Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
der zweiten Kammer durch den dort gefaßten Beschluß schon die Spitze abgebrochen worden ist. Präsident Joseph:. Verlangt noch Jemand das Wort hierüber? (Es meldet sich Niemand.) Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Referent hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Böricke: Der geehrte Herr Re- gierungscommissar hat ein gewisses Gewicht darauf gelegt, daß die vorgefaßte Meinung des Berichterstatters in jener Kammer hauptsächlich dem vorgeschlagenen Abtheilungs- wesen Eintrag gethan habe; ich glaube aber, daß weder ein Einfluß auf mich stattgefunden hat, noch daß erauf irgend ein anderes Mitglied dieser Kammer hat stattsinden können, ins besondere auf diejenigen nicht, welche als Neulinge in die Praxis der Kammer eingetreten sind und daher ihre Urtheile nur von ihren jüngsten Erfahrungen, von den nächstliegen den Umständen und Verhältnissen abnahmen. So ist es mir gegangen. Meine Erfahrungen sind allerdings nur von der kurzen Zeit her, die ich hier zugebracht habe; aber nach diesen Erfahrungen hat es mir geschienen, als ob sich die Abtei lungen keinesweges unbedingt empfehlen dürsten. Ich glaube aber, daß die Deputationen dieser Kammer eine glück liche Verbindung zwischen den im Entwürfe vorgeschlagenen Abteilungen und dem Wesen der ständigen Ausschüsse ge troffen hat, weil es eben Jedem in der Kammer freisteht, ir gend einen Gegenstand durch einen Antrag an die Abtei lungen verweisen zu lassen. Die Kammer wird alsdann ver möge ihres gesunden Urtheils entscheiden, ob einem solchen Anträge Folge zu geben ist oder nicht, und ich bin überzeugt, daß z. B. bei Zoll- und Steuerfragen sich vorzugsweise das Abtheilungswesen empfehlen wird, und daß entweder die De- - putation oder das Präsidium, oder irgend ein anderes Mit glied dann den Antrag stellen wird, daß derartige Vorlagen an die Abteilungen verwiesen werden. Dieser Landtag wird es, nach der ministeriellen Mittheilung nach der Thronrede, hauptsächlich mit Verfassungsgesetzen, mit Gesetzen rein ju ridischer Natur zu thun haben; gerade diese Gesetzvorlagen werden sich viel weniger für das Abtheilungswesen eignen,! weil eine Vorberatung über solche Elemente schwierig sein wird. Dann könnte das Abtheilungswesen gerade bei sol chen Gesetzen zur Zeitzersplitterung und zu Wahlen führen, die nicht so ganz im Sinne der Kammer ausfielen. Aus diesen gründen hielt die Deputation das gemischte System, welches von ihr empfohlen wird, zunächst für das zweck- mäßigste. Präsident Joseph: Die Deputation schlägt uns einen! Zusatzparagraphen unter 101b. vor, des Inhalts: „Die Vorberathung der Berathungsgegenstände ge schieht in drr Regel durch Ausschüsse—oder im besondere Fällen durch die in der Kammer zu t. K. bildenden Abteilungen." Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Wir kommen nun zu §. 102 des Deputationsberichts der zweiten Kammer: Be stellung von fünf Ausschüssen. Der Anfang dieses Paragraphen hat in der zweiten Kammer Abänderungen er halten, wonach die Fassung so lautet: „Die Kammer wählt gleich nach Eröffnung des Landtags aus ihrer Mitte ordent liche Deputationen, und zwar 1) zwei Deputationen für die Gegenstände der Verfassung und Gesetzgebung. Die Ver teilung der Geschäfte unter diese beiden Deputationen ge schieht in der Weise, daß die einzelnen eingehenden, an diese Deputationen abzugebenden Berathungsgegenstände den erstem nach der Reihefolge ihres Eingangs zugetheilt werden, der Kammer aber überlassen bleibt, auf den Vorschlag des Präsidenten in einzelnen Fällen, und wenn namentlich die eine Abtheilung zufällig mehr umfängliche, die andere aber mehr kleinere Vorlagen zugetheilt erhaltens haben sollte, der Vertheilung halber besondere Entschließung zu fassen. Auch hat die zweite von diesen beiden Deputationen stets dieGesetz- und Verfassungsmäßigkeit aller, seit dem letzten Landtage außer den, von den Kammern genehmigten Gesetzen imGesetz- und Verordnungsblatte erschienenen Verordnungen u. s. w. zu prüfen, und darüber an die Kammer zu.berichten. 2) Eine dritte Deputation für Gegenstände des Finanzwesens;Iwozu insbesondere das Steuer- und Zollwesen und diedaraufBe- zug habenden Gesetze gehören. 3) Eine vierte Deputation für Anträge oder Petitionen von Kammermitgliedern oder andern Staatsbürgern (unter §. 124), jedoch mit Ausnahme derjenigen, an die betreffende der ersten drei Deputationen zu weisenden Petitionen, welche auf die bei derselben zur Be gutachtung vorliegenden Gegenstände, auf Vorlegung von Gesetzen oder auf das Bewilligungswerk sich beziehen; und 4) eine fünfte für Beschwerden, mögen sie von Kammer mitgliedern ausgehen, oder von andern Staatsbürgern, und für solche Gegenstände der Kammerverhandlungen, welche nicht speciell zum Geschäftskreise einer der übrigen vier 'De putationen gehören." Präsident Joseph: Verlangt Jemand hierüber das Wort? — Genehmigt die Kammer die von der Deputation vorgeschlagene Umwandlung des Z. 102? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Es würde nur überall stattkdes Wortes: „Deputation", „Ausschuß", zu setzen sein. President Joseph: Ich glaube, daß dies Sache der Redaction und qls von selbst verstanden zu betrachten ist, jedoch auf Wunsch des Herrn Berichterstatters will ich die Kammer fragen: ob sie der Ansicht ist, daß bei allen Gelegen heiten statt des Wortes: „Deputation" das Wort: „Aus schuß" gesetzt werde? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Die H§. 103 und 104 des Berichts der N. Kr., welche die zweite Kammer angenom- 23*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder