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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- Anhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Bekanntmachung vom 21. October 1845 (Gesetzbl. 1845, S. 195), soweit sie die alleinige und unmittelbare Auszah lung der den Receßherrschasten für die Einführung der Salzregie und Stempelsteuer gebührenden und gewährten Staatsentschädigungen an die Besitzer der Receßherrschasten betreffen und das Verfü gungsrecht derReceßgemeinden darüberbeschränken, eine Verletzung des materiellen und verfassungs mäßigen Rechts der steuerpflichtigen Bewohner des Receßgebiets enthalten; — 2) die Staatsregierung, unter Hinweis auf die in den 12,15,18 und sonst deslll. Abschnitts des Erläu- terungsrecesses anerkannten Entschädigungsansprüche der Receßherrschasten (d. i. der Gesammtheit der im Receßgebiete wohnenden steuerpflichtigen Staats bürger) aufzufordern, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß die im ersten Satze bezeichnete Rechts verletzung (gütlich) beseitigt werde, auch in dessen Verfolg die in den Bekanntmachungen vom 8. August 1839 und vom 21. October 1845 ent haltenen, entgegenlaufenden Bestimmungen wieder aufzuheben; ferner 3) dieStaatsregierung zu ersuchen, dahin Veranstaltung zu treffen, daß nach Beseitigung der unter 1 bezeichneten Rechtsverletzung ein neuer Vertrag in Betreff der anerkannten Entschädigungsansprüche mit dem Hause Schönburg und mit den steuerpflichtigen Staatsangehörig en desReceßgebiets—welche dabei durch legale Vertreter gehört werden müssen — unter Feststellung der Vertheilungs- modalität abgeschlossen, —- und dieser neue Vertrag der Volksvertretung vorgelegt werde; 4) im Uebrigen aber die in den 11,13,14,17 des Hl. Abschnitts des Erläuterungsrecesses, so wie in §.2 der Bekanntmachung vom 21. October 1845 angegebene Berechnung derEntschädigungssummen als rich tig anzuerkennen und die Erklärungen betreffender Receßgemeinden und Gebietsbewohner, welche dahin gehen, daß sie sich mit den den Receß herrschasten gebührenden Entschädigungssummen begnügen wollen, anzunehmen. Dagegen wird die Frage der unmittelbaren Ueberwei- sung der Rentenentschädigungen an die politischen Gemein den des Receßgebiets bis nach derBeurtheilung der formellen Verfassungsmäßigkeit des Erläuterungsrecesses ausgesetzt bleiben können. Eine Minorität des Ausschusses (Abg. Oberländer) hat in Bezug auf einzelne Punkte des Berichts, die jedoch nur formeller Natur sind, abweichender Meinung zu sein erklärt und diese bei den Berathungen in der Kammer vorzubringen sich Vorbehalten. Dresden, am 23. Februar 1849. Böricke. UebersichL der Verhältnisse in der Berechnung der Schönburg'schen SLeuerentschädigung* i. Die durchschnittliche Bevölkerungszahl Sachsens ist nach den Zählungen von 1832, 1837, 1840, 1843, 1846 1,709,658 Seelen, die der Schönburg'schen Receßherrschasten in derselben Zeit 72,586 Seelen. Nach den von der Regierung vorgelegten Rechenschafts berichten haben die Grenzzölle rc. in den 12 Jahren von Anfang 1834 bis Ende 1845 in Summa getragen: 22,741,335 Thlr. 25 Ngr. — Pf.; mithin in einjährigem Durchschnitte 1,895,111 Thlr. 9. Ngr. 5z Pf. und wären laut obigem Bevölkerungsverhältnisse hiervon 82,676,Thlr. als Zahlung der Staats angehörigen im Receßgebiete zu rechnen. Gegen Uebernahme der St empelsteuer ist den Receß herrschasten eine jährliche Rente von 5,138 Lhlrn. 26 Ngr. 7 Pf. ausgesetzt. Nach dem Rechenschaftsberichte hat die Stempelsteuer in den Jahren 18KK eingebracht 588,567 Lhlr. 7 Ngr. —Pf-, nuthin in einjährigem Durchschnitte 196,189,0 8 Thlr. Die durchschnittliche Gesammtbevölkerungszahl Sach sens war nach den Zählungen von 1843 und 1846 in diesem Zeiträume 1,797,116 Seelen, die des Schönburg'schen Receßgebiets 79,736 Seelen, welche demnach als zu dieser Steuer Thlr. beitragend anzusehen sind. Die Gew erb-und Personalsteuer hat in den fah ren von 1837—1845 wirklich eingetragen, (die Erlasse also außer Rücksicht gelassen,) 2,793,049 Lhlr. 25 Ngr. 6 Pf., mithin in 1 Jahre durchschnittlich 310,338,8 7 Thlr. Die durchschnittliche Bewohnerzahl von 1837—1846 in Sachsen ist 1,738,156 Seelen, im Schönburg'schen 76,362 Seelen, also kommt auf die Schönburg'schen Receßherrschasten 14,348,58 Lhlr. DieSalznutzungen haben in den 6 Jahren 1840— 1845 getragen 2,262,015 Thlr. — Ngr. 6 Pf., also in 1 Jahre 377,002,5 0 Thlr. Die Bevölkerungszahl im Durchschnitte von 1840— 1843 und 1846 für Sachsen beträgt 1,766,836 Seelen,
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