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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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gen, denn er hat drei Anträge an den Ausschuß gebracht und davon sind bereits zwei abgefertigt worden, also liegt blos noch einer von ihm in unserm Depot. Wenn er bedenkt, daß gerade der vierte Ausschuß so sehr mit Arbeiten überhäuft ist, denn es sind ihm fast 400 Petitionen zur Begutachtung überwiesen worden, so wird er es wohl verzeihlich finden, daß der Ausschuß zur Zeit noch nicht an seinen Antrag hat kom men können. Abg. Richter (aus Hartha): Auf die Bemerkung des Herrn Berichterstatters, daß bereits zwei meiner Anträge er ledigt wären, habe ich zu bemerken, daß bis jetzt nur einer meiner Anträge in die Kammer gekommen ist, der überhaupt nur nebenbei in Folge des Böricke'schen Antrags mit Erle digung gefunden hat; von andern Anträgen, welche Berück sichtigung gefunden hatten, weiß ich noch nichts. Einen Vorwurf habe ich der geehrten Deputation durchaus nicht machen wollen, ich habe ihr nur, was auch aus meinen Wor ten hervorgeht, den Wunsch dringend an das Herz legen wol len, diese Sache möglichst zu beschleunigen. Ich glaube doch wohl, daß, da dieser Antrag dem geehrten Ausschuß ziemlich ein Vierteljahr vorliegt und über von außen her später ein gegangene Anträge von ihm Bericht erstattet worden ist, auch Nun mein Antrag einige Berücksichtigung finden könnte. Aebrigens wiederhole ich, daß es mir nicht in den Sinn ge kommen ist, dem geehrten Ausschüsse irgendwie einen Vor wurf mach en zu wo llen. Präsident Hensel: Wir können nun diesen Gegenstand verlassen und zu der Tagesordnung übergehen. Zuerst hat der Abg. v. Berthold zur mündlichen Begründung seines Antrags, die Militairleistungen betreffend, das Wort. Abg. v. Berthold: Wenn ich mir erlaube, einen An trag über die Militairleistungen zu stellen, so könnte es aller dings so scheinen, als wäre Saul unter die Propheten ge- rathen, aber es ist nicht so, die Sache ist ganz einfach, sie er fordert gar keine militairische oder sonstige besondere Kennt- niß, und darum bin ich recht gern auf die Anregung mehrerer Wähler meines Bezirks eingegangen, in dieser Sache etwas zu thun. Es sind Petitionen über diesen Gegenstand auf der Re- gistrande schon erschienen, sie fassen aber den Gegenstand nicht vollständig auf, wie mein Antrag bezweckt, der vielleicht auch Einiges zur Beschleunigung derSache beitragen könnte. Von den Militairleistungen kommt hier vorzüglich die Cantonne- mentseinquartierung in Frage. Nun wird zwar für diese nach dem Gesetze eine Entschädigung und Vergütung geleistet, und sie sollte eigentlich keine Last sein, ja sie könnte sogar eine Lust werden, wenn so viele fröhliche Landeskinder irgendwohin frisches Leben bringen, aber dieser poetische Reiz hält in der Regel nicht lange aus, es sind auch Viele dafür gar nicht empfänglich. Die Motiven zu dem Gesetze von 1843 erken nen auch selbst an, daß durch die Cantonnementseinquar- rierung gewöhnlich weit mehr häusliche und wirthschaftliche Störungen und manche Versaumniß und mancher Neben aufwand herbeigesührt werden, wozu die Standeinquartke- rung keinen Anlaß giebt, und welcher Aufwand und Verlust durch eine etwa hinsichtlich des Quartierraums eintretende Beschränkung keineswegs ausgewogen wird. Es geht das auch schon daraus hervor, weil, wenn für Forenser die Ein quartierung zu tragen ist, diese nicht blos die Entschädigungs summe herauszuzahlen haben, sondern noch die Hälfte dazu. Man hört überhaupt sehr viel Stimmen, welche die Einquar tierung nicht haben mögen, alle wollen lieber weniger, als viel. Die Staatskasse wird auch durch die Cantonnements- einquartierung belastet, daher wenn sie nicht dringend nvth- wendig ist, dannjmuß sie eben vermindert werden. Es fragt sich nur, ob das geschehen kann, und diese Frage, glaube ich, kann man vollständig bejahen. Das Militairwesen betrachte ich als eine Kunst, die Garnison als eine Werkstätte, worin diese Kunst geübt wird. Nun bleibe man aber auch bei der Werkstatt. Möge darin ein kriegerisches Geschlecht mit dem andern wechseln, und zwar in immer gleicher Zahl, ohne daß also die Garnisonstädte belästigt werden, und darauf geht der erste Punkt meines Antrags: „Die Recruterr sind in den Garnisonstädten, und zwar, unter Anwendung des Beur laubungssystems, ohneBelästigung der Einwohnerschaft voll ständig einzuüben." Jetzt bleiben noch die größernUebungen. Da aber die Einübung der Recruten, soweit der Bestand der Garnisonen es möglich macht, schon vollständig erfolgt ist, so sind die größern Uebungen in den Cantonnements leichter ab- zuthun, und hierauf geht der zweite Punkt: „Die Cantonne ments einquartierungen sind demnach in Friedenszeiten auf das Maaß der unumgänglichen Nothwendigkeit zurückzu führen." Die Cantonnirungen sollen den Krieg vorstellen, darum möge auch das Bedürfniß dabei auf das Kriegsleben zurückgeführt werden. Nun zählt nach der Ordonnanz von 1828: „ein Generallieutenant für 15 Köpfe, ein General major für 12, ein Oberster für 10, ein Major für 6". Ein Mann mit so viel Köpfen braucht auch natürlich viel Platz, ein Generallieutenant im Ganzen 6 Stuben und ein Major immer noch 3 und 1 Kammer. Nun macht zwar das Gesetz vom 7. December 1837 die höhern Ofsiciere um 2—3 Köpfe kürzer, aber es bleiben immer noch für den Kriegsbrauch viel zu viel Köpfe und Raumbedürfniffe. Das ist eine Belästi gung der Einwohner, und nützt nicht einmal den Herren Df- ficieren, denn wozu dient solcher Ueberfluß? Darauf geht mein dritter Punkt: „Die Raumerforderniffe für höhere Ofsiciere sind dabei angemessen zu kürzen." Doch ist das nur ein Nebenbei. Weit wichtiger ist der vierte Punkt, der sich auf den 9. §. des hierher gehörigen Gesetzes bezieht, welcher nämlich festsetzt: „Bei Formirung der Militairleistungs- einheiten (§. 6) werden a) in Beziehung auf die Lieferungen nur die auf den Feldgrundstücken haftenden Steuereinhei ten, b) in Betreff der Spannleistungen die Steuereinhei ten, womit die Feld- und Wiesengrundstücke belegt sind, und «) hinsichtlich der Einquartierung neben den unter b. bemerkten Steuereinheiten noch diejenigen in Aufrech-
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