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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Genossen zu Hermsdorf um eine gründliche Verbesserung des Volksschulwesens. Präsident Jose pH: Ist an die Petitionsdeputation ab zugeben. 6. (Nr. 31.) Petition desselben und 30 Genossen da selbst um Verminderung des stehenden Heeres. Präsident Joseph: Ebenfalls an die Petitionscom- rnission. 7. (Nr. 32.) Petition Carl Adolph Schönherr's zu Ehrenfriedersdorf um Revision der von ihm gegen den Wirthschaster Karl Traugott Graupner und Genossen zu Schönfeld auf dem Administrativjustizwege anhängig ge machten Wegestreitigkeit. Präsident Joseph: An dieselbeDeputation abzugeben. 8. (Nr. 33.) Petition des Bauernvereins zu Nadelwitz bei Budissin um Aufhebung oder Abänderung verschiedener Grundsätze der Ablösungsgesetze. Präsident Joseph: An dieselbeDeputation. 9. (Nr. 34.) Petition Johann David Hartwig's und 31 Genossen zu G.roßmilkau rc. um Herabsetzung der Tage- rrnd Reisegelder der Abgeordneten zum Landtage, so wie zum deutschen Parlamente, überreicht vom Abg. Ahnert. Präsident Joseph: Diese Petition schlägt in den Ge- schästskreis der von uns für die Geschäftsordnung nieder gesetzten Deputation, sie wird daher an diese abzugeben sein. Ich habe Ihnen mitzutheilen, daß der Abg. Todt wegen Beschäftigung in der andern Kammer als Negierungscom- rnissar, dieAbgg. Müller aus Friedebach, Hilbert undOehme aber.wegen Krankheit sich entschuldigt haben. Staatsminister 0. v. d. Pfordten: Ich habe der ge ehrten Kammer eine Eröffnung zu machen, die ich vor einer Stunde der andern Kammer gemacht habe. Die sämmtlichen Minister mit Einschluß des Ministers v. Braun, der zwar in Urlaub, aber seit gestern hier anwesend ist, haben nach reiflicher Erwägung der Verhältnisse es für ihre Pflicht erachtet, Sr. Majestät dem Könige die Schwierigkeiten darzulegen, welche sich einer erfolgreichen Wirksamkeit von ihrer Seite für das Wohl des Landes entgegenstellen, und haben Sr. Majestät dem König ihre Entlassung anheimgegeben. Se. Majestät haben Sich Ihre Entschließung darauf noch Vorbehalten; sobald diese erfolgt sein wird, wird den Kammern davon Kenntniß gegeben werden. In Folge davon müssen die Staatsminister jetzt sich aller Erklärungen über Principfragen rind der Beantwortung der gestellten Interpellationen ent halten. <Sämmtliche anwesendeStaatsminister verlassen hierauf den Sitzungssaal.) Abg. Heubner: Meine Herren! Ich habe mit tiefem Bedauern vernommen, daß das Ministerium seine Entlassung eingereicht hat. Ich habe bis zu diesem Augenblicke, und gewiß ein großer Theil dieser Kammer mit mir, in der festen Aeberzeugung gestanden, daß wir mit diesem Ministerium eine llangeReihe wichtiger und volkstümlicher Institutionen zum Wohle des Landes verabschieden könnten. Doppeltes Be dauern müßte ich aussprechen, wenn die Schwierigkeiten, welche dem Ministerium entgegentreten, darin ihren Grund haben sollten, daß der Erlassung der Grundrechte in Sachsen ein Hinderniß von einer andern Seite her entgegengestellt worden sein sollte. Der Augenblick scheint mir ernst und bedeutungsvoll genug, um inBeziehung aufdieses Hinderniß eine Erklärung abzugeben. Meine Herren! Die Grundrechte sind meiner Ansicht nach Gesetze, sie sind Gesetz laut desReichs- gesetzes über die Verkündigung der Reichsgesetze vom 27. September 1848 und laut einfacher Zeitrechnung, sie gelten meiner Ansicht nach vom 18. Januar an. Jedes Bedenken, was man dieser sofortigen Geltung entgegensetzen könnte, jedes Bedenken ist durch das Einführungsgesetz, was den Grundrechten beigefügt worden ist, erledigt. Man hat es auf das genaueste und gewissenhafteste in Frankfurt erwogen, zu gewissenhaft vielleicht in dieser Beziehung, welche Grund rechte nicht sofort ins Leben treten können und welche augen blicklich in Deutschland Platz ergreifen sollen, weil besondere Gesetzgebungen zu ihrer Einführung in das Leben erforderlich sind. Meine Herren, es ist der Beschluß gefaßt, daß das künftige Reichsgericht — und es mag jetzt aussehen, wie es will, ein Reichsgericht werden wir doch bekommen, das stand schon unter dem alten Bundestage in Aussicht — daß, sage ich, das Reichsgericht Klagen der Angehörigen eines einzelnen Staates gegen die Regierung desselben, wie gegen die Reichs regierung wegen erlittener Verletzung einesderdemdeutschen Volke gewährleisteten Grundrechte entgegennehmen und entscheiden soll. Nun frage ich Sie, in welche Stellung kommt eigentlich in Sachsen der Staatsangehörige, in welche Stellung kommt der Richter, in welche Stellung dieGerichts- höfe, wenn in diesem Augenblicke ein sächsischer Staats angehöriger, auf den Grund dieses Neichsgesetzes sich stützend, eine Handlung begeht, wegen derernachden widerstreitenden Buchstaben der Landesgesetzgebung zur Verantwortung ge zogen werden sollte? Soll der Richter dann zu seiner Be strafung verschreiten, nach den noch geltenden formellen Be stimmungen Sachsens? Und wenn er es thut, glauben Sie, daß das Reichsgericht seinem eigenen Reichsgesetze zuwider dieses Mannes Beschwerde abweisen wird? Und glauben Sie, daß in Sachsen künftighin, so selbstständig es sich auch in wichtigen ernsten Beziehungen hinstellen mag, glauben Sie, daß in Sachsen einem Spruche des Reichsgerichtes, welcher ein durch das Reichsgesetz gewährtes Freiheitsrecht dcsStaats- bürgers aufrecht erhält, ein ernster Widerstand entgegen gesetzt werden wird? Dann müßten wir mit allen Principien in Widerspruch gerathcn. Der Erlaß der Grundrechte darf um keinen Tag, um keine Stunde mehr verzögert werden. Der Staatsbürger wird dadurch hingeworfenwerdenzwischen die Neichsgesetzgebung und die augenblicklich in Sachsen noch geltende Gesetzgebung. DieRichter würden nicht wissen, wie.sie entscheiden sollen, und gänzliche Unsicherheit desRechts- zustandes würde eintreten. Wohin soll das führen? Ich will
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