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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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nehmen. Es ist dies ein großer Uebelstand, der notwendig beseitigt werden muß, und hierzu scheint mir derBerthold'sche Antrag höchst dienlich zu sein. Ich habe den Antrag mit großer Freude begrüßt und darf hoffen, daß auch die Kammer ihre Zustimmung nicht versagen wird. Es wird dadurch nicht nur dem Volke eine große Wohlthat erzeigt, es ist der Inhalt des Antrags meiner Meinung nach auch ein unabweisbares Gebot der Nothwendigkeit und Gerechtigkeit. . Abg.v.B erth old: DerAbg.Wehnerkann nicht zweifel haft darüber fein, ob ich meinen Antrag in dem Sinne gemeint habe, in welchem er ihn aufgefaßt haben will. Daß dem so sei, geht klar aus meiner Begründung desselben hervor. Ich gebe ihm aber darin Recht, daß das, was er vermißt, aus der Begründung in denAntragselbsthätte ausgenommen werden sollen. Es wird dies inzwischen leicht abzuändern sein, wenn ich die Kammer bitte, hinter die Stelle: „und des Verdienst grundes dafür" noch einzuschalten: „zur Mittheilung an die Kammern". Eine Belehrung für die Finanzdeputation liegt in keiner Weise in meinem Anträge, sondern einfach der Wunsch der Kammer, durch die Finanzdeputation eine Ueber- sicht der Pensionaire zu erhalten, in einer Art, die weiter geht, alsdieFinanzdeputation ohnedies gehen müßte. Ich erinnere nur daran, daß die Kammer baldigsteine Vorlage in dieser Beziehung wünschen muß, unerwartet des gewöhnlichen Ganges, den die Finanzdeputation bei ihren Untersuchungen für nöthig findet. Präsident Hense l: Der Abg. Berthold hat beantragt, hinter die Worte: „und des Verdienstgrundes dafür" die Worte: „zur Mittheilung an die Kammern" einzuschalten. Wird dieser Antrag unterstützt? Ausreichend unterstützt. Abg.Müller (ausDresden): Auch ich bin ganz mit dem Anträge des Abg. Berthold einverstanden und kann nur hinzufügen, daß ich in meinem Wahlbezirke sehr viele Stim men vernommen, welche den gleichen Wunsch in Bezug auf die Veröffentlichung der Liste der Pension Genießenden kund gegeben haben. Was der Abg. Berthold bei Motivirung seines Antrags in Bezug auf die so auffallende Höhe des Mi- litairpensionsetats bemerkt hat, veranlaßt mich zu einer kur zen Erläuterung. Es findet ein auffallender Unterschied zwischen dem Militairpensionsetat und den Pensionen der Civilstaatsdiener statt. Ich gehe aber dem geehrten Abge ordneten anheim, daß im Militairberufe das Vorhandensein einer größern physischen Kraft vorausgesetzt wird, um die Zwecke des Militairdienstes unter allen Umständen er reichen zu können. Es kann wohl der Mann des Bureaus und der Schreibstube, so lange seine Geisteskraft nur noch die nöthige Elasticitat hat, seine Pflichten zum Wohle des Staats versehen. Der Militair dagegen kann dienstunfähig sein, .während er anscheinend nichts desto weniger den Eindruck eines vollkommen gesunden Mannes macht; er kann in Folge eines Feldzuges an Gebrechen leiden, die ihn untauglich zu fernerm Militairdienste erscheinen lassen. Dies dürfte die Ursache sein, daß so vieleMilitairs indenPensionsstanb über getreten sind. Meines Wissens, und ich glaube, nicht zu irren, ist um Weihnachten v. I. der erste Hauptmann der ersten Classe pensionirt worden, welcher .nach den Feldzügen — erst im Jahre 1815 — in den activen Armeedienst einge treten war. Bei den früherPensionirten mögen großentheils vormals ausgestandene Strapazen als Ursachen frühzeitiger Pensionirung anzusehen sein. Ganz gewiß aber ist überall derWunschrege, die hohenPensionen thunlichst abzumindern, und ich glaube, daß, wenn man dem Lande die Pensionssum men specisicirt, ihm dann ein klarer Einblick in die Nothwen digkeit der Verminderung und Herabsetzung der HohenPen sionen gewährt werden dürfte. Staatsminister v. Ehrenstein: Das Ministerium hat bereits seine vollste Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, alle die Nachweisungen zu ertheilen, welche nur immer zurBe- rathung finanzieller Gegenstände erforderlich sein können. Soviel den vorliegenden Antrag auf Mittheilung eines voll ständigen, namentlichen Verzeichnisses der Pensionaire be trifft, so muß ich zunächst darauf aufmerksam machen, daß die Herstellung eines solchen Verzeichnisses eine sehr aufhältliche Arbeit ist und daher nicht so bald in die Kammer wird zu bringen sein. Es bedarf zunächst einer vollständigen Abschrift der Manuale des Pensionszahlamts. Wenn der Antragsteller aber eine genaue Angabe des Alters derPensionaire verlangt, so würde beiden pensionirten Personen vorerst eineRecherche darüber angestellt werden müssen, was neuen Aufenthalt ver russ achen wird. Auch gebe ich noch zu bedenken, daß die An fertigung eines solchen Verzeichnisses wohl auch für die Finanzdeputation, wie für die Kammern manche Bedenken erregen müsse. Die Kammern haben sich mit dem Pensions wesen im Allgemeinen zu beschäftigen gehabt bei Berathung der Gesetze, auf denen die Pensionen beruhen, und blos nach diesenGesetzen können Pensionen Überhauptbewilligtwerden. Es sind diese das Staatsdienergesetz und das Gesetz über die Militairpensioncn. Dafür aber, daß Pensionen nur nach diesen Gesetzen bewilligt werden, ist Ihnen das Ministerium verantwortlich. Von andern „Verdienstgründen", welche bei den Pensionsempfängern nach dem Wunsche des Antrag stellers mit aufgeführt werden möchten, als von denen, welche die erwähnten Gesetze anerkennen, kann in der Khat nicht die Rede sein. Nachweisungen über die Pensionen, wie sie in den einzelnen Categorien des Staatsdienstes vorkom men, werden den Kammern bereits beim Budget in einem besonder» Abschnitte und ebenso bei dem Rechenschafts berichte gewährt. Soviel das Pensionswescn für die Zukunft anlangt, so hat die Regierung bei anderer Gelegenheit bereits ihre Geneigtheit ausgesprochen, eine Revision desselben ein treten zu lassen. Die Grundsätze, nach welchen die Regierung bei dieser Revision zu verfahren gedenkt, werden dann der Prüfung der Kammern unterliegen, aber auch hierbei wird die Bewilligung der einzelnen Pensionsbeträge nicht sowohl Sache der Kammern, als vielmehr der Verwaltung sein. M
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