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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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ten, wenn sie in einer Zeit außerordentlicher Theuerung die unverhältnißmäßig niedrig besoldeten Beamten durch Lheuerungszulagen entschädigt. Wir würden, wenn wir dies wollten, dadurch durchaus keinen erheblichen Einfluß -auf Abminderung der Steuern äußern und doch auf der andern Seite jenen Beamten wesentliche Nachtheile berei ten. Das im Allgemeinen in Bezug auf jene frühere Be merkung wegen der Lheuerungszulagen. In wie weit die Stellung der Niedern Iustizbeamten, namentlich der untern Actuare, ihren Leistungen gemäß verbessert werden kann, das bleibt der weitern Erwägung der hohen Staatsregie rung anheimgegeben; allein auch ich gestehe, daß ich die Ansichten, welche der Abg. Lehmann vor mir darüber aus gesprochen hat, im Ganzen vollständig theile. Noch etwas wollte ich mir erlauben zu bemerken, zu einem Anträge, welcher gestellt worden ist, zum Amendement des Herrn Abg. Oehmichen nämlich in Bezug auf die Ausgleichung der Unverhältnißmäßigkeit der Botenlöhne. Es ist das wohl schon berührt, aber doch noch nicht so genau hervorgeho ben worden. Wenn diese Ausgleichung stattsinden sollte, nach der von dem Herrn Antragsteller vorgeschlagenen Weise, dadurch, daß die Botenlöhne ohne alle Rücksicht auf die Entfernung der verschiedenen Orte vom Gerichte gleichmäßig normirt würden, so würden dadurch die Ge richtsbefohlenen der dem Orte des Gerichts näher gelege nen Orte wieder wesentlich beeinträchtigt werden gegen die, welche ferner wohnen. Wer eine Viertelstunde vom Ge richte wohnt, dem kann unmöglich zugemuthet werden, das selbe Botenlohn zu zahlen, welches Derjenige zu bezahlen hat, der 3 oder 4 Stunden entfernt davon wohnt. Also in dieser Weise ließe sich die gewünschte Ausgleichung nicht treffen. Wicepräsident v. Erie gern: Zur Erläuterung und Er gänzung der Bemerkungen, die ich mir früher erlaubt habe, willich nur wenigeWorte beifügen. Es ist in Dem, was der Abg. Lehmann vorgebracht hat, jedenfalls eine Bevorwor tung der Maßregel enthalten, daß künftig besonders den Sub alternenbeamten ein Sportelantheil zu gewähren sei. Diese Ansicht hat gewiß sehr Vieles für sich; es sind aber auch viele dem entgegenstehende Bedenken bereits im Bericht niedergelegt worden. Ich will nur noch ein einziges Be denken, was nicht besonders herausgehoben worden ist, hin- zufügen. Ein solches finde ich darin, daß die verschiedenen Arbeiten hinsichtlich des Liquidirens sehr verschiedenen ge setzlichen Vorschriften unterliegen. Die Bewilligung von Sportclanthcilen würde daher eine sehr ungleiche Beloh nung des Fleißes nach sich ziehen und es müßte deshalb, wenn man den einzelnen Subalternenbeamten einen Spor- telantheil gewahrt, für Denjenigen, der die Leitung der Ge schäfte unter sich hat, sehr schwer sein, zu bewirken, daß bei Wertheilung der Arbeit hierunter eine gewisse Gleichmäßig keit erlangt werde, daß nicht Einzelne einen großen Theil der Arbeit erhalten, die nur geringe Sporteln nach sich ziehen, Andern aber mehr solche Arbeiten zugetheilt werden, die hohe Einnahmen gewähren. Ich glaube, hierin liegt ein nicht unwichtiges praktisches Bedenken, welches außer den Im Bericht bereits erwähnten, einer solchen Maßregel entgegenstehen würde. Cs komMt also darauf an, auf welche Weise derselbe Zweck mit andern Mitteln zu erreichen ist. Eines solchen Auskunftsmittels bedarf es besonders für die Fälle, wo die Hoffnung auf weitere Beförderung keinen genügenden Sporn gewähren kann, ich sage, einen nicht genügenden Spork, wobei ich alleMal die allgemeine Pflichttreue als selbstverständlich voräussetze. Ich gebe aber gern zu, der Mensch bedarf außer den innern Trieb federn allerdings noch der äußern. Der Bericht erwähnt diesen Punkt Seite 58, und nach meiner Ansicht ist dabei lediglich an die Subalternenbeamten zu denken, denn davon kann meines Erachtens nicht füglich die Rede sein, daß durch einzelne Gratisicationen auch den in höher» Stellungen be findlichen Staatsdienern in außerordentlichen Fällen eine Belohnung gewährt werden solle. Diese werden hoffent lich einer solchen Anregung nicht weiter bedürfen. Es kommt hier vorzüglich auf Die an, deren Arbeit, wie der Abg. Lehmann mit Recht bemerkt, die weniger interessante, und doch oft sehr mühsame ist. Der Abg. Unger warnt vor der Mildthätigkeit. Da hat er mich ganz falsch ver standen. Es ist mir nicht in den Sinn gekommen, hier bei der Mildthätigkeit das Wort zu reden. Ich wünsche, daß durch solche Belohnungen, die man gewöhnlich mit dem Worte „Gratifikation" bezeichnet, das Ehrgefühl ange regt, und außerdem den betreffenden Personen in ihrer äußern Stellung eine ihrer Anstrengung entsprechende Ver besserung gewährt werden möge. An Mildthätigkeit habe ich dabei nicht gedacht. Wenn aber ein löblicher Zweck er reicht werden soll, so ist es gewiß mit der Pflicht eines jeden Mitgliedes der Kammer vereinbar, auch für eine Er höhung der Ausgaben zu sprechen. Es handelt sich immer um Das, was erreicht werden soll, und ist Das gut und zweckmäßig für den Staat, so kommt es nicht darauf an, ob es etwas mehr kostet. Ich kann nur wiederholen, was ich erwähnt habe, daß nach meinem Erachten für Fälle, wo nach den Verhältnissen die Hoffnung des Aufrückens nicht sehr nahe liegt, und die Stellung des ,Beamten nur eine weniger günstige ist, wenn er sich auszeichnet, aller dings nur durch Bewilligung von Gratisicationen eine an gemessene Ausgleichung herber'geführt werden kann. Der Abg, Lehmann machte darauf aufmerksam, daß es sehr schwierig sein werde, hier einen Maßstab zu finden, da die betreffenden Personen sich vielleicht nicht immer in der Lage befinden würden, ihre Bewerbungen gehörigen Orts zu unterstützen. Nach meiner Ansicht sollte cs dabei nicht auf die Bewerbungen ankommen, sondern auf das Urtheil des nächsten Vorgesetzten, der die Leistungen kennen, und jeden-
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