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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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jenigenTheil der Instruction vom 17. September 1810, welcher den Forstschützen erlaubt, auf Menschen schonalsdann zuschießen, wenn sie, mit einer Flinte oder Büchse betroffen, sich auf geschehenen Zuruf weigern, das Gewehr von sich zu legen, oder sich unterfangen, solches, nachdem sie es von sich gelegt haben, wieder aufzuheben, oder auch nur mit Worten drohen, nicht weiter in Anwendung zu bringen und die Ver stattung des Gewehrs Seiten der Forstschützen gegen Men schen auf den Fall wirklicherNothwehr zu beschränken." Der Abg. Müller, wünscht ebenfalls, diesen Antrag mündlich zu begründen, und es wird zu diesem Behufe dieser Antrag auf -eine der nächsten Tagesordnungen gestellt werden. Ich ersuche Sie nunmehr, auf einen Zettel 5 Namen zu schreiben zur Wahl der Finanzdeputation. Es werden 43 Stimmzettel eingegeben, deren Ergebniß ist, daß mit absoluter Mehrheit gewählt sind die Abgg. Kaiser mit 3», Lzschucke mit 33, Heinze mit 31, Claus aus Auerbach mit 30 und Zschweigert mit 28 Stimmen. Außerdem erhielten Dufour-Feronce 12, Schön berg und Haußwald je 8, Jahn 7, Böhler 3, Heubner, Günther, 0. Esche je 2, Dehme, Oehmichen aus Kiebitz, Voigt, Ziesch und Böricke je 1 Stimme. Präsident Joseph: Ich gebe nun dem Abg. Dehme das Wort, damit er seinen Antrag, die Aufhebung der kleinern Bannrechte betreffend, begründe. - Abg. O eh me: Die Begründung meines Antrags wird sehr kurz sein. Daß die Bannrechte sich längst überlebt und mit der jetzigen Zeit nicht mehr vereinbar sind, davon wird gewiß Zeder selbst überzeugt sein. Unwillkürlich muß man sich fragen, wie es sich rechtfertigen laßt, die musikalischen Auf wartungen zu verpachten, da jedenfalls die Musik unter die Künste zu rechnen sein wird. Ebenso muß man sich auch fragen, wie sich überhaupt das Verpachten des Scheerenschlei- fcns rechtfertigen läßt, da.dieses eigentlich ein Gewerbe ist und schon durch die Gewerbesteuer von Abgaben getroffen wird. Noch weit auffallender muß aber das Verpachten des Hadersammelns erscheinen. Ich kann darin nur einen Ein griff in das Eigenthumsrecht erkennen, denn es wird mir da durch der Zwang auferlegt, meine Hadern an Jemand anders abzulassen, als an den, der das Sammeln derselben gepachtet hat. Längst schon sind diese Bannrechte als ein großer Uebel- stand gefühlt worden, und fast an jedem Landtage sind zahl reiche Petitionen um Beseitigung dieses Uebelstandes ein gegangen, allein bis jetzt ist noch nicht darauf hingearbeitet worden. Deshalb habe ich mich zu diesem Anträge und vor züglich dadurch veranlaßt gefunden, daß erst in der vergange nen Woche mir ein Aufsatz zu Gesicht gekommen ist, aus wel chem hervorgeht, daß von dem hiesigen Rentamte abermals eine Bekanntmachung erlassen worden ist, in welcher dasVer- pachten der musikalischen Aufwartungen wieder auf mehrere Jahre in Aussicht gestellt wird. Hauptsächlich aus diesem Grunde habe ich mich veranlaßt gefunden, einen Antrag hier auf zu stellen. Ich gehe nun über auf das Bannrecht der Cavillereigerechtsame. Da§ die Beseitigung dieses Bann rechts um so dringender und wichtiger sein muß,.das wird mir gewiß Jedermann ebenfalls zugeben. Um eben dieses Barm rechts wegen sind fastanjedemLandtagePetitioneneingegan- gen^die um dessen Beseitigung gebeten haben. Auch am vori gen außerordentlichen Landtage sind wieder mehrere Petitio nen, sowohl von denBerechtigten, als auch von den Verpflich teten deshalb eingegangen, auch sind umfängliche und weit- läufigeBerathungen darüber gepflogen und in Bezug darauf Anträge an die Staatsrcgierung gebracht worden. Soviel mir erinnerlich, ist auch von der Staatsregierung die Besei tigung dieses Uebelstandes in Aussicht gestellt worden. Gleich wohl habe ich bei der Eröffnung des gegenwärtigen Landtags im Expose durchaus nichts gefunden, daß dieVorlegung eines darauf bezüglichen Gesetzentwurfs in Aussicht gestellt wor den wäre. Deshalb habe ich mich ebenfalls veranlaßt gefun den, meinen Antrag auch auf Beseitigung dieses Bannrechts mit zu erstrecken. Auf den Gegenstand selbst brauche ich wohl nicht weiter einzugehen, da insbesondere aus den Landtags acten eine genaue Einsicht von der Sache genommen wer den kann und dieselbe zu sehr bekannt ist. Ich wünsche übri gens, daßdie geehrte Kammer meinen Antrag möglichst unter stützen möge. Präsident Jo sep h : Es wird dieser Antrag, da er auf die Vorlegung eines Gesetzentwurfs gerichtet ist, an die Abhei lungen zu verweisen sein. Stimmt die Kammer hiermit überein? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Ich ersuche nun den Abg. Clauß aus Auerbach, seinen gestern angekündigten Antrag zu be gründen. Abg. Clauß (aus Auerbach): Mein Antrag bezieht sich auf die Lohnauszahlung der Fabrikanten an ihre Arbeiter, die sich in neuerer Zeit als ein wahres Trucksystem herausgestellt hat. Wir werden und wollen mit allen uns zu Gebote stehen den Mitteln in der nächsten Zeit dahin wirken, um die alten verrosteten Feudallasten zu beseitigen. Ich dächte aber, bevor wir uns an die alten ritterlichen Bolksbedrückungen machten, rotteten wirvorerst das noch nicht so alt gewordene sogenannte Agio-Trucksystem mit sammt der Wurzel aus, welches von einigen christlichen Fabrikanten den Arbeitern in der neuern Zeit aufgelegt worden ist. Meine Herren, es ist hinlänglich bekannt, daß ein großer Theib der Fabrikanten die Arbeits löhne in neuerer Zeit theils mit 2, 3, auch 4 Procent Agio bei der Auszahlung von Courant oder Caffenbillets an die Ar beiter, je nachdem nun der Fabrikant mehr oder weniger christ licher Jude ist, auszahlt. Ich glaube nicht zu viel zu be haupten, wenn ich sage, daß durch dieses Agio- und Wucher system der arbeitenden Classe jährlich wenigstens eine halbe, Million Lhaler entzogen und an seinem Arbeitslöhne ab gekürzt wird. Es kommt vor, daß, wenn z.B. ein Klöppel oder Nähermädchen— bei den Webern kommt es allerdings auch vor— bei angestrengtem Fleiße wöchentlich nicht mehr als 15 Ngr. verdient hat, man ihr, wenn sie den Sonnabend
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