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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Abends nach Hause zurückzukehren. Deshalb würde ich es für wünschenswerth hatten, wenn die Expeditionszeit auf dem Lande von 5 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends für die Wahlausschüsse festgestellt würde. In den Städten ist dies weniger nothwendig. Ich bitte, dies als Antrag zur Abstim mung zu bringen. Abg. Böricke: Ich habe um eine Auskunft zu bitten, die sich auf die Ausführung des zweiten Vorschlags des Aus schusses bezieht. Es handelt sich nämlich in dem zweiten Vor schläge'um die Wahlart der Ausschüsse. Ich wünschte in Kenntniß gesetzt zu werden, ob das hier bezeichnete Wahlge schäft — nämlich die Ernennung besonderer Wahlaus schüsse— von den Gemeindebehörden und Vertretern ge meinschaftlich oder gesondert vorgenommen werden soll. In dem letztem Falle, wenn dies nämlich die Meinung der Regierung'sein sollte,würde von mir einAntrag dahingestellt werden, daß das Ernennungsgeschäft in den Städten von Stadtrath und Stadtverordneten zusammen erfolgen müsse. Würde dagegen die Meinung von Seiten der Regierung fest gehalten werden, daß die fragliche Ernennung zusammen ge meinschaftlich von beiden Corporationen geschehen soll, so bedürfte es eines Antrags von meiner Seite nicht. Präsident Joseph: Es hat zuvörderst der Abg. Lheile den Antrag gestellt, im sechsten Punkte statt 6 Uhr zu setzen: 5 Uhr. Abg. v. Th ei le: Es w'altet da wohl blos ein kleines Mißverständniß ob, ich wollte blos ausdemLandedie Ex peditionszeit eine Stunde früher angesetzt wissen, so daß es hieße: „Von früh 6 Uhr (auf dem Lande aber vonfrüh 5 Uhr) bis Abends 10 Uhr." Präsident Joseph: Dann würde es ein Zusatz sein. Der Antrag des Abg. Theile würde also dahin gehen, dqßnach den Worten: „von früh 6 bis Abends 10 Uhr" eingeschaltet würde: „jedoch auf dem Lande von früh 5 Uhr". Und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird ausreichend unterstützt. Berichterstatter Abg. Heubner: Was die Anträge des Abg. Böricke anlangt, so glaubte allerdings derAusschuß sich hier allgemein halten zu müssen, da jedenfalls die künftig zu ettheilende Gemeindeordnung ins Auge zu fassen war und es leicht möglich ist, daß in vielen Gemeinden die Gemeindebehör den sich nur auf eine sehr geringe Anzahl von Personen be schränken werden, vielleicht auch nur eine rein vollziehende Behördeseinwerden. Was den gegenwärtigen Stand der Dinge anlangt, so werden die Gemeindebehörden mit den Ge meindevertretern über das Wahlgeschäft sich zu vereinigen ha ben, indem der Stadtrath und dieStadtverordneten aus ihrer Mitte einigeMitglieder abordnen, und dasselbe wird auch auf dem Lande von Seiten der Gemeindevorstände und Aeltesten und der Gemeindevertreter stattfinden. Abg.Böricke: Dieses Letztere könnte ich unbedingt nicht für gut und zweckmäßig erachten. So oft in den Städ ten dergleichen Wahlen vorgekommen sind, so hat sichfastalle- mal ein sehr verschiedener Geist der ernennenden Corporatio nen herausgestellt. Der Stadtrath Hot nämlich seine Mit glieder nach seiner besonder« Auffassung und Richtung ge wählt und dieStadtverordneten nach ihrer. Herrscht nun unter beiden Corporationen ein Sondergeist, so wird derselbe durch das gesonderte Wahlgeschäft noch vermehrt. Daher kommen dann auch ganz merkwürdig zusammengesetzte Aus schüsse zum Vorschein; Ausschüsse, die sich selbst widerspre chen und nicht — wie man zu sagen pflegt—aus einem Gusse sind. Auch glaube ich ein Hinderniß des so nöthigen Ge meingeistes zu finden, wofern nicht etwaige, den Reffort der Gemeindebehörden betreffende Wahlen durch die Gemeinde behörde und die Gemeindevertreter gemeinschaftlich Mam men besorgt wird; und in dieser Beziehung würde ich es für zweckmäßig halten, wenn nach dem zweiten Satze ein Zusatz käme der Art: „Die deshalb vereinigten Corporationen bilden für jeden Wahlact ein Collegium." Abg. Dörstling: Ich würde durchaus nicht wünschen, daß es gestattet sei, für einen und denselben Ort verschiedene Wahlausschüsse zu bilden. Ich stimme ganz dem bei, was der Abg. Gautsch in dieser Beziehung gesagt hat. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß im vorigen Jahre bei der Ein kommenabschätzung in mehrern Städten verschiedene Aus schüsse abgeschätzt haben, und das Resultat war je nach den Ansichten ein ganz verschiedenes. Da nun bei den Wahlen über die Selbstständigkeit oder die Befähigung immer noch Fragen entstehen werden, so würde der Vollzug des Wahl geschäfts in ähnlicher Weise ausfallen. Der eine Wahlaus schuß würde anders entscheiden, als der andere, und dies die Veranlassung zu Klagen geben. Ich glaube, daß derStaats- bürger doch so viel Aufopferungsfähigkeit haben muß, um ei nen Weg in seinem Orte nicht zu scheuen, wenn es auch eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nehmen sollte, wenn es gilt, ein so wichtiges politisches Recht auszuüben. Präsident Joseph: Der Abg. Böricke hat einen Zusatz antrag gestellt, des Inhalts: „Die deshalb vereinigten Cor porationen bilden für jeden Wahlact ein Collegium." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? -- Ist unterstützt. Präsident Joseph: Es hat Niemand weiter das Wort verlangt... RegierungscommissarTodt: Daß die Regierung mit den Ansichten, die der Ausschuß ausgesprochen hat, und mit den von demselben gestellten Anträgen im Wesentlichen ein verstanden ist, besagt schon der Bericht. Ich habe mich des halb auch enthalten, ins Einzelne der Debatte einzugehen, muß aber jetzt, wo die Discussion sich zu Ende neigt, noch einige kurze allgemeineBemerkungen machen. Größtenteils sind dieselben m?hr formeller Natur. Insonderheit muß ich auf einen Punkt, der auch vom Ausschüsse berührt worden ist.
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