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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 20. - Dtesden, am l. März 1849. Neunzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer den 26. Februar 1S49. Inhalt: Mittheilung des Staatsministers v. Held, die dem neuen Ministerium vorliegenden Arbeiten re. betr. — Registrandendortrag. — Ur laubsgesuch. — Wahl der 1. und 2. Deputation. — Wahl desAus- schusses für Bittschriften.—Wahl des AusschussesfürBeschwer- den. — Anfrage des Abg. Oehine, die Wahl der rückständigen Deputationsmitglieder betr. — Erledigung derselben. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr 20 Minuten in Anwe senheit von 42 Kammermitgliedern mit Verlesung des über die vorige Sitzung aufgenommenen Protokolls durch Secre- tair Jungnickel. Präsident Joseph: Findet gegen dieses Protokoll eine Einwendung statt?... So ist es genehmigt. Ich ersuche die Abgg. Unger und Voigt, dasselbe mit zu unter zeichnen. (Dies geschieht.) Meine Herren! Die Mittheilung der Ernennung des neuen Ministeriums hatte ein wichtiges konstitutionelles Bedenken rücksichtlich der Form erregt; ichkann jedoch jetzt anzeigen, daß die Ernennung im Gesetz- und Verordnungsblatte bekannt ge macht ist und die Contrasignatur des Ministers v. Buttlar sich darunter befindet. (Die Staatsminister v. H e l d, v.Beust, v. Ehrenstein und v. W einlig treten ein.) Der Herr Staatsminister v. Held hat das Wort. Staatsminister v. H eld: Meine Herren! Das Mini sterium, welches Se. Majestät der König zur Uebernahme der Staatsregierung berufen, fühlt sich gedrungen, bei seinem er sten Eintritt in die Kammer sein lebhaftes Bedauern über den Rücktritt einer Verwaltung auszusprechen, welche das Ver trauen des Landes an die Spitze der Geschäfte getragen hatte und von deren längerer Wirksamkeit die Vollendung der vor Jahresfrist begonnenen Umgestaltung der staatlichen Verhält nisse in der befriedigendsten Weise gehofft werden durste. Die Mitglieder des neu eintretenden Ministeriums erkennen in vollstem Maaße die Größe der ihnen unter solchen Umständen l. K. (Erstes Abonnement.) zugetheilten Aufgabe. Sie werden sich bestreben, dem säch sischen Volke hinsichtlich der Wahrung der ihm gewordenen Freiheiten, aber auch nicht minder in Bezug auf die Aufrecht haltung des Rechtszustandes und der gesetzlichen Ordnung die vollste Beruhigung zu gewähren. Das Ministerium sieht es zwar zur Abwendung erheblicher materieller Nachtheile von den diesseitigen Staatsangehörigen für erforderlich an, daß diejenigen Punkte der Grundrechte des deutschen Volks, bei denen in den Staatsverhältnissen Gegenseitigkeit erforderlich ist, den andern Staaten gegenüber erst dann in Wirksamkeit treten, wenn jene Bestimmungen auch dort zur Geltung ge langen. Die Regierung erblickt jedoch hierin ein unabweis bares Hinderniß der unverzüglichen Publikation der Grundrechte um so weniger, als sie die Ueberzeugung ge wonnen hat, daß die Bestimmungen des Einführungsgesetzes bereits ausreichende Sicherheit gegen eine Gefährdung des öffentlichen Wohls darbieten. Durch die Publikation der Grundrechte wird zugleich thatsächlich der Beweis geliefert, daß da, wo nichtgebieterische Rücksichten auf die wohlbegründeten AnsprücheundJnteressen des eigenen Landes es zur Pflicht machen, das Recht der frei en Vereinbarung zur vollsten Geltung zu bringen, die sächsische Regierung gern bereit ist, die auf eine einheitliche Gestaltung der deutschen Verhältnisse hinzielenden Beschlüsse der Natio nalversammlung in das Gebiet der Praktischen Anwendung einzuführen. In Befolgung dieser Grundsätze werden die einzelnen Ministerialdepartements zunächst ihre ganze Lhätigkeit den Ausführungsgesetzen zuwenden, welche das Einführungsgesetz zu den Grundrechten fordert. Soweit dergleichen bereits vor Publikation der Grundrechte in Kraft waren, werden sie un- verändert bestehen bleiben. Eine Habeascorpusacte ist bereits vollendet; wegen der zu Aufhebung des Lehnsverban- des und der Fideikommisse zu treffenden Maaßregeln sind be reits die Gutachten der Lehnshöfe erfordert. Die Reichswech- selordnung wird den Kammern demnächst sammt den weni gen durch Localverhältniffe bedingten Zusätzen vorgelegt wer den. Im Uebrigen werden die begonnenen Arbeiten in allen Zweigen der Criminal- und Civilgesetzgebung thatig fort gesetzt. Die Vorbereitungen einer die Bestimmungen der Grundrechte ausführenden Gesetzgebung in Sachen derKirche und Schule werden keine Unterbrechung erfahren. EinJagd- 47
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