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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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man dringende Klagen mit Recht über die Elbzölle aus sprechen kann, man diese doch nicht süglich dem Eintritte des Königreichs Sachsen in den Zollverein zuschrekben kann. Hat der Zollverein in seinen Principien auch gewisse Mängel, so mag von der andern Seite doch nicht verkannt werden, ja es ist heute von dem geehrten Redner, der den Zollverein erwähnte, selbst zugegeben worden, daß Sachsen durch den Eintritt in den Zollverein gewiß' bedeutende Vortheile er worben hat, namentlich möchte ich den Vorwurf zurückweisen, daß durch den Zollverein eine Demoralisation der Arbeit er zeugt und dadurch also wirklich ein unerhörter Nachtheil herbei geführt worden wäre. Wenn aber die sächsischeRegierung mit Recht sich bereits seit langer Zeit für alsbaldigen Wegfall der Elbzölle ausgesprochen hat, und daher gegenwärtig mit dem Inhalte der Petition, wie sie bisher in Druckexemplaren Ih nen vorgelegen hat, sich vollkommen einverstanden erklären konnte, so kann man sich andererseits doch gewisse Bedenken gegen den erweiterten Antrag des Herrn Viceprasidenten Tzschucke nicht verbergen. Der Antrag ist Seiten desselben dahin gerichtet worden, daß Sachsen allein und einseitig mit Aufhebung der Elbzölle sofort vorschreiten möge. Da gegen ist nun allerdings darauf aufmerksam zu machen, daß Sachsen bisher den Ertrag der Elbzölle lediglich dazu ver wendet hat, um die anhaltinischen, theilweise auch preußischen Elbzölle zu restituiren, da die Regierung fand, daß allerdings die diesseitigen Staatsangehörigen durch die jenseits bestehen den Zölle wesentlich benachtheiligt würden, daß ferner, wie bereits auch in der Kammer erwähnt worden ist, Sachsen im Uebrigen diese Elbzölle nur zur Verbesserung des Vereins selbst angewendet hat, und hierin allerdings einen unver- hältnißmäßig großen Aufwand im Vergleich zu der Ein nahme zu machen genöthigt ist. Es ist in Sachsen hierin so viel wie möglich geleistet worden. In dieser Beziehung kann ich dem Abg. Dörstling allerdings Recht geben, daß es sehr wünschenswerth ist, daß die nöthigen Anstalten zur Verbesse rung der Flußschifffahrt so viel als möglich ins Leben gerufen werden, indeß was Sachsen anlangt, so hat es gewiß bisher seinen Kräften gemäß das Möglichste geleistet, und es ist nur zu wünschen, daß die übrigen Elbuferstaaten in gleichem Ver hältnisse es ihm nachthun mögen. Ferner muß ich auf ein Bedenken aufmerksam machen, wenn Sachsen einseitig und allein mit Aufhebung der Elbzölle vorschreiten wollte. Es ist unverkennbar, daß Sachsen hierdurch einen moralischen Eindruck bei den übrigen Staaten Hervorrufen würde, und daß selbst vielleicht zu hoffen wäre, daß auch welche seinem Beispiele folgen könnten, andererseits aber kann ich freilich nicht bergen, daß Sachsen hierdurch das materielle Mittel, auf den einzelnen Zweck hinzuwirken, entzogen wird, denn es ist doch gewiß nicht zu verkennen, daß die übrigen Elbufer staaten ein Interesse dabei haben, daß der sächsische Elbzoll wegfällt. Nimmt also Sachsen einseitig den Elbzoll weg und die übrigen Elbuferstaaten folgen seinem Beispiele nicht, so hat es allerdings kein weiteres Mittel, wenn auch ein mo- I. K. ralisches, so doch kein materielles mehr in der Hand, um auf das eben erstrebte Ziel hinzuwirken.... Dieses sind die Beden ken, welche bei Erwägung des vorliegenden Antrags der Staatsregierung jedenfalls werden gegenwärtig sein müssen. Abg. HiHschold: Ich werde ebenfalls für den Antrag stimmen, und bin dessen versichert, daß die sächsische Staats regierung, sobald sie sich überhaupt entschlossen haben wird, die deutsche Verfassung als solche anzuerkennen, auch den übrigen Staaten mit einem guten Beispiele vorangehen und unsern vaterländischen Fluß freigeben wird. Als Bewohner einer Elbstadt und gerade einer solchen, in welcher der Handel an sich schon zu keinem bedeutenden Aufschwung hat gelangen können, namentlich weil er durch diese Zollverhältnisse nieder gedrückt worden ist, als solcher empfehle ich der Staatsregic- rung nochmals angelegentlichst, daß 'sie fortfahre, energische Vorkehrungen ünd geeignete Anstalten zu treffen, daß die Ufer und das Flußbett so geordnet werden, daß der Schiff fahrt Hemmnisse nicht mehr entgegenstehen. Ich spreche aber noch den Wunsch aus, daß man bei Fortführung dieser Anstalten und Vorkehrungen auf das Gutachten Sachver ständiger, namentlich der Schiffer und der Kaufleute, welche in den Elbstädten sich befinden, hören und von ihnen Gut achten einfordern möge. Vicepräsident Lzschucke: Der Anklang, den mein An trag in der Kammer gefunden har, enthebt mich, noch eine lange Erörterung über denselben anzustellen, ich werde mir daher erlauben, nur auf Einiges zu erwidern, was von Sei ten des Herrn Staatsministers gegen meinen Antrag gespro chen worden ist. Ich weiß sehr wohl, daß bei dem Erlaß, welcher den sächsischen Schiffern von Seiten der Staatsregie rung gewährt wird, durch Aufhebung der Elbzölle ihnen nicht der geringste Vortheil gewährt wird, ja ich kann nicht bergen, daß allerdings scheinbar vielleicht durch Aufhebung der Elb zölle den sächsischen Schiffern ein Nachtheil erwachsen wird, aber das ist kein Grund, um das, was uns durch die Ver fassung versprochen worden ist, mit allen Kräften nicht zur Ausführung zu bringen. Es ist zwar gesagt worden, es seien die Elbzölle ein materielles Mittel gegen die übrigen Staaten, darauf muß ich aber erwidern, daß die Erfahrung gelehrt hat, daß dieses materielle Mittel sehr schwach ist, denn eben jeder Staat hat sie als Mittel gebraucht, um den andern zu zwin gen und zu nöthigen, die Elbzölle aufzuheben, bis jetzt hat aber dieses Mittel zu nichts geführt, die Staaten haben fort und fort diese Abgaben erhoben, und es ist bis jetzt noch Niemandem gelungen, den andern zu nöthigen, die Elb zölle wegfallen zu lassen, es wartet in dieser Beziehung ein Staat auf den andern, wir werden aber mit diesem Warten zu keinem Resultate kommen. Es ist ein moralisches Gewicht, was wir in die Wagschaale werfen können, wir müssen, wenn auch wirklich einigen sächsischen Staatsbürgern daraus ein momentaner Nachtheil erwachsen könnte, dennoch für Auf hebung der Elbzölle in unserm Sachsen stimmen, weil wir 12*
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