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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- Bericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert Blum's Tödtung betreffenden Fragen.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Indessen bemerkten die Gemeinderäthc Beer und Schiff- ner nach Inhalt des Sitzungsprotocolls noch im Laufe der Sitzung, daß sie die betreffenden Placate bereits an den Straßen afsigirt gesehen hätten, und die vorläufig darüber angestellte Recherche ergab, daß die vonOlmütz'zurückgekehrte Nationalgardedeputation die Placate der Permanenz (des Gemeinderathes) übergeben und dann von einem mag. Stadt diener mit oder ohne Auftrag zum Untercommandanten ge tragen worden seien, von wo wie gewöhnlich die Afsigirung geschehen sei." Eine genauere Untersuchung lieferte das Er gebnis welches der Gemeinderath in einem Nachtrage zu fernem Beschüsse vom 22. dahin aussprach: „Die Afsigirung der ins Bureau des Gemeinderathes gebrachten Placate des Herrn Fürsten Windischgrätz ist gestern ohne Auftrag des Gemeinderathes oder seiner Permanenz er folgt." S. Beil. Lik. 6. Daß übrigens die Proklamation in der Stadt bekannt wurde, erhellt unter Anderm auch daraus, daß derRadicale in seinerNr. 100 (vom24.October) dieselbe bei Gelegenheit eines leitenden Artikels, als dessen Verfasser R. Blum unterzeichnet ist, vollständig mitgetheilt. S. Beil. Lik. 8. Nach dem kaiserlichen Manifeste vom 16. geht jenes clä. Olmütz den 19. October her, welches ebenfalls vonWessenberg gegengezeichnct ist. Beil. Lik. L>. Im Nachgang der Proklamation vom 20. erließ Feld marschall Windischgrätz eine weitere Proclamation ää. Haupt quartier Hetzendorf den 23. October 1848, welche er dem Obercommandanten der Nationalgarde Herrn Messenhauser mit dem Auftrage übersendete, dieselbe ungesäumt zur öffent lichen Kenntniß zu bringen. Mefsenhaufer entsprach diesem Ansinnen, indem er die Proclamation durch öffentlichen An schlag zur allgemeinen Kenntniß brachte. Beil. Lik. L. — Es enthält diese Proclamation die Bedingungen, deren Er füllung der Fürst innerhalb 48 Stunden von der Stadt for dert, widrigenfalls er die allerenergischesten Mittel ergreifen werde, um die Stadt zur Unterwerfung zu zwingen, und sie giebt zugleich die Falle an, in welchen gegen Jemanden das Standrecht stattfinden soll, lieber eine nähere Erläuterung der Nr. 3. dieser Proclamation s. die Abendbcil. Nr. 195. zur Wiener Ztg. Als Antwort auf Vermittelungsvorschläge, von denen übrigens der Gcmeinderath erklärt, es sei ihm unbekannt, von wem sie ausgcgangen seien, erließ der Fürst eine neuerliche Proclamation c!cl. Hauptquartier Hetzendorf am 25. October, in welcher er jede Vermittelung als unmöglich zurückweist. Beil. Lik. 8. Die in der Proclamation vom 23. publ. 24. October ge stellte Frist von 48 Stunden war am 26. Abends abgelaufen. Der 27. October verfloß indeß noch ohne Angriff. Am 28. October ward die Stadt allgemein angegriffen. Der Erfolg dieses Angriffs, die Waffenruhe am 29., die Capitulation in der Nacht vom 29. auf den 30., der Bruch derselben am 30., so wie die Veranlassung davon und endlich die Einnahme der Stadt am 31. sind bekannte Thatsachen, mit denen wir uns weiter und ausführlicher nicht zu beschäftigen brauchen. Am 1. November erließ Windischgrätz eine fernere Pro klamation aus dem Hauptquartier Hetzendorf, in weicherer dieBestimmungen der Erlasse vom20. und 23. zusammenfaßt und nochmals öffentlich verkündigt. Der Umkreis, für wel chen dcrBelagerungszustand beziehungsweise das Standrecht in derUmgebung Wiens gelten soll, wird inNr. 1 auf zwei Meilen festgesetzt. Die Nr. 10 dieser Proclamation setzt eine gemischte Centralcommission unter dem Vorsitz des Generals Cordon ein, „welche die oberste Leitung der durch den Be lagerungszustand bedingten Geschäfte führt." Beil. Lik. 6. — An ihn wurden daher auch die 4 Abgeordneten gewiesen, welche mitSchreiben vom 2. November vom General Czorrich einen Passirschein verlangten. Der Abgeordnete Herr Robert Blum hatte bereits am 21. October bei dem sächsischen Gesandten einen Paß verlangt und erhalten. Herr Fröbel stellte gleichzeitig an den gedach ten Gesandten dasselbe Verlangen, es konnte ihm aber nicht willfahrt werden, da er kein Angehöriger des Königreichs Sachsen ist. v. Könneritz verwies ihn vielmehr ausdrück lich an den Geschäftsträger von Schwarzburg, Herrn v. Philippsborn, und bezeichnete ihm dessen Wohnung. Am 21. October war die Passage noch vollkommen, am 22. und 23. aber nur noch auf der Straße gegen Linz offen, am 24. war die Stadt vollständig cernirt. Herr Älum hat sich gegen den sächsischen Gesandten bei der erwähnten Ge legenheit geäußert, daß ersieh auf der Straße nach Linz aus der Stadt begeben werde, legte aber dabei noch eine gewisse Sicherheit dadurch an den Lag, daß er beim Weggehen dem Gesandten zurief: „Wissen Sie, die Ungarn sind da!" Am 4. November erfolgte auf Anordnung des obener wähnten Generals Cordon die Verhaftung der Herren Blum und Fröbel. Das standrechtliche Verfahren, welchem eine Voruntersuchung zu dem Zweck vorausgeht, um jene Ver hafteten auszuscheiden, welche zum standrechtlichen Verfahren eignen, begann am 8. November. Dasselbe muß innerhalb 24 Stunden vollendet sein. Treten Umstäflde ein, welche die Vollendung der Untersuchung in diesem Zeiträume nicht zu lassen, so geht diese an die gewöhnlichen Kriegsgerichte über, von welchen aus an höhere Instanzen appellirt werden kann. Die standesrechtliche Commission hat, wie jedes sonstige Gericht, eine durchaus selbstständige und unabhängige Stel lung. Windischgrätz hatte sich nur die Vorlage der Urtheile in jenen Fällen Vorbehalten, in welchen die Commission Grund zur Begnadigung gegeben fand. Den Verlauf der standrechtlichen Untersuchungen gegen die Herren Blum und Fröbel enthalten die Acten und die Mittheilungen, mit welchen wir sie begleiteten. Erhoben und festgestellt sind: 1) Die cingänglich erwähnte Entstehung des Ausnahme zustandes und damit der außerordentlichen Gerichte nach Inhalt der angeführten Manifeste und Procla- mationen. 2) Die Namen und Charactere sämmtlicher Personen, welche bei der Untersuchung und dem Urtheile gegen Blum und Fröbel zu Gericht saßen, ebenso Name und Character des Commandirenden, welcher den Vollzug des Urtheils gegen Robert Blum anordnete. 3) Der Umstand, daß dem Militairgerichte bereits vor dem Beginne der Untersuchung die Eigenschaft der Herren Blum und Fröbel als Abgeordnete zur deut schen Nationalversammlung bekannt war, und daß dieselben diesen Umstand, und zwar Julius Fröbel bei Beantwortung der Personalfragen, und Robert
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