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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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selten der Staatsregierung entweder einzelne Districtgen- darmen angestellt oder damit einige Hilfgendarmen zur Befriedigung des wirklich vorhandenen Bedürfnisses ange nommen und besoldet werden. Zu dieser Summe konnten wir uns um so eher verstehen, als wir sie nach Lage der Sache für allzu hohe nicht erachten konnten und man dieselbe wirklich brauchen wird. Wir glaubten uns aber auch auf diese 3000 Thlr. beschränken zu können, weil es in seinen Resultaten schließlich immer zweifelhaft bleibt, ob man 5000 oder 10,000 Thlr. vorschlägt, wenn damit wirklich mehr ausgerichtet werden würde, als es auch mit den vorgeschla genen 3000 Thlrn. der Fall sein wird. Ich habe demnach aus den von mir vorgetragenen Gründen der Kammer an- zurathen, sich der Ansicht der Minorität anzuschließen. Abg. Reiche-Eisenstuck: Wenn es vergönnt ist, auf einen längern Zeitraum zurückzublicken, dem werden wunderbare Erscheinungen entgegen treten, wie sich die Ansichten verändern können und wie man aus einem Ex trem in das andere fallen kann. Ein Beispiel davon liegt uns vor. Bei früher» Ständeversammlungen wurde viel leicht das Institut der Gendarmerie öfters mit zu großem Mißtrauen beurtheilt, es hatte viele Angriffe zu erleiden, und als sogar im Jahre 1836 ein Gendarmerieoffizier auf Las Budget kommen sollte, so wurde diese Stelle abgelehnt, und es hat sodann unter anderer Benennung ein anderer sehr qualificirter Beamter die Function dieser Stelle, ohne Militär gewesen zu sein, auf eine sehr wirksame Weise und Lis jetzt ausgefüllt. Als mir das Budget über das Kriegs- rninisterium jetzt zu Händen kam, ersah ich S. 371 mit Schrecken eine Idee, die in der Deputation wenigstens aufgetaucht und sogar'abgedruckt worden ist. Man sagte damals: „Dies gab der Deputation Veranlassung zur Er örterung der Frage: ob es nicht vorzuziehen sei, die - ganze Polizei, so weit sie dem Staate zusteht und ob liegt, dem Königlichen Kriegsministerium zu überweisen? Es würde damit die Pflicht zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Innern in eine Hand gelegt und die Polizei vollständig mit den militärischen Einrichtungen verschmolzen, dadurch aber weniger kostspielig, zugleich jedoch auch umfassender und wirksamer gemacht werden können, welche Einrichtung selbst in einigen deutschen Ländern besteht." Das heißt doch aus einem Extrem ins andere fallen! Nun, meine Herren, wenn man diese Idee hätte weiter ausbilden und in größere Wirksamkeit führen wollen, so wäre schon blos die Idee selbst bedauerlich gewesen, man hat es daher nur dankbar anzuerkennen, daß von Seiten Les hohen Ministeriums des Innern dieser Idee sofort entgegen getreten wurde und sie keine weitere Ausführung erfahren hat. Um so bedauerlicher ist es aber, daß man wieder einen solchen Ausläufer in dem Bericht der Majo rität findet, einen Ausläufer dieser Idee, meine ich, und Lieser findet sich in der durchaus militärischen Orga nisation, welche die Majorität wünscht. Damit wird Jeder einverstanden sein, der das Institut der Gendarmen aus eigner Anschauung in allen Theilen der Provinzen kennt, daß im Ganzen genommen und vielleicht mit weniger Ausnahme das Gendarmerieinstitut bei den besitzenden, bei den friedliebenden Staatsbürgern nur beliebt ist und daß man es auf der einen Seite als einen Schutz betrachtet und blos als eine Last für die Uebelwollenden und Ver brecher. Wenn die Gendarmen ihren Beruf richtig erken nen, so müssen sie suchen, sich möglichst nützlich und dabei möglichst wenig lästig zu machen. Dieses Bestreben findet man auch bei der großen Mehrzahl der Gendarmen bei Ausübung ihrer Dienstpflichten. Es giebt in vielen Bezir ken Gendarmen, welche in ihrem Bezirke einen ungemeinen Einfluß haben und denen ihr Dienst sehr erleichtert wird, wenn sie sich in thunlichst humanen, gefälligen Formen zu bewegen wissen, und die mehr Verbrechen entdecken, als es andern gelingt, welche sich weniger beliebt zu machen wissen. Jeder gutgesinnte Einwohner hält es dann für seine Pflicht, den Gendarm unter der Hand zu unterstützen in der Aus übung seiner Dienstpflicht und ihm Nachweisungen und sonstige Fingerzeige zu geben. Die Wirksamkeit des Gen darmen hängt also zum großen Theil von ihm selbst ab. Aber, meine Herren, wenn in äußerer Beziehung ungefäl lige Formen bei den Gendarmen hervortreten, dann wird er sehr leicht unbeliebt und er findet bei dem Kern der Bevölkerung weder Vertrauen noch Unterstützung in seinen Dienstleistungen. Ich ehre nun unsre Armee, ich ehre den Geist, welcher im Offiziercorps herrscht, und aus dem Grunde, weil sie die Vorschriften, die die militärischen Dienstpflichten erfordern, pünktlich erfüllt, buchstäblich die gegebenen Befehle erfüllt, wie es zu der nöthigen Sub ordination bei dem Militär gehört. Aber wenn die mili tärischen Formen zu jeder Zeit nicht zu den gefälligen ge hören, eben weil sie militärische Formen sind, eben well ohne alle Rücksichtnahme verfahren werden muß, so er blicke ich in der militärischen Organisation der Gendar merie, wie Abg. Haberkorn schon erwähnt hat, sehr leicht in der Folgezeit eine Belästigung auch des fried lichen gutgesinnten Staatsbürger. Ich bin also durchaus gegen die Idee der Majorität der Deputation, die Gendar merie in einen solchen Umfang auch über den Obergendarm hinauf militärisch zu organisiren. Die militärische Or ganisation würde in der That, namentlich wie sie die Ma jorität vorgeschlagen hat, 2 Factoren aufstellen, die einander entgegenwirken, die Reibungen veranlassen können, die leicht den ganzen Geschäftsgang stören. Militärische Formen in das Institut hineinzutragen, das finde ich höchst bedenk lich. Die Erfahrungen lehren, daß, wenn ein Gendarm unmittelbar aus feinen militärischen Verhältnissen in den Civildienst übertritt, er hier und da durch ein gewisses schrof fes Benehmen oft noch anstößt, daß er seine Wirksamkeit selbst hindert, wenn er rücksichtslos die militärische äußere
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