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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Geldrente geleistet wurden. Auch die Verpflichteten, arme Häusler, welche>ihr Brod großtentheils mit der Hand erwer ben, mußten wahrscheinlich so viel und noch mehr bezahlen, da sie außerdem ihre Beistände noch zu.bezcchlen hatten. Dies würde vermieden worden sein, wenn Gemeindemitglieder zu gezogen worden waren. Ein anderes Pfarrlehn trug eben falls aufAblösung an und verlangte 300 Lhalcr, Nach der Verhandlung,begnügte es sich jedoch schließlich mitOOLHa- lern Ablösungscapital. Dies ist ein Fall, der über das Jü dische geht und- die Liebe und dasVertrauenderGe- meinde zu dem Geistlichen nicht heben kann. Mir scheint, daß, wenn es so fort geht, das Sprüchwort zur Geltung gelangt: „Wo die Kunst verfallen ist, da ist sie durch die Künstler verfallen." Ich kann nach meiner Erfahrung auf das bestimmteste versichern, daß der größte Theil derVer- pflichteten den Zehnten und Decem nicht gesch en k t haben will, sondern nur wünscht, daß bei der Ablösung mild e Grundsätze befolgt und ein kurzes, möglichst wohlfeiles Verfahren eingeleitet werde. Beides scheint der Deputationsbericht zu erreichen, und deshalb werde ich allenthalben mit der Deputation stimmen. Ich hoffe aber auch, die Staatsregierung wird auf der verlassenen Bahn nicht wieder fortschreiten wollen. Sie würde im Lande keinen Dank und keine Freude erregen. Präsident Joseph: Es hat Niemand das Wort ver langt. Staatsministerv. v. d. Pfordten: Sowohl die De putation als die beiden Herren Antragsteller sind von dem Gedanken ausgegangen, man müßte dasjenige feststellen, was für die Beförderung des Ablösungswerks zweckmäßig ist. Darin kann ichnhnen nicht widersprechen. Da aber die Ab lösungen solcher Verpflichtungen ein Rechtsgeschäft sind, so kann man unmöglich-einenWeg einschlagen,der allen Rechts- principien zuwider ist, und darauf würden —ich kann es nicht anders erkennen — die Anträge zuletzt hinauslaufen. Bei Abschließung eines Vertrags oder Vergleichs, was doch auch ein Vertrag ist, kann doch die Vertretung der beiden sich ge- gcnüberstehenden Interessenten nicht in die Hand eines von ihnen allein gelegt werden, und überhaupt nicht in die Hand von Jemandem, der rechtlich als.Jnteressent nicht betrachtet werden kann; so würde sich aber hier die Sache gestalten. Man geht von dem Gedanken aus, die Berechtigung, um die es sich hier handelt, stehe der Kirchengemeinde zu und sei von ihr zu vertreten. Dies ist aber nicht der Fall, sie steht dem Pfarrlehen zu; dies ist der Berechtigte und dieses Rechtssub- ject ist von der Kirchengemeinde als solcher vollständig ver schieden, was schon daraus hervvrgeht, daß in vielen Fällen zwischen den Kirchengemeinden und den Pfarrlehen Proceffe geführt werden. Es kann also das Pfarrlehn nicht durch die Vertreter der Kirchengemeinde vertreten werden, aus dem ganz einfachen Grunde, weil sie verschiedene Rechtssubjecte sind. Es würden aber auch außerdem die Vorschläge, welche gemacht worden sind, noch den allgemeinen Rechtsprirmpien deshalb widerstreiten, weil dis Gemeinden, welchen man die Vertretung des Pfarrlehnrechts überlassen will, in den aller-- ^meisten Fällen (ich muß dabei stehen bleiben, obgleich die De putation es nicht-zugeben will) die Verpflichteten sind. Es' würden also die Verpflichteten und Berechtigten durch die selbe Person vertreten werden, und es würde durch sie ein Vertrag abgeschlossen werden. In dem Anträge des Abg. Böricke hat dieser Uebelstand durch die Bestimmung beseitigt werden sollen, daß derjenige, der von der Gemeinde zur Ver tretung des Pfarrlehen gewählt werde, nicht selbst ein Ver pflichteter sein dürfe; diesnst aber nur eine scheinbare Besei tigung, denn er wird durch die Verpflichteten, deren Vertreter er ist, gewählt. Es würde also dabei immer der Uebelstand bleiben, daß die Verpflichteten mit sich selbst verhandeln. Ra dikal würde dadurch allerdings geholfen werden, das gebe ich zu, aber in einer Weise, von der ich glaube, daß sie den Anfor derungen des Rechts durchaus nicht entspricht. Man hat darauf hingewiesen, zuletzt seien die Gemeinden ja doch immer verpflichtet, für Pfarrer und Schullehrer zu sorgen, und des halb würde es nicht unbillig-sein, ihnen die,Feststellung dieser Angelegenheit zu überlassen, weil sie dabei von der Ansicht ausgehen würden, daß es in ihrem Interesse liege, die In teressen derPfarrerund Schullehrer nichtzuverletzen. Nun, die bisherige Erfahrung bestätigt es nicht ganz, daß die Gemein den von diesem Gesichtspunkte ausgehen, und dazu schweben die Gemeinden in dem Wahne, es werde ihnen demnächst die' Sorge für die Geistlichen und Schullehrer abgenommen und vom Staate getragen werden, wobei sie sich zugleich indem Jrrthume befinden,- daß die Staatscasse eine unerschöpfliche Quelle von Reichthümern sei, zu welcher sie selbst gar nichts beizutragen hätten. Ich würde mich-also durch diesen Trost nicht bestimmen lassen, den gestellten Anträgen beizustim men. Endlich ist zur Unterstützung der Anträge auf einige Fälle hingewiesen worden, nach welchen das bis herige Verfahren sehr langweilig und kostspielig gewesen sei. Ich muß dagegen sagen, durch einzelne Beispiele des Mißbrauchst läßt sich-nicht ein Rechtsgrundsatz und ein noth- wendiges Princip umfloßen- Es mögen allerdings solche Fälle vorgekommen sein (ich bin nicht im Stande, jetzt darauf einzugehen,ich kenne sie nicht), weil man in den letztenJahren geglaubt hat, der Ablösung der Pfarrzehnten entgegen sein zu müssen. Ich bin dieser Ablösung nicht entgegen, ich kann vielmehr auch jetzt nur wünschen, daß die geistlichen Zehnten baldmöglichst abgelöst werden, damit diese Quelle des Unfrie dens und der Zerwürfniß zwischen den Gemeinden einerseits und den Geistlichen und Lehrern andererseits endlich einmal gründlich beseitigt werde. Von dieser Ueberzeugung sind jetzt wohl Alle durchdrungen, auch diejenigen, welche bisher derAblösung widerstrebt haben, und es wird dadurch derWie- derholung der mißbräuchlichen Anwendung gesetzlicher Be stimmungen gesteuert werden. Wenn überdem beantragt worden ist, die Bestätigung derAblösung durch die geistlichen
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