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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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„oder zu dessen Ausfüh rung im Verwaltungs wege ergehenden" in Wegfall gebracht zu sehen. Will die Kammer auch hierin ihrer Deputation bei stimmen? — Einstimmig Ja. Die Deputation schlägt ferner vor, die Worte in Weg fall zu bringen: „ingleichen der von der competen- ten Behörde erlasse n en reglementarischenVor- schriften (vergl. §. 36)". Ich frage auch hier, ob die Kammer, dem Deputationsantrage gemäß, dieseWorte in Wegfall gebracht zu sehen wünscht? — Ein stimmig Ja. Endlich will die Deputation, daß die Schlußworte nicht heißen mögen „von 1 bis 50 Lhaler", son dern „bis zu 50 Lhalcrn". Ich frage, ob auch diesem Anträge der Deputation Beifall ge zollt werde? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: s- 48. Concurrenz von Strafen und Civilansprüche». Wird Jemand gleichzeitig wegen mehrerer der in gegen wärtigem Gesetze aufgeführten Vergehen, namentlich wegen einer Portohinterziehung neben einer der hier gedachten Ordnungswidrigkeiten verurtheilt, so haben die für jedes dieser Vergehen festgesetzten Strafen neben einander einzu treten. Der Eintritt einer nach diesem Gesetze auferlegten Strafe schließt weder einen civilrechtlich begründeten Schäden- anspruch der Postanstalt, noch bei dem Hinzutritt gemeiner Vergehen oder Verbrechen deren strafrechtliche Ahndung aus. Der Bericht sagt: Zu §. 48. Der zweite Satz, obschon gegen dessen Richtigkeit an sich etwas nicht einzuwenden ist, kann doch um deswillen nicht stehen bleiben, weil beim ganzen Gesetzentwurf, wie oben bereits dargethan worden, davon auszugehen ist, daß die allgemeinen Grundsätze, soweit sie nicht ausdrücklich im vorliegenden Specialgesetze modisicirt oder aufgehoben sind, in Anwendung kommen und daß auch in solchen Fällen, wo neben dem vorliegenden Specialgesetze noch andere ge setzliche Bestimmungen vorhanden sind, welche in erstem nicht ausdrücklich aufgehoben werden, diese letztem nebenher in Giltigkeit bleiben. Wollte man dies, wie im zweiten Satze des §. 48 ge schehen ist, ausdrücklich im Gesetze aussprechen, so würden hierdurch, da an andern Stellen dies nicht besonders gesagt ist, Zweifel über die andern Stellen entstehen. Deshalb erlaubt sich die Deputation vorzuschlagen: den zweiten Satz des tz. 48, ingleichen die Worte in. der Ueberschrift: „und Civilansprüchen" zu streichen, dagegen den ersten Satz mit der Ueberschrift: „Concurrenz von Strafen" anzunehmen. Auch gegen diese Aenderungen gingen dem Herrn kö niglichen Commissar Bedenken nicht bei. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über g. 48 zu sprechen wünscht. Wo nicht, so gehe ich sogleich zur Abstimmung über. Die Deputation schlägt vor, den Paragraphen anzunehmen, jedoch mit einigen Abänderungen. Sie wünscht, daß der zweite Satz des Paragraphen in Wegfall gebracht werde, desgleichen die Worte in der Ueberschrift „und Civilansprüchen", da gegen empfiehlt sie den ersten Satz mit der Ueberschrift „Concurrenz von Strafen" anzunehmen. Ich werde zuerst die Frage richten auf den Paragraphen und dann auf die von der Deputation beantragten Abänderungen. Ich frage, ob die Kammer den h. 48 nach Anrathen der Deputation anzunehmen gemeint sei? — Einstimmig Ja. Ich habe nun zu fragen, ob die Kammer den zwei ten Satz des Paragraphen in Wegfall gebracht zu sehen wünscht? — Einstimmig Ja. Jngleichen trägt die Deputation darauf an, die Worte in der Ueberschrift „und Civilansprüche" zu streichen. Ich frage, ob die Kammer der Deputation in die ser Beziehung bekstkmmt. — Einstimmig Ja. Endlich ist der Antrag der Deputation dahin gerichtet, die Ueberschrift dahin zu ändern, daß sie lauten würde: „Concurrenz von Strafen" und ich frage, ob die Kammer diesen Antrag der Deputation eben falls zu dem ihrigen machen will? — Einstim mig Ja. Referent Bürgermeister Müller: 8- 49. Rückfall. Wer, nachdem er auf Grund dieses Gesetzes rechts kräftig in Strafe verurtheilt worden ist, dasselbe Vergehen, wegen dessen ihm diese Strafe auferlegt wurde, anderweit begeht, ist mit der doppelten und in jedem weitern Wieder holungsfälle mit dem vierfachen Betrage der eigentlichen Strafe des neuen Vergehens zu belegen. , Der Rückfall verliert die Eigenschaft eines Straf erhöhungsgrundes, wenn seit Verbüßung der Strafe wegen des frühern Vergehens bis zur Verübung des neuen der Zeitraum von mindestens fünf Jahren verflossen ist und der Angeschuldigte in dieser Zeit dasselbe Vergehen nicht begangen hat. Wenn das neue Vergehen von der Art ist, daß für dasselbe der in §. 39 und 41 am Ende geordnete Minimal betrag verwirkt sein würde, so tritt für den ersten Wieder holungsfall eine Geldbuße von wenigstens zwei und in jedem' weitern Wiederholungsfälle von wenigstens vier Thalern ein. Der Bericht sagt: Zu §. 49. Unter dem in der vierten Zeile stehenden Ausdruck: der eigentlichen Strafe des neuen Vergehens" ist dieje nige Strafe zu verstehen, welche zu erkennen wäre, wenn Rückfall gar nicht vorläge. Zu Beseitigung alles Zweifels hierüber schlägt die Deputation vor: anstatt der Worte in Absatz 1: „der eigentlichen Strafe des neuen Vergehens zu belegen" zu setzen: „derjenigen Strafe zu belegen, auf welche, abgesehen vom Rückfall zu erkennen gewesen wäre." Daß, wie im zweiten Absätze vorgeschrieben ist, der
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