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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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deputation mehrere Wochen nöthig haben wird, um über haupt mit Vorlagen vor die Kammer treten zu können, eine Vertagung der Kammer stattsinden könne? Diese Frage hat die Deputation gestern in den Bereich ihrer Berathung gezogen. Abgesehen nun von den formellen Schwierigkei ten, die in den derzeitigen Gesetzen, bestehen, nach welchen über eine Vertagung der Kammern selbst besondere Be stimmungen nicht angetroffen werden, hat die Finanzdepu tation die Frage: ob es thunlkch und räthlich sei, -er Kam mer einen derartigen Vorschlag zu machen, nicht zu bejahen vermocht. Es sind verschiedene Gründe, die uns dazu be wogen haben. Den formellen Grund habe ich bereits er wähnt, es ist der Mangel an einer besondern Bestimmung über die Zulässigkeit der Vertagung selbst; materiell dürste aber vorzugsweise ins Auge zu fassen sein, daß nicht blos die Finanzdeputation hier zurückgelassen werden dürfte, son dern daß sich die Zurücklassung auf die Mitglieder sammt- licher Deputationen erstrecken müßte. Es würden also 28 Mitglieder von dieser Maßregel gar nicht getroffen, rück sichtlich ihrer träte gar keine Ersparnis: ein; was aber die übrigen Mitglieder anlangt, so müßten diesen die Reisekosten hin und zurück bezahlt werden, was jedenfalls dem Lande nicht unbeträchtliche Summen kosten und deck Profit im Uebrigen sehr schwächen würde. Soll eine Vertagung ein treten, so halte ich es für dringend nothwendig, daß sofort bei den Missiven Hinweisung darauf erfolgt, damit jeder Abgeordnete sofort danach seine Einrichtung treffen könnte. Jetzt aber würden viele Abgeordnete von einer solchen Maß regel hart getroffen werden, theils sind sie im Hinblick ihrer länger» Anwesenheit auf dem Landtage mit ihren Familien hierher gezogen, theils haben sie kostspielige Einrichtungen zu Hause getroffen, um überhaupt ihre Abwesenheit zu er möglichen, theils haben sie hier theure Logis gemiethet; alle diese Abgeordneten würden daher ohne ihre Schuld sehr zu Schaden kommen, wenn sie in diesem Augenblicke wieder nach Hause geschickt werden sollten, denn der Staat würde sich nicht dazu verbunden erachten, ihnen Ersatz für diese Verluste zu gewahren. An sich halte ich eine Vertagung der Kammern in einem Falle, wie er jetzt vvrliegt, für ganz gerechtfertigt, ja nothwendig, allein beabsichtigt man eine solche, so möge man sich künftig rechtzeitig dazu entschließen, nicht aber erst dann, wenn die Kammern bereits länger beisammen waren. Aus diesen Gründen konnte sich die Finanzdeputation nicht entschließen, einen derartigen Antrag zu stellen. Es wäre aber der Deputation sehr wünschens- werth, wenn einige Wochen Ruhe einträte, damit wir die nöthige Muße erhielten zu der Vorprüfung. Es bedarf dazu aber keiner Vertagung, es ist blos, wir haben schon Vorgänge der Art, nöthig, daß einige Zeit lang Sitzungen nicht stattfinden, und daß allen denjenigen Mitgliedern, denen ihre Verhältnisse es gestatten und die davon Gebrauch machen wollen, auf diese ganze Zeit Urlaub ertheilt werde. Wer solchen nicht gebrauchen kann, der mag da bleiben und dis Vorlagen studiren. Das wollte ich Hei dieser Gelegen heit auszusprechen nicht unterlassen. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Der Abg. Haberkorn hat in so umfassender Weise die Ansicht getroffen, die ich bei einer ähnlichen Gelegenheit mir erlaubt haben würde, der hohen Kammer vorzutragen, daß dies von mir nicht umfassender hätte geschehen können; nur einen Punkt hat er nicht berührt und das scheint mir ein ziemlich we sentlicher; nämlich der, daß auch eine gewisse Zeit erforder lich -ist, während welcher sich die neuern Kammermitglieder Mit den altern bekannt zu machen haben, daß sie insbeson dere den Gang der Geschäfte einigermaßen kennen lernen, um nachher spater nicht unnöthige Debatten hervvrzurufen und Ansichten zu entwickeln, die zwar ganz gut gemeint sein können, aber bei den Berathungen nicht in der Weise durchzuführen sind, wie sie vielleicht glauben, daß es sein könnte. Ich habe diese Ansicht auch von anderer Seite aussprechen hören, daß es nothwendig sei, -aß eine gewisse Bekanntschaft unter den Mitgliedern stattfinde; ich habe dieses insbesondere auch von dem Ministertische oder we nigstens von Seiten der höchsten Staatsbehörden ausspre chen hören, und glaube gewiß, daß ein großer Lheil der Kammer diese Ansicht mit mir theilen wird. Ich habe dem nach etwas Weiteres nicht hinzuzufügen. Abg. Rittner: Ich wollte mir zunächst ein' paar Worte erlauben, gewissermaßen zu Vervollständigung Des sen, was der geehrte Vorstand der Finanzdeputation über die vom Abg. Vr. Wahle angeregte Frage geäußert hat. Derselbe sprach, wenn ich recht verstanden habe, die Ansicht aus, daß die Positionen, welche von der Staatsregierung ganz unverändert vorgelegt würden, wohl kaum zu einer weitläufigen Berichterstattung Anlaß geben dürften; diese Ansicht muß ich mir erlauben, in etwas zu modisickren, und ich glaube auch, der Abg. Haberkorn wird darin mit mir ganz einverstanden sein. Nämlich für den Fall, daß an den von der Regierung nicht abgeänderten Positionen die Deputation glaubt Aenderungen beantragen zu müssen, so würden diese Positionen. wohl ganz vorzüglich zu einer gründlichen Prüfung Anlaß geben. Was die weitere An gelegenheit anlangt, eine allgemeine Beurlaubung der Kam mer, so hat besonders der geehrte Sprecher vor mir die materielle Seite hinlänglich beleuchtet, und ich will nur hinzufügen, daß mir ein formelles Bedenken sehr wesentlich der Sache entgegen zu stehen scheint; es ist nämlich das, daß wir nach der Landtagsordnung keine Form haben, Abgeordnete nach Hause zu schicken, ohne daß sie ausdrück lich darum bitten; es würde dies nur auf Grund eines besondern Decrets der Staatsregierung geschehen können. Dieses Deeret müßte aber an die erste Deputation gegeben, von dieser darüber Bericht erstattet werden, dann dasselbe in jene Kammer hinüberkommen, und auf diese Art und Welse würden wohl wahrscheinlich über der Berathung dieses speciellen Decrets mindestens drei Wochen vergehen, 3*
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