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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Ich fürchte, daß dann und wann der Eigenwille, ich will nicht sagen der Eigensinn eines Einzelnen die Kammer be herrschen kann. Ich rede hier nicht im Allgemeinen von der Regierung, aber man hat keine Bürgschaft, ob nicht ein Re- gierungscommissar kommen kann, der sich von den Ansichten der übrigen Männer seinerRegierung entfernt, und der durch eigensinniges Festhalten an dem, was er gerade für recht und passend hält, die Ueberzeugung von drei Biertheilen einer Kammer bei Seite stößt und in gewissen Fällen eine Ver schleppung derBerathung herbeiführt, die von dem größten Nachtheile ist. Aus diesem Grunde würde es unzweckmäßig sein, wenn man hier der Regierung nachgeben wollte, lediglich um der Würde der Regierung willen. Ich kann mir nicht helfen, folgenden Vergleich anzustellen. Wenn wir in dieser Hinsicht der Regierung nachgeben wollten, so würde mir es gerade so Vorkommen, als wenn einer von zwei Fechtern ver langte, daß die Klinge im Gefäß des andern gelockert würde, um durch einen geschickten Paradehieb die Klinge des andern Fechters aus dem Gefäße herauszuwerfen. Staatsminister Oberländer: Auf eine einzige Be merkung erlaube ich mir etwas zu entgegnen. Der Bericht erstatter hat Gewicht darauf gelegt, daß drei Viertel der Stim men nothwendig wären zum Beschluß der Kammer, daß die Form nicht beobachtet zu werden brauche. Der Bericht erstatter in der jenseitigen Kammer hat darauf noch größeres Gewicht gelegt und mit vieler Schärfe der Kammer bemerklich gemacht: ein Viertel der Kammer werde die Re gierung doch für sich haben; und siehe da, als es zurAbstim- mung kam, hatte die jetzige Regierung, die ich doch wahrhaf tig nicht alles Vertrauens baar erklären möchte, nicht ein Viertel. Wir können also auf die dreiViertel ein größeres Gewicht nicht legen. DieRegierung muß vielmehr ein Recht haben. Die Kammer hat das ihrige, die Negierung muß es auch haben und soll sich nicht auf die Gnade der Kammer ver lassen. In wesentlichen Dingen ist es mit der Gnade der Kammern nichts, da Hilst nur das Recht. Berichterstatter Abg. Böricke: Ich habe dem, was so eben geäußert worden ist, entgegenzuhalten, daß, wenn drei Viertel einerKammer oder auch in gewissen Fällen, wenn dreiViertel beider Kammern für eine Meinung sich aus sprechen, es wohl Sache der Regierung ist, sich dem anzuschlie- ßen und zu fügen, nicht aber blos auf eine Minorität von einem Viertel oder noch weniger sich zu stützen. Präsident Joseph: Die Deputation schlägt folgende Veränderung des §. 184 vor.... Abg. Günther: Ich trage auf namentliche Abstim mung an. ' Präsident Joseph: Wird der Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützt? — Ausreichend unterstützt. Präsident Joseph: Die Deputation hat beantragt, daß §. 184 in folgende veränderte Fassung gebracht werde: „In außerordentlichen und dringenden Fällen kann jede Kammer nach vorherigem Gehör derRegie- rungscommissarien — und ohne Beeinträch tigung der verfassungsmäßigen Rechte dersel ben, insbesondere des der Lheilnahme an den Verhandlungen — beschließen, die in dieserGe- schäftsordnung vorgeschriebenenFormen derBe- rathung und Entscheidung abzukürzen. Ein solcher Beschluß erfordert aber zu seiner Gül tigkeit die Anwesenheit von drei Viertheilen der verfassungsmäßigen Zahl der Mitglieder, sowie eine Stimmenmehrheit von mindestens drei Viertheilen der anwesenden Mitglieder der Kammer, und hat auch nur Anwendung auf den ausdrücklich bezeichneten Fall." Wer für diese Fassung ist, stimmt mit Ja, wer dagegen, mit Nein. Mit Ja antworten: Abg. Ahnert, - Arndt, - Böricke, - Claus aus Zennewitz, - Clauß aus Auerbach, - v. Esche, - Floß, - Gautsch, - Günther, Vicepräsident Haden, Abg. Heinze, - Heubner, Mit Nein Abg. Böhler, - Dufour-Feronce, - Elstner, - Eymann, - Haußwald, - Hilbert, Secretair Hohlfeld, Abg. Müller aus Friedebach, - Oberländer, - Ochme, Abg. Zahn, Secretair JuNgnickel, Abg. Kaltofen, - Lindster, - Müller aus Laura, - Oehmichen a. Nerchau. - Päßler, - Riedel, - v. Lheile, ' - Voigt, - Zschweigert. antworten: Abg. Oehmichen aus Kiebitz. - Schönberg, - Schwerdtner, - Lobt, Vicepräsident Tzschucke, Abg. Unger, - Weidauer, - Ziesch, - Präsident Joseph. Präsident Joseph: Der Vorschlag der Deputation ist mit 23 gegen 19 Stimmen angenommen. Berichterstatter Abg.B ö ri ck e (verliest §.185 des Gesetz entwurfs, s.L.-A. I. Abth. S. 40): In der zweiten Kammer sind in Bezug auf die Fassung des Paragraphen verschiedene Abänderungen vorgenommen worden, insbesondere zwei Ab änderungen, die in meinemBerichte nicht erwähnt sind. Nach diesen Abänderungen würde die Fassung so lauten: „Die in dieser Geschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen können in der Regel von der Kammer auf besondere Anträge zu jeder Zeit einer Revision unterworfen und ohne Mitwirkung der Staatsregierung oder der andern Kammer geändert und weiter entwickelt werden." Es werden also hier im ersten -Absatz die Worte: „insoweit sie den inncrn Geschäftsgang einerKammer allein betreffen" wegfallen. Der zweite Satz würde nach der Fassung in der zweiten Kammer so lauten: „Diejenigen Bestimmungen aber, welche sich auf die verfas sungsmäßigen Befugnisse der Staatsregierung oder auf das Verhältniß der einen Kammer zu der andern beziehen, oder die gesammte Volksvertretung betreffen, bedürfen des Ein verständnisses beziehendlich der Staatsregierung oder der an dern Kammer, oder beider zugleich", so daß die Worte: „auf das Verhältniß der Staatsregierung und die" vertauscht werden mit den Worten: „auf die verfassungsmäßigen". Endlich ist ein Zusatz zwischen dem zweiten und dritten Ab satz beschlossen worden, der dahin geht: „Die Abänderungen durch eine Kammer allein erfordern jedoch zu ihrer Gültigkeit die Anwesenheit von mindestens drei Viertheilen der ver fassungsmäßigen Zahl der Mitglieder, so wie eine Stimmen mehrheit von wenigstens drei Viertheilen der Anwesenden." Die Deputation hat sich mit allen diesen Abänderungsvor schlägen einverstanden erklärt. Präsident Joseph: Verlangt Jemand hierüber daS Wort? König!. CommiffarLodt: Ich habe das Wort verlangt, lediglich, um nochmals zu bemerken,daßAlles, was bei §. 184
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