Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nur noch eine Aeußerung des Abg. Oehmichen zu erwäh nen, indem er sagte, die Regierung hätte noch wahrend des Beisammenseins der vorigen Ständeversammlung die Ueber- nahme der Polizei bewirkt. Das ist aber ein Jrrthum, wenn ich nicht etwa den Abgeordneten falsch verstanden habe; denn die Uebernahme ist erst drei Vierteljahre spä ter, wie die Kammer weiß, erfolgt. Er bemerkte ferner, es würden unter den damaligen Umständen die Mittel ohne Weiteres bewilligt worden sein. Das könnte aber nur ein Grund sein, der für die Negierung spräche; denn hätte sie sich in der Lage befunden, der Kammer schon damals eine Vorlage in der Sache zu machen, so würde sie die behaup tete günstige Stimmung der Kammern damals wohl nicht außer Berücksichtigung gelassen haben. Er sagte ferner, die Kammern müßten Hunderte von Tausenden bewilligen, um das neue immer nur lästige Polizeiinstitut einzurichten. Daß dies nicht der Fall ist, wird sich sofort ein Jeder selbst sagen. Ich muß ferner dem Abg. Riedel entgegen treten, wenn er erwähnte, es hätte die leer gewesene zweite Etage im Posthause zu Zwecken der Polizeiverwaltung ver wendet werden können. Theils würde dieser Raum schon deshalb nicht genügend gewesen sein, weil in dem Post hause die Gefängnisse nicht anzubringen gewesen wären; also hätte immerhin dazu ein bedeutender Aufwand bestrit ten werden müssen; aber selbst, wenn man die Absicht ge habt hätte, einen Theil der Polizeiexpeditionen dorrhin zu verpflanzen, —ganz abgesehen davon, daß ich überhaupt nicht weiß, ob die fragliche Etage im Posthause leer gestan den hat zu der damaligen Zeit, denn es liegt dies außer halb der Grenzen meines Ressorts, — so würde es für die Ge schäftsführung derPolizeibehörde von den allergrößten Nach thellen begleitetgewesen sein, wenn diese Behörde in drei ver schiedenen Häusern, nämlichim alten Polizeihause, in dem Lo cale aus der Seegasse und in der 2ten Etagedes Posthauses hätte expediren müssen. Wie hätte da der Vorstand in der Lage sein können, einen Ueberblick über die Geschäfte zu behal ten und die Aufsicht über seine vielen Beamten auszu üben? Das wäre ein Ding der Unmöglichkeit gewesen. Ich habe dann zu Dem, was der geehrte Abg. Koelz ge äußert hat, noch einiges zu bemerken. Er tadelte das Verfahren der Regierung deshalb, weil durch den Abschluß des Kaufs der Staat die Gefahr für das Haus übernom men habe und wünschte, daß solche Geschäfte nie wieder abgeschlossen werden möchten. Es hat schon der geehrte Abg. Haberkorn bemerkt, daß es schwer sein würde, wenn man der Meinung des Abg. Koelz folgen wollte, irgend ein solches Geschäft abzuschließen. Und in der That sollte ich glauben, daß ein Jeder, der nur einigermaßen mit den praktischen Geschäften bekannt ist, wie sie im Leben vor kommen, zugeben wird, daß der Verkäufer sich selten oder wohl niemals darauf einlassen wird, einen Kauf abzuschlie ßen in der Weise, daß er sein Haus dem Käufer zur freien Benutzung überläßt und demunerachtet die Gefahr noch jahrelang auf seine Rechnung trägt. Sollte blos unter dieser Voraussetzung die Regierung in die Lage tre ten können, ohne ständische Zustimmung auch selbst bei der evidendesten Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit eia Haus zu acquiriren, so würde, da jeder Kauf ein doppel seitiges Geschäft ist, wo zwei Leute dazu gehören, Einer, der kauft und ein Anderer, der verkauft, natürlich niemals die Zustimmung des Verkäufers zu erlangen fein. ES müßte mit einem Morte gänzlich von solchen Geschäften abgesehen werden, auch wenn die größten Nachthelle im einzelnen Falle für den Staat daraus erwüchsen. Es fin det ferner der Abg. Koelz es noch bedenklich, daß nach dem abgeschlossenen Vertrage, wenn nicht der Rückkauf bis zum 1. April 1856 erfolgt sei, der Staat das Grundstück behalten müsse. Dieses Bedenken widerlegt sich sehr ein fach dadurch, daß die Regierung ja nicht genöthigt war, das Haus zu behalten, sondern sie war durch den Vertrag in der Lage, wenn die Stände ihre Zustimmung nicht zu dem Erwerbe des Grundstücks gaben, noch vor dem 1. April 1856 das Grundstück an den Käufer zurückzugeben und das Geschäft zu rescindiren. Also dieses Bedenken zerfällt sofort in sich selbst. Ich glaube schließlich, es be darf jetzt nur noch der Erwähnung Dessen, was von eini gen Seiten ebenfalls als eine Art von Mißbilligung auf gestellt worden ist, nämlich daß auch 16,000 Thlr. für die Mobiliareinrichtung der Polizei ausgegeben worden seien. Es ist diese Summe in dem Berichte der Deputation aller dings erwähnt — ich weiß nicht, aus welcher Quelle sie geschöpft ist — sie ist aber nicht ganz richtig; denn es sind für die eigentliche Einrichtung der Polizei nur 8088 Thlr. 9 Ngr. 2 Pf., und zwar für die Einrichtung von 35 Gefängnissen, für Anschaffung sämmtlicher Möbeln, Regale, Actenschränke, Lampen, Leuchter, Schreibzeuge in den Bureaus und Expeditionen, für die Einrichtung der 9 Polizeiwachtstuben in der Stadt, für Bücher, Pläne, Landkarten rc., für die Umzugskosten aus dem alten Hause in das neue u. s. w. gebraucht worden. Dazu kommen nun noch 3377 Thlr. 4 Ngr. 8 Pf. für Uniformirung, Ausrüstung und Bewaffnung der Stadtgendarmen, ferner 3136 Thlr. 25 Ngr. 9 Pf. für die Dorbereitungs- und Einrichtungsarbeiten beim Einwohneramte. Ueberdies ist auch für die Einrichtung der Generalcommission im Poli zeihause ein Aufwand zu bestreiten gewesen. Abg. Bassenge: Der geehrte Abg. Seiler erwähnte, daß die zahlreiche Aufstellung von Polizer'beamten in Dres den möglicherweise Querulanten Hervorrufen könnte. Es befremdet mich diese Aeußerung von ihm um so mehr, als er bei einer ähnlichen Gelegenheit die große Gemüthlichkeit der Dresdner rühmte. Will ich nun auch zugeben, daß die zahlreichen Polizeidiener trotz ihrer schmucken, aber des wegen kostspieligen Ausstaffirung nicht eben eine willkom mene Erscheinung sind, muß ich ferner berücksichtigen, daß die Gemüthlichkeit beim Geldgeben bekanntlich aufhört, so
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder