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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. - 22. Dresden, am 21. März. 1855 Bier und zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 15. März 1855. Inhalt: Bemerkung zum Protokoll. — Registrandenvortrag. — Schluß der Berathung des Berichts der zweiten Deputation über Ab- theilung L des Budgets der Staatsausgaben, den Bauetat betr. — Besondere Berathung und Beschlußfassung über Pos. 86—89. Die Sitzung beginnt Vi 11 Uhr unter dem Vorsitze des Vicepräsidenten v. Criegern in Gegenwart des Staats ministers vr. Zschinsky, des Königlichen Commissars Geh. Justizrath vr. Schröder, und in Anwesenheit von 68 Kammermitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung vom Secretär Glöckner aufgenommenen Pro tokolls. Vorsitzender Vicepräsident v. Criegern: Hat Je mand gegen das Protokoll eine Bemerkung zu machen? (Es meldet sich Niemand.) Ich selbst erlaube mir den Herrn Secretär zu bitten, die Stelle nochmals mitzutheilen, die von der Auslassung des Herrn Regierungscommissars v. Ehrenstein handelte über die Berechnung der Diäten. Wenn ich nicht ganz irre, war die Meinung etwas anders, als sie im Protokoll ausgedrückt ist, hinsichtlich der 24 Stunden. . (Serretär Glöckner verliest die betreffende Stelle.) Wenn ich nicht irre, erklärte der Herr Rcgierungscom- missar blos, daß der Lhaler nicht doppelt in Anspruch ge nommen werden könne, wenn der Betreffende innerhalb 24 Stunden zurückkehre. - - Königlicher Commiffar vr. Schröder: Die Bemer kung des Herrn Vicepräsidenten ist ganz richtig; es han delte sich um den Thaler Auslösung für.den zweiten Tag, der lkquidirt werden könnte, nachdem der betreffende Be amte am ersten Tage eine Expedition gehabt hat, in einem fremden Orte übernachtet und den nächsten Tag wieder zurückkehrt. Darauf bezog sich die Äußerung des Herrn Geh. Raths v. Ehrenstein, und ging feine Erklärung dahin, daß dann der Lhaler Auslösung für den zweiten Tag il. K. (I. Uvonnement.) nicht in Ansatz kommen könne, wenn die Rückreise noch innerhalb 24 Stunden, von der Abreise an gerechnet, falle. . Wenn also, um ein Beispiel zu geben, der betreffende Be amte Nachmittags um 2 Uhr von Hause abgereist ist, er die Expedition besorgt hat, dann an einem fremden Orte übernachtet, und den nächsten Morgen zurückreist, so daß er- noch vor Tische zu Hause ankommt, so wird eine Aus lösung für diesen zweiten Tag nicht passirlich sein. Das war die Meinung des Herrn Geh. Raths v. Ehrenstein. (Geh. Rath v. Ehrenstein tritt ein.) Vorsitzender Vicepräsident v. Cri eg er n: In diesem Momente, da der Herr Commiffar eintritt, wäre es am zweckmäßigsten, wenn Sie die Güte hätten, diesen einzigen Passus noch einmal vorzulesen. (Wird nochmals vorgetragen.) Königlicher Kommissar v. Ehrenstein? Ich hatte bereits bemerkt, daß im Dresdner Journale meine Erklä rung hierüber unrichtig aufgefaßt war, und bemühte mich daher, im Bureau der stenographischen Mittheilungen mich zu überzeugen, ob ich wirklich so gesprochen habe. Hier hatte ich aber die Aeußerung, wie ich glaube, richtig ge funden. Es ist hier gesagt: „Ich habe hierauf zu ant worten, daß allerdings die Auslösung von 1 Thlr. bei je der Dienstreise über eine Meile Entfernung gewährt wird, daß sie aber nicht aufs Neue eintritt, wenn der Beamte in 24 Stunden nach Hause zurückgekehrt ist." Vorsitzender Vicepräsident v. Criegern: So war es, es wird also das im Protokoll bemerkt werden. Seretär Glöckner: Ich hatte gesagt: „Ich habe darauf zu antworten, daß allerdings die Auslösung von 1 Thlr. bei jeder Dienstreise über eine Meile rc." Königlicher Commiffar v. Ehrenstein: Ganz richtig. Vorsitzender Vicepräsident v. Criegern: Hat sonst noch Jemand eine Erinnerung zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, so würde das Protokoll für genehmigt anzusehen' sein) und ich bitte die Herren Abgg- H'ertel und Braun, dasselbe mit mix, zu unterzeichnen. (Dies geschieht.) Wir gehen nun zum Registrandenvortrag über. (Nr. 193.) Protokollextract der ersten Kammer, vom 7. März d. I., nebst einer dort beigelegten Petition des 69
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