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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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sein; Seite II des Berichts der II. Kr. ist die Fassung des I beschluß für erledigt erachten wollte. Die Form der Behand- erstenSatzesvondiesem§.I02so:„Nebenund außerderVor- lung der von denKammern ausgegangenen Gesetzentwürfe, Lerathung der Berathungsgegenstände, insonderheit aber der Regierungsvorlagen in diesen Deputationen kann eine solche Worberathung einzelner, besonderer Gegenstände auch noch in den Abtheilungen, wenn und so oft es die Kammer be schließt, stattsinden." Die diesseitige Deputation ist diesem Beschlüsse der andern Kammer beigetreten. Präsident Joseph: Genehmigt die Kammer die von der Deputation vorgeschlagene Fassung? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Die §§. III—117, 119, 120 und 121 der Regierungsvorlage sind von der zweiten Kammer abgelehnt und ihre Fassung in andere Pa ragraphen gebracht, die §§. 122 und 123 aber angenommen worden. Es wird nunmehr auf Abschnitt XHI. überzugehen sein. Hier ist von der zweiten Kammer eine andere Ueber- schrift beschlossen worden. Es heißt nämlich die Überschrift in der Regierungsvorlage: „Von der Behandlung der Pe titionen und Beschwerden." Es würde aber nach dem jen seitigen Beschlüsse hinzuzufügen sein: „und der von Kam mermitgliedern eingebrachten Gesetzentwürfe", in der Vor aussetzung nämlich, daß der Antrag in Kraft tritt, welcher unter 4 des Berichts enthalten ist. Ueber diesen Antrag ist bereits vor einigen Tagen in unserer Kammer Beschluß ge faßt worden. Es bedarf sonach der Abstimmung über Punkt 4 zu Z. 124 nicht. Hierdurch rechtfertigt sich aber auch der Antrag, daß die Ueberschrift in der Weise geändert werde: „und der von Kammermitgliedern eingebrachten Ge setzentwürfe". Die nämlichen Redactionsbemerkungen fin den sich auch bei Z. 124 fg. Alle diese Zusätze sind nur Re dactionsbemerkungen, die nun vielleicht keiner besonder» Erwähnung bedürfen. König!. Commissar Todt: Ich habe nur in Bezug auf das von dem Berichterstatter zuletzt Geäußerte eine kurze Be merkung zu machen. Mit dem, was die Deputation hier in Bezug auf die Initiative bei der Gesetzgebung für den Haupt antrag vorschlagt, erledigen sich auch alle die einzelnen Be merkungen und Anträge, welche in der jenseitigen Kammer beschlossen worden sind. Denn wenn man nun auch sagen konnte, daß, dasern die Frage über die Initiative eben in der Weise, wie in der zweiten Kammer und von der diesseitigen Deputation beschlossen und gewünscht worden ist, wirklich zur Erledigung kommt, gerade diese Einschaltungen und Zu sätze erforderlich sein würden, so glaube ich das doch nicht. Kommt nämlich eine Vorlage darüber von der Negierung an die Kammern, dann wird auch über die Art und Weise der Behandlung der Gegenstände bei der Initiative Seiten der Kammern Bestimmung getroffen werden müssen. Ich hielte i es daher für das Zweckmäßigste, wenn man die sammtlichen Beschlüsse der jenseitigen Kammer, welche sich auf die Frage -er Initiative beziehen, durch den neulich gefaßten Haupt- was also nur die Redaction der Geschäftsordnung berührt, wird sich dann schon finden, wenn die Vorlage wegen der Initiative an die Kammern gelangt. Berichterstatter Abg. Böricke: Da dies zu dem redak tionellen Theil des Gesetzes gehört, so glaube ich, wird es sich von selbst verstehen, daß, wenn die Initiative für die Kam mern festgestellt ist, überall und auch hier die betreffenden Zusätze hinzukommen müssen, welche von der andern Kam mer beschlossen worden sind. Staatsmim'stcr v. v. d. Pfo röten: Es scheint hier noch ein kleines Mißverständniß obzuwalten. Der Herr Berichterstatter meint, wenn das Gesetz über die Initiative zu Stande kommt, dann würden diese Zusätze noch noth- wendig sein. Der Regierungscommissar war aber entgegen gesetzter Meinung, er glaubt, sie sind nicht nvthig, weil in dem Gesetze über die Initiative auch die Frage wird behan delt und entschieden werden müssen, welche formelle Behand lung von Seiten der Kammern für solche Gesetzesvorschläge eintreten werde. In der Geschäftsordnung braucht also nichts darüber zu stehen. Jedenfalls ist es formell nicht zu lässig, daß man die Geschäftsordnung in der Art verabschie det, daß darin von dem Gesetzvorschlag der Kammern die Rede ist, ehe noch verfassungsmäßig feststeht, daß die Kam mern das Recht zum Gesctzesvorschlag haben. Präsident Joseph: Im Berichte sind bestimmte An träge gestellt worden. Sie scheinen mir mehr als blos redac- tionelle zu sein, indem die Deputation damit will, daß keine andern Regeln als die der Geschäftsordnung dabei befolgt werden dürfen, und ich würde sie daher der Kammer zur Ab stimmung vorlegen müssen. Es ist von anderer Seite der Wunsch ausgedrückt worden, daß man jetzt von diesem Anträge absehen möge; da aber ein bestimmter Antrag nicht vorliegt, hindert dies mich nicht, zur Abstimmung hierüber zu schreiten. Königl. Commissar Todt: Ich habe meinerseits es allerdings als Antrag angesehen, daß man die redaktionellen Bemerkungen der Deputation durch den Hauptantrag über die Initiative als zur Zeit für erledigt ansehen möge. Es geschieht der Kammer kein Eintrag dadurch, und scheint mir der richtigste Weg der Behandlung zu sein. Mein Antrag lautet also dahin, die Kammer wolle beschließen: daß auch die redaktionellen Bemerkungen der Deputation in Gemäß heit des allgemeinen Antrags zur Zeit für erledigt angesehen werden. Präsident Joseph: Ich werde diesen Antrag als einen prajudiciellen zunächst zur Abstimmung bringen. Ich frage die Kammer: ob sie die vom königl. Commissar Todt als redaktionell bezeichneten Anträge der Deputation zur Zeit für erledigt ansehen will? — Geschieht einstimmig.
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