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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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vom Jahre 1850 an wurde aufs Neue die Stadtgemeinde angeregt, ihrer Schuldigkeit nachzukommen und bessere und größere Räume zu beschaffen. Das wurde nun nachher der wesentliche Grund, weshalb die Stadtgemeinde sich veranlaßt fand, die Sicherheitspolizei abzutreten an den Staat, um sich dieser bedeutenden Opfer zu entschlagen. Nachdem nun im Januar 1853 der Vertrag wegen Ueber- nahme der Polizei abgeschlossen worden war, lag es der Regierung unbedingt ob, Das zu beschaffen, zu dessen Be schaffung sie selbst die Stadtgemeind^ angehalten hatte; auch wurden, als die Polizei übernommen und das Cosel- sche Palais bereits gekauft und noch kein halbes Jahr seit dem vergangen war, ehe die Uebersiedelung der Polizei in das neue Local erfolgte, in hiesiger Stadt schon viele Stim men laut, welche klagten: die Regierung hat uns aufgege ben, mehr und bessere Polizeilocalitäten und insbesondere Gefängnisse zu beschaffen, und jetzt, wo sie die Polizei übernommen hat, beschafft sie sie selbst nicht! Es würde aber, wenn die Regierung die Befriedigung dieses in der That dringenden Bedürfnisses hatte bis zum jetzigen Land tage verschieben wollen, voraussichtlich ein langer Zeitraum vergangen sein, ehe man die ständische Zustimmung zum Ankäufe und zur Einrichtung eines neuen Hauses erlan gen konnte, da das Budget, welches erst die Gelegenheit, die ständische Zustimmung zu erlangen, bot, erst im Laufe des Jahres 1855 zur Verabschiedung kommen konnte. Würde man aber dann, wenn jetzt die ständische Zustim mung erfolgen sollte, den Ankauf eines Hauses und die Einrichtung desselben erst bewirken wollen, so würde natür lich die Möglichkeit, diese Räume zu benutzen, erst in dem nächsten Jahre eintreten und somit ein Zeitraum von min destens 3 Jahren und vielleicht noch mehr verstreichen, ehe man den schreienden Uebelständen, an welchen die Polizeiraume litten, hätte Abhilfe verschaffen können. Wenn nun der Abg. Oehmichen sagte, die Regierung wäre nicht unbedingt genöthigt gewesen, das Haus zu kaufen, sie habe sich dazu hinreißen lassen, so kann es nur auf einer vollständigen Un- kenntniß des Sachverhalts beruhen, daß er diese Aeußerung that. Er schlug zwar vor, man hätte andere Maßregeln ergreifen, man hätte unter Anderm das Local in der See gasse beibehalten können für die nächsten zwei Jahre. Allein daß mit dieser Localität nicht auszuhelfen war, liegt auf der Hand. Das Local auf der Seegasse, was gemiethet worden war, genügte dem Bedürfnisse nicht; denn es wa ren da nothdürftiger Weise nur dje schon von der Stadt für die Polizei geschafften Arbeitskräfte untergebracht wor den, und diese reichten eben nicht zu für die Bewältigung der Geschäfte. Es ward daher, ehe das jetzige Polizeihaus gekauft wurde, von der Regierung Bedacht darauf genom men, in dem Nachbarhause in der Scheffelgasse 2 Etagen zu miethen. Diese beiden Etagen sollten 600 Thlr. kosten. Es hätte also gezahlt werden müssen: erstens 480 Thlr. Ml'ethzins an die Stadt für das alte Polizeigebäude, dann 500 Thlr. für die Localität in der Seegasse und 600 Thlr. für die beiden Etagen im Nachbarhause neben dem Poli- zcihause. Allein es fehlte dann immer noch an neuen Ge fängnissen. Daß ein Privatmann in einem Privathause sich nicht Gefängnisse bauen lassen würde, lag auf der Hand. Also davon konnte nicht die Rede sein, daß ein Privathaus für diesen Zweck noch hätte gemiethet werden können. Es hätte vielmehr ein Grundstück gekauft, es hät ten Gefängnisse gebaut und, nachdem mit ständischer Zustim mung später ein anderes Haus für die Polizei gekauft wor den wäre, hätten die Gefängnisse, die nach Befinden einen Aufwand von 20—30,000 Thlr. erfordert haben würden, wieder weggerissen werden müssen, damit der Bauplatz für den Privatgebrauch sich wieder eignete. Man wäre auf diesem Wege in ein Labyrinth von Schwierigkeiten gekom men, die für den Staat und die Staatskasse allenthalben die allergrößten Opfer zur Folge gehabt hätten. Die Re gierung mußte daher bei dieser Sachlage und da sie durch die Umstände allenthalben gedrängt wurde, baldigst dafür sorgen, daß ein neues, größeres und besseres Polizeihaus geschafft wurde, und dabei auf ihre Verantwortlichkeit hin handeln, in der sichern Hoffnung, daß die Kammern in ihrer Einsicht und Weisheit dieses Verfahren nur als ein dem Staatswohle entsprechendes nachträglich genehmigen würden. In dieser Art ist denn vorgeschritten worden, man hat das jetzige Haus nicht nur erkauft, sondern hat es auch in seinem Innern für die Zwecke der Polizei ein gerichtet. Es könnte zwar scheinen, — und es ist auch ge äußert worden, — als wenn die auf diese Einrichtung ver wendete Summe von 18,000 Thlr. zu groß sei; allein wenn man erwägt, was dafür geleistet worden ist und hat geleistet werden müssen, so wird man finden, daß diese Summe dem Sachverhältniß vollkommen entsprechend ist. Nämlich für diese 18,000 Thlr. find 35 Gefängnisse herge stellt, es ist ferner eine besondere Treppe für den Gebrauch der Gefängnisse von unten bis in die fünfte Etage hinauf angelegt worden, es sind viele Scheidewände behufs der neuen Erpeditionszimmer und um überhaupt das alte Haus für seinen neuen Zweck passend zu machen, theils wegzu nehmen, theils neu einzuziehen gewesen, und überdies war die Herstellung sehr vieler neuer Thüren und Oefen noth- wendig, welches Letztere allein einen Aufwand von circa 1000 Thlr. hervorrief; nächstdem wurde durch die Einrich tung vieler neuer Expeditionen der Aufbau einer ganzen Anzahl neuerOessen nöthig, die man von unten bis über das Dach hat hinausführen müssen. Nun, meine Herren, wenn man dies Alles ins Auge faßt, wird gewiß jeder Unbefan gene einräumen, daß obige Summe in alle Wege keine zu große ist. Freilich ist das jetzt augenblicklich nicht im Ein zelnen nachzuweisrn, es könnte blos die Einsicht indieBau- rechnungen, die beim Finanzministerium geführt worden sind, von einzelnen Mitgliedern der Kammer und der De putation vielleicht genommen werden. Ich erlaube mir
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