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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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bahren protestire, und ich halte es für eine doppelte Pflicht, weil ich den Landkreis zu vertreten habe, dem diese Zutheilung noch nicht zu Gute gekommen ist, und weil unsere Capitalien noch rein unter oberlausitzer Verwaltung verwaltet werden. Ich glaube, meine Herren, Sie werden es um so gerechter finden, wenn wir uns, da wir immer hingehalten worden sind, bestreben, eine freie und bessere Vertretung auf dem Provinziallandtage zu haben, Sie werden es gerecht finden, wenn wir, da wir so weit gegangen sind, darüber erstaunen, wenn in der Eingabe des Landesältesten in der Oberlausitz an das Ministerium des Innern gesagt ist, der Landkreis solle durch 50 Vertreter aus dem Bauernstände vertreten sein, und jetzt scheint man Miene zu machen, den Landtag ohne Ver treter abzuhalten. Aus diesem Grunde muß ich wünschen, die Staatsregierung dahin zu vermögen, daß der oberlausitzer Landtag ohne Vertreter frei gewählter Landgemeindemit glieder nicht abgehalten werden könne. Staatsminister v. Wein lig: Ich halte mich bei Beant wortung dessen, was von verschiedenen Seiten erwähnt wor den ist, lediglich an den Zweck des vorliegenden Antrags. Es wird den Abgeordneten aus der Oberlausitz selbst be kannt genug sein, daß die Verzögerung in der Vornahme der Wahlen der 50 Vertreter des Rusticalgrundbesitzes weder von Seiten der Rittergutsbesitzer in der Oberlausitz, noch von Seiten der Regierung, sondern, wie ich bereits früher bei Ge legenheit einer Interpellation in diesem Saale auseinander gesetzt habe, durch einen von 22 Gemeindeältesten in der Oberlausitz (unter denen sich, wenn ich nicht ganz irre, auch der Abg. Unger befindet, weswegen ich voraussetzen konnte, daß der Abgeordnete davon unterrichtet wäre) gegen diese Ver tretung, wie sie auf dem Provinziallandtage beschlossen wor den ist, erhobenen Protest veranlaßt worden ist. Es wäre allerdings dieser Protest, da er gegen die Vertretungsart, wie sie durch den Landtag beschlossen worden ist, also gegen einen nach der oberlausitzer Provinzialverfassung gültigen Beschluß der oberlausitzer Provinzialvertretung gerichtet war, genau genommen, nicht zu berücksichtigen gewesen; man hat es aber, da dieser Protest von Seiten der zu vertretenden Ge meinden selbst ausging, für nothwendig gehalten, die Gründe, die diesem.Proteste unterliegen, einer nochmaligen Prüfung zu unterwerfen. Hierin allein liegt die Ursache der Verzöge rung. Man hat nicht, ohne Rücksicht auf diesen Protest zu nehmen, sofort die Abänderung des Provinzialstatuts geneh migen wollen; nach dem aber, was ich erst gestern erfahren habe, kann ich annehmen, daß dieses Hinderniß beseitigt ist, daß in den nächsten Lagen die formelle Bestätigung der be schlossenen Abänderung des Provinzialstatuts von Seiten des Ministeriums erfolgen, also der Vornahme der Wahlen für die Vertreter des Rusticalgrundbesitzes etwas nicht entgegen stehen wird. Wenn nun behauptet worden ist, daß es schwie- - rig sein werde, bis zum 1. Mai diese -Wahlen zu Stande zu bringen, und daß deshalb die Vermuthung vorliege, man I. K. (Drittes Abonnements wolle den nächsten oberlausitzer Provinziallandtag ohne diese Vertretung abhalten, so istfür letztereVermuthung ein Grund nicht vorhanden, und es würde sich auch das Ministerium nicht veranlaßt finden können, seine Zustimmung zu geben, daß, nachdem bereits die Veränderung des Provinzialstatuts, welche eine andere Vertretung enthält, beschlossen und ge nehmigt ist, ein neuer Provinziallandtag gehalten werde, ohne daß die Vertretung in der neuen Weise stattsinde, da die Aufgabe dieses Provinziallandtags eben die Berathung solcher Gegenstände ist, für welche man eine größere Vertretung des Rufticalbesitzes für unerläßlich nothwendig erachtet. Es kann also lediglich nur davon die Rede sein, daß es sich um Auf schiebung des Beginns des nächsten Provinziallandtags han dele für den Fall, daß bis zum L. Mai die Wahlen nicht voll ständig zu ermöglichen wären. Das ist ein Antrag, mit dem sich das Ministerium einverstanden erklären kann, weil es, auch wenn der Antrag nicht erfolgt wäre, in seiner Verpflich tung gelegen hätte, in diesem Sinne zu handeln, nachdem es die Veränderung des Provinzialstatuts genehmigt hat. Es ist, wie mir scheint, dadurch der zweite Theil des Antrags überflüssig geworden. Ich kann mir nämlich den Fall gar nicht denken, daß unter den gegenwärtigen Umständen ohne .die beschlossene Abänderung der Provinziallandtag gehalten werden könnte. Es wird also dadurch der zweite Theil des Antrags überflüssig, um so mehr, da derselbe zu gleicher Zeit eine Abänderung eines Beschlusses der Provinzialvertretung enthalten würde, welcher nach der Particularverfassung voll kommen gültig gefaßt worden ist, und cs allerdings sehr zu bezweifeln wäre, ob nicht unter den gegebenen Verhältnissen die Regierung ihre Befugnisse überschritte, wenn sie der Pro vinz vorschreiben wollte, eine andere, als die bereits beschlos sene Vertretung eintreten zu lassen, ohne daß diese selbst sich wenigstens noch einmal darüber geeinigt hätte. Ich glaube also, daß es unter den gegenwärtigen Umständen vollkom men genügen wird, den ersten Theil des Antrags anzunehmen, welcher dahin geht: „Die Kammer wolle beschließen, im Ver ein mit der zweiten Kammer bei der Staatsregierung zu be antragen, daß, im Fall die auf einem früher« Landtage be schlossene größere Vertretung des Rusticalgrundbesitzes auf den oberlausitzerProvinziallandtagen bis zu dem bevorstehen den willkürlichen Landtage Walpurgis nicht ins Leben treten kann, dieselbe Vorkehrungen treffe, daß der bevorstehende nächste Landtag, bis die beschlossene Umänderung des Statuts von der Regierung genehmigt und die Wahlen erfolgt sind, verschoben werde." Das kann sich vielleicht um 14 Tage handeln, und ist die Genehmigung erfolgt, so giebt es für den zweiten Antrag nicht den geringsten Grund mehr. Abg. S chwerdtner: Da der Antragsteller selbst die Gründe für seinen Antrag bereits zur Genüge dargelegt hat, so habe ich nur noch wenig zu bemerken. Da es sich kaum er warten läßt, daß bis zum Schluß des Monats April die Wahlen der Vertreter der Landgemeinden zum Provinzial?
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