnte. Aus diesen Gründen, denen noch manche an dere hinzugefügt werden könnten, halte ich den Antrag aufEm- leitung der Untersuchung gegen den Gesandten für vollkommen gerechtfertigt. Es ist auch in der Deputation ausdrücklich da von die Rede gewesen, über das Ministerium deshalb Beschwerde zu führen, daß keine Untersuchung eingeleitet worden sei, wir haben aber dennoch einen solchen Antrag für jetzt wenigstens unterlassen zu dürfen geglaubt, weil wir hofften, daß der Herr Minister des Aeußern seine Pflicht thun und diesen Antrag noch stellen werde, wir haben gehofft, daß er sich selbst über zeugen werde, daß er das noch thun müsse, was er nicht lassen kann, wenn die Wolksstimme befriedigt werden soll, die um Rache schreit für das vergossene Blut eines der edelsten Staats bürger. Abg.Kell (ausLeipzig): Es wäre sehr niederschlagend für uns, wenn wir in dieser traurigen Angelegenheit nichts weiter thunkönnten, als Anträge und Beschwerden zu bringen, die un ser« Mitbürger Blum doch niemals wieder lebendig machen kön nen. Ich werde deshalb auch kein Wortverlieren über das Ver fahren des Gesandten; der Bericht und die Reden der Abgg. Lzschirnerund Auerswald haben bereits genug gesagt. Der Ge sandte hat sich in den vorliegenden Berichten selbst gerichtetund ich hoffe, daß in der Kammer das Urtheil für Jeden, der sehen will, fcstfteht, daß derGesandte seinePflicht nicht gethan hat. Ich hoffe, wir werden hierin zu einem einstimmigen Beschlüsse kommen. Ich glaube aber, es ist unsere Pflicht, diese Gelegen heit nicht vorübergehen zu lassen, um wenigstens für uns noch einen prac tischen Nutzen aus dem Lode dessen zu ziehen, der, wenn er lebte, unsere politische Wirksamkeitgewiß sehr ge fördert haben würde. AufEins nur erlaube ich mir Sie hin zuweisen. Ich glaube diese Unthat benutzen zu müssen, um in dem deutschen Volke einen rechtgründlichen Abscheu vor dem Belagerungszustände und dem Standrechte her vorzurufen. Mitbürger! Lassen Sie uns einmal dieses Kriegs gericht, welches Blum verurtheilthat, anschauen. AchtGemeine, Gefreite, Corporale und Feldwebel, zwei Lieutenants, ein Hauptmann, einNiitmeister, ein Major und zwei Auditoren, si e sprechen ein Urtheil aus über einen Mann, dessen Absichten sie nichtverstehen, sie, diekeineAhnunghaben, daß er in seinerEi- genschaftals Abgeordneter rechtlichen Schutz finden mußte. Ne ben diesem Kriegsgerichte stehtWindischgrätz. Obgleich er laut der Protokolle von der Centralcommission am 7. November die Erklärung Blunüs und seinen Protest gegen seine Verhaftung als Reichstagsabgeordneter erhalten hat, so leugnet Windisch- grätz dennoch nach dem officiellen Berichte des Gesandten ab, etwas von dieser ganzen Untersuchung gewUßtzuha- ben, da nach der Sitte blos dann den Oberbefehlshabern von dem Urtheile des Kriegsgerichts Kunde gegeben werde, wenn mildernde Umstände vorlägen. Demnach kommthierzuderlln- fähigkeitdes Kriegsgerichts auch nochdie Lüg e, dieWillkürun- gerechnet, welche darin offen darliegt, daß dasselbe Kriegsgericht den mitBlum verhafteten und gewiß gleich schuldigen Frv- bel zwei Lage darauf freispricht. Warum? weil Fröbel zufäl lig eine Broschüre geschrieben hat, die dem Machthaber gefällt! und dasselbe Kriegsgericht spricht einen Andern ein paar Tage später frei, aus Rücksicht auf seine unschuldige Fa milie, ein paar Lage später einen Dritten, welcher vermuth- lich durch Verrätherei günstige Dienste geleistet hat! Meine Herren, wenn ein Aufruhrzustand so alles Recht aufheben kann, so weiß ich nicht, wo das Recht bleiben soll. In einem Aufruhrzustande, wo ohnedem die Begriffe über das, was Recht und Unrecht ist, gewiß sehr ge trübt sind — denn wenn der Aufruhr siegt, wird der Auf rührer gekrönt, wenn er unterliegt, wird er erschossen — da also in einem solchen Zustande soll man das ganze Recht in die Hände von so und so viel Soldaten geben? Meine Her ren, in die Hände von Soldaten, die unter ihrer Dienstbehörde stehen, von Soldaten, die wenigstens nach den jetzigen Ver hältnissen, die in den Heeren und namentlich in Oesterreich und wohl überall noch herrschen mögen, nicht selbstständig ur- theilen können, und sich das ihren Obern gegenüber garnicht getrauen dürfen? Wer ruft da nicht mit mir aus: vor einem solchen Zustande möge uns der Himmel bewahren! Meine Freunde, das hat man in Deutschland schon oft gesagt; aber das muß ich hinzufügen, daß mit solchen Wünschen und sol chen Bitten allein nichts erreicht wird. Es muß uns diese traurige Begebenheit auffordern, zu handeln; wir müssen diese traurigen Folgen und dieses Unrecht des Standrechtes und des Belagerungszustandes, welches in Wien geübt wor den ist, benutzen, um uns sich er zu stellen gegen gleiche Willkür. Und dazu haben wir Ursache. Wir haben dazu Ursache, nicht blos weil die neue preußische Verfassung es dem Ermessen der Regierung überläßt, überall, wo nach ih rer Ansicht Aufruhr stattfindet, alle Volksfreiheiten aufzuhe ben, Kriegsrecht und Belagerungszustand einzuführen, sorp dern namentlich weil, — und das geht uns ausdrücklich an — die Nationalversammlung in Frankfurt in ihren letzten Beschlüssen über die Reichsverfassung di eselben Bestim mungen in das Reichsgrundgcsetz ausgenommen hat, daß es nämlich den einzelnen Regierungen freistehen solle, in jedem einzelnen Falle in dem Kriegszustände, oder in dem Zustande des Aufruhrs Belagerungszustand und Stand recht einzuführen und die durch die Verfassungen gewährten Freiheiten aufzuheben. Die Linke in Frankfurt hat gegen
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