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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Civilproceffe noch recht zeitig dem jetzigen Landtage zur Berathung vorgelegt werden." Und ferner ein zweiter Antrag geht dahin: „Zur Beschleunigung der nöthigen HZokarbeiten hinsichtlich der Ausführung des neuen Gerichtsverfahrens sowohl, als auch zu Reorganisation des Kekwaltungsverwesens eine von an dern Arbeiten befreite Commission zu ernennen." Der Herr Abgeordnete hat beantragt, daß dieser sein Vorschlag auf eine der nächsten Tagesordnungen gestellt werde, und ich frage die Kammer: ob sie gewahren wolle, daß die Berathung dieses Antrags ohne vorgängige Begutachtung durch eine Deputation auf eine der nächsten Tagesordnungen gestellt werde? — Es ist genehmigt. 23. (Nr. 527.) Antrag des Abg. Müller aus Taura, die gänzliche Ablehnung des vorgelegten Jagdgesetzes be treffend. Präsident Joseph: An den zweiten Ausschuß. 24. (Nr. 528.) Antrag des Abg. Müller aus Laura, die Aufhebung des Gesches, die Lheilbarkeit des Grund und Bodens betreffend, vom 30. November 1843. Präsident Joseph: Der Herr Abgeordnete hat sich die mündliche Begründung dieses Antrags Vorbehalten, es wird daher diese Motion auf eine der nächsten Tagesordnungen ge setzt werden. 25. (Nr. 529.) Antrag des Abg. Jahn, die sofortige Berathung und Beschlußfassung über die Aufhebung der Leipziger Zeitung betreffend. Präsident Joseph: Auf eine spätere Tagesordnung. 26. (Nr. 530.) Bericht des zweiten Ausschusses über den Antrag auf Abänderung des Kriegsartikels 5. Präsident Joseph: Zum Druck und auf eine spatere Tagesordnung. Ich habe noch nachzuholen, Sie darüber zu fragen: ob sie dem Wunsche des Abg. Eymann gemäß den Druck, seines Antrags beschließen wollen. Will die Kammer den Druck dieses Antrags genehmigen? — Es ist genehmigt. Präsident Joseph: Ich habe Ihnen noch mitzutheilen, daß der Abg. Todt zur Zeit noch als Regierungscommissar in der andern Kammer abgehalten ist, hier zu erscheinen, aber noch erscheinen wird, wenn die Zeit es ihm erlaubt, so wie daß die Abgg. Böricke und Floß wegen dringender Abhaltung sich für heute haben entschuldigen lassen. Staatsminister I). Weinlig: Ich erbitte mir das Wort zur Beantwortung einer Interpellation des Herrn Abg. Heubner bezüglich der in Freiberg stattgefundenen Wahl eines Nationalvertreters und der Ungültigkeitserklärung derselben. Allerdings ist das Factum einer aus formellen Gründen ge schehenen Ungültigkeitserklärung richtig, nichtganzrichtig aber ist dieDarstellung des Grundes dieser Ungültigkeitserklärung, wie er in dem «»gezogenen Artikel des Dresdner Journals i. K. mitgetheilt ist, indem es sich nicht allein um den zufälligen Mangel der Anwesenheit eines Stadtverordneten handelt, sondern überhaupt darum, daß die Wahldeputation nach den gegebenen Unterlagen nicht legal zusammengesetzt zu sein schien. Das schien in dem vorliegenden Falle ein wesent licher Mangel, da bei dieser Wahl eine principielle Frage vor- gekomMen ist, welche der Wahldeputation zur.Entscheidung vorlag, und weil aus dem Wahlprotocolle hervürgeht, daß diese Entscheidung auch nur por majora, nicht durch Einstim migkeit erfolgt ist: Es ist offenbar hier für die Beurtheilung des ganzen Verfahrens die legale Zusammensetzung derWahl- depUtation von großem Einflüsse. Ich kann deshalb dem Abg. Heubner, wenn er glaubt, daß dadurch gegen die Be stimmung des §. 24 und 26 des bezüglichen Gesetzes gehandelt worden sei, nicht Recht geben; diese §§. 24 und 26 weisen allerdings die Beurtheilung aller bei und wahrend der Wahl vorkommeNden Fragen der Wahldeputation zu. Daran zweifelte auch das Ministerium nicht, daß die Entscheidung der in dem vorliegenden Falle vorkommenden Principfragen lediglich Sache der Wahldeputation gewesen , wäre, aber man glaubt davon ausgehen zu müssen, daß, ehe die Wahldeputa- tion über solche Fragen entscheiden kann, die ersteBedingung die legale Zusammensetzung der Wahldeputation selbst ist, und darin liegt der Grund, an der Gültigkeit der gcschehenenWahl zu zweifeln. Es ist übrigens gegen diese Verfügung renwn- strirt worden und ich erwarte stündlich Bericht, aus welchem sich ergeben wird, ob der Fehler als ein insanabler anzusehen ist oder nicht. Abg. Heubner: Meine Behauptung, daß das Ver fahren der Regierung den §§. 24 und 26 des Gesetzes vom 10. April 1848 widerspreche, stützt sich allerdings, wie ich auch in der Interpellation gesagt habe, auf die Annahme, daß die in dem genannten Blatte gegebene Darstellung richtig ist. Insofern diese Darstellung richtig wäre, müßte ich unbedingt bei meiner Ansicht stehen bleiben, denn nach §. 3 der Verord nung vom 10. April 1848 ist vorgeschrieben: „Diese Depu tation (die Bezirkswahldeputation) besteht aus der nach Vor schrift von §. 131 der allgemeinen Städteordnung gebildeten Wahldeputation des Orts unter der Leitung eines derselben zugeordneten Regierungscommissars." Wenn nun diese Be zirkswahldeputation nach Vorschrift des §. 131 der Städte ordnung zusammengesetzt gewesen wäre und es hätte nur ge rade bei dem Act der Wahl ein Stadtverordneter, wie es in jenem Blatte heißt, gefehlt, so konnte daraus die Unzulässig keit der Wahl nicht gefolgert werden. Die Stadteordnung spricht sich über die Art und Weise der Zusammensetzung der Wahldeputation überhaupt aus, sie spricht sich aber nichtdar über aus, wie viele Mitglieder der einmal constituirtenDepu tation bei den jedesmaligen Verhandlungen zugegen sein sollen, und eben weil sich das Gesetz darüber nicht ausspricht, kann man auch nicht die höchst beschränkende Annahme recht fertigen, daß das Fehlen eines einzelnen Mitgliedes derWahl- 4Ä*
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