688 nicht zuverlässig kenne, auf sich'beruhen zu lassen. Ist di^Kammer mit diesem Anträge einverstanden? — Ein stimmig Ja. PräsidentJos eph: Ein dritter Th eil dieser Bittschrift lau tet: „Zu gleichheitlicher Förderung der zu entwerfenden pro visorischen Wehrverfaffung wolle ebenfalls von der Volksver tretung ein außerordentlicher aus Mitgliedern beider Kam mern gemeinschaftlich ^zusammengesetzter Ausschuß erwählt werden, welcher sich ungesäumt mit dem obigen sä 2. be zeichneten Wehrausschuß in Geschäftsverbindung zu setzen Habe." Der Ausschuß beantragt hierzu: s) Den Ausschuß zu ermächtigen, durch Kenntnißnahme sämmtlicher dienstlichen und administrativen Bestimmungen, Reglements, Standesausweise u. s. w., welche der Zeit sowohl in der Communalgarde, als auch im Heere in Sachsen in Kraft sind, für die Einführung der erwarteten deutschen Wehr verfassung die nöthigen Vorarbeiten zu besor gen. b) Den im Gesuch der Petenten sä L. aus Hagenest noch fernerhin gestellten Antrag: „auf Niedersetzung eines gemeinschaftlich aus Mitgliedern beider Kammern zusammengesetzten Ausschusses" als unvereinbar mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung abzulehnen. Verlangt Jemand das Wort hierüber? —» Ist die Kammer mit dem soeben erwähnten Anträge des Aus schusses einverstanden? — Einstimmig Ja Präsident Joseph: Hiermit ist auch diese Angelegen heit erledigt. Auf die Tagesordnung der 'nächsten Sitzung stelle ich die Berathung über den Antrag des Abg. Eymann, die Bearbeitung des Gesetzes, die Mündlichkeit undOeffent- lichkeit des Strafverfahrens mit Geschwornengerichtenbetref fend ; dann die Berathung des Berichts des ersten Ausschus ses, das Decret über die Bannrechte betreffend, und die Be rathung des Berichts desselben Ausschusses, das Decret, eine nachträgliche Bestimmung zu dem Gesetze über den Gewerbs betrieb betreffend. Hierbei muß ich erwähnen, daß diese Be richte noch nicht gedruckt sind, heute aber noch wahrscheinlich werden vertheilt werden können, und daß ich nur unter der Voraussetzung beide Gegenstände auf die Tagesordnung setze, daß die Kammer, so wie die Staatsregierung mit deren Berathung sich später noch einverstanden erklärt. Die nächste Sitzung findet künftigen Montag früh 11 Uhr statt. Schluß der Sitzung um 12 Uhr. Mit der Redaetion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B°G. Teubner in Dresden. Letzte Versendung dieser Nummer in die Provinzen: am 20. April.