32 Präsident Joseph: In dieser Hinsicht habe ich ein Be denken. Der Antrag der Abgg. Heinze und Zahn war da hin gerichtet, daß eine Gesetzvorlage von der Staats regierung verlangt werde, der Antrag des Abg. Heubner aber ging.Llos auf eine Erklärung der Kammer hinaus. Zm letzter» Falle ist nach der Geschäftsordnung die sofortige Be ratung auf Beschluß der Kammer zulässig; im erster« Falle aber war nach der Geschäftsordnung nur zu resolviren, daß derselbe an die Abteilungen zu verweisen sei. Zch er suche nun die Kammer noch, sich in die Abteilungen zu be mühen, um die vorhin bemerkte Wahl vorzunehmen. Die Sitzung ist geschlossen. Die nächste Sitzung findet morgen 10 Uhr statt. Schluß der Sitzung nach Uhr. Sd.G°„w-<« -