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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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zerstückelt sind, in einer Weise übersehen zu können, daß dadurch nicht wiederholtes Nachschlagen bedingt wird. Cs kann sich hier hauptsächlich nur dämm handeln- ob die Kosten der Adruckung irgend erheblich sind. Ich glaube aber Nicht, daß sie es sein Werden, uNb ich füge dem Wunsche des geehrteti Abg. Haberkorn auch wiederholt den tNeinigeN bei, daß es doch im Allgrweinen zur Regel ge wacht werden Möchte, frühere Gesetze, wenn sie Nicht zu Umfänglich sind, den Nachtragsgesetzen beidrucken zu lassen. WkcepräsideNt v. Criegernr Da über die Frage selbst die Meinungen gegenwärtig ausgekauschk werden, so muß, ich doch noch ein paar Worte beifügen. Auch ich sehe seht gern von der Erörterung der Frage ab, ob man hier von einer Regel oder Ausnahme sprechen wolle, aber ich glaube, cs kommt hierbei, selbst wenn die Maßregel zweckmäßig sein sollte, doch bei deren Anwendung hauptsächlich auf die Verhältnisse an.^ Nothwendig und zweckmäßig finde ich allerdings eine Maßregel der Art bei Gesetzen, die, wie das Heimathsgesetz, sehr oft und augenblicklich im praktischen Leben angewendet werden müssen. Das waren auch die Gründe, warum man auf dem Landtage 185t beschloß, das Heimathsgesetz vom Jahre 1834 wieder mit abdrucken zu lassen. Wenn es sich aber um Gesetze handelt, wie das vorliegende, die nur von Behörden zu handhaben sind und von Männern, denen überhaupt leicht eine Uebersicht der ganzen Gesetzgebung zu Gebote steht, da glaube ich, würde ein nicht zu rechtfertigender Kostenaufwand veranlaßt, wenn Etwas anderweit obgedruckt werden soll, was sich leicht finden laßt. Da der Gegenstand hier einmal mehr im Allgemeinen zur Sprache gebracht worden ist, hielt ich es doch für nothwendig, meine Ansicht hierüber noch mit we nigen Worten zu erläutern. Präsident vr. Haase: Ich glaube, die Sache hat sich erledigt, da sie Fürsprecher und Gegner gefunden und die Regierung erklärt hat, sie in Erwägung ziehen zu wollen. Unsre Deputation hat uns angerathen, dem Gesetzentwürfe mit den angegebenen Zusätzen unsre Zustimmung zu er- theilen. Ich werde also sofort zur namentlichen Abstim mung übergehen, und die Frage ist diese: Nimmt die Kammer den vorliegenden Gesetzentwurf mit den von ihr beschlossenen Zusätzen und Modifi kationen an? Hierauf antworten mit Ja: Vicepräsident v. Criegern, Abg. v. Naisky, Secretär Glöckner, - Mai, Secretär Anton, - v. Rex-Thielau, Abg. Fikentscher, - Schneider, - Tröger, - Köhler, - Ur. Baumann, - Riedel, - Preßprich, - Haberkorn, - Seiler, - Ficinus, - Herrmann a. Spittwitz, - Asmus, - Rittner, - Hörner, Abg. Püschel, - Heyn, - Schrawm, - v. Polenz, - vr. Platzmann, - Kleeberg, - StockmaNn,. - Unger, - Weidauer, - vr. Wahle, - vr. Hermann, - Echarti, - Schubart, - v. Schönfels, -- Poppe, - Mogk, - vr. Loth, - Meinert, - Krauße, Abg. Koch, - Sornitz, - Tempel, - Lehmann, - Berndt, , - Emmrich, - Leith owt, - Jacob, - Reiche-Eisrüstuck, - Rennert, - Schulze, - .Schweizer, - Georgi, - von der Beeck, - v. Nostitz-Drzewiecki, - Schilbach, - v, Abendroth, - Noth, Präsident vr. Haase. Präsident »r. Haase: Sonach ist der Gesetzentwurf von sämmtlichen Anwesenden angenommen. Referent Secretär An ton: Der übrige Theil des Berichts bezieht sich auf eine Petition, die der ersten De putation zur Begutachtung überwiesen wurde, weil sie mit dem vorliegenden Gegenstände in engem Zusammenhänge stand. Ich gebe dem Herrn Präsidenten anheim, ob ich die Petition vorlesen soll. Der Inhalt ist seiner Haupt sache nach vollständig im Berichte ausgenommen. Präsident vr. Haase: Ich kann dies bestätigen. Ich frage die Kammer: will sie unter diesen Umständen von der Vorlesung der Petition absehen? — Ein stimmig Ja. Referent Secretär An ton: Endlich liegt es der Deputation noch ob, hierbei zu gleich über die schon obengedachte, nur an die zweite Kam mer gerichtete Eingabe von Adelheid Brigitta Concordia, geb. Canzler, verw. Protodiakonus Roch zu Nossen, Vor trag zu erstatten. Die Bittstellerin ist eine der Witwen, welche außer ihrer Pension von 16 Lhlr. noch eine der bereits erwähn ten Unterstützungen von 15 Thlr. erhalt, ihrem Anführen nach fast 70 Jahre alt, entkräftet und in dürftigen Ver hältnissen; sie macht darauf aufmerksam, daß die Bedürf tigkeit bei ihr und den übrigen Witwen aus der frühem Zeit, wegen ihres höhern Alters und ihrer daraus entstan denen Gebrechlichkeit mit seltenen Ausnahmen gewiß noch weit größer sei, als die der später in den Genuß der höhern Pension getretenen Witwen, und bittet unter Bezug auf den erfreulichen Zustand der Pensionskasse, so wie darauf, daß es den erstem, wenn ihre verstorbenen Ehemänner keine Beiträge dazu geleistet haben, als ein unglücklicher Zufall billig nicht zum Nachtheile gereichen sollte, um Gleichstellung der ältern Witwen mit den spatem, oder doch um Gewäh rung einer Pension von 50 — 60 Thlr. für Jede der erstem. Daß nun weder düs Eitte üoch das Andere unter den hier vorwaltenden Umständen thunlich ist, dürfte sich aus dem Vorstehenden zur Gnüge ergeben; daß aber die Zah lung von Beiträgen in der fraglichen Beziehung keineswegs
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