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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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verwitweten Fischer und Genossen zu Büutzew rc., deren Privilegium zum Hadersammeln in der Oberlausitz betr. (Nr. 72 der Registrande.) , Präsident v. Schönsels: Es werden diese mündlichen Vorträge auf die nächste Tagesordnung gebracht werben. Bürgermeister Gottschald: Ich habe darauf auf merksam zu machen, daß die Berichte in den Mittheilungen der zweiten Kammer in der achten Nummer enthalten sind. Es wird daher jedem Mitglied« Gelegenheit geboten sein, diese Berichte vorher einzusehen, um über diese Angelegen heit sich zu informiren. Präsident v. Schönfels: Es wird diese Notiz jedem Mitglied« sehr willkommen sein, weil danach sich zu orien- liren ist über den Vortrag, der betreffs dieser Angelegen heiten in der zweiten Kammer bereits ftattgefunden hat. (Nr. 142.) Petition der Besitzer des Ritterguts Obergrafenhain und des Erbrichterguts Höckendorf, Franz Eichler und Ludwig Weber, vom 23. Februar 1855, um Rückgabe der ihnen durch die Grundrechte entzogenen, vom Staatssiscus erworbenen Jagdgerechtsame, resp. um eine Entschädigung dafür. Präsident v. Schön fels: Es ist die dritte Deputation, die sich mit den fraglichen Petitionen beschäftigt, und ich schlage daher vor, auch diese Petition, welche sich mit dem selben Gegenstand abgiebt, dahin zu verweisen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Es war dies die letzte Nummer, welche heute auf der Registrande sich befand, und ich habe nun, ehe wir zur Tagesordnung übergehen, noch einige Entschuldigungen und Urlaubsgesuche vorzutragen. Zuvörderst wünscht Herr v. Heynitz-Heynitz wegen dringender Familjenverhältniffe für die heutige Sitzung entschuldigt zu sein. Herr Kam merherr v. Watzdorf befindet sich unwohl und wird daher ebenfalls heute nicht in der Sitzung erscheinen. Endlich bittet um Urlaub auf die Zeit vom 15. bis 19- März Herr vr. Großmann und zwar wegen amtlicher Geschäfte; ich frage, ob die Kammer dieses Gesuch zu genehmigen ge meint ist? — Einstimmig Ja. Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen, wir wür den daher zum ersten Gegenstand der heutigen Tages ordnung übergehen können, und zwar zur Berathung des Berichts unsrer zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Nahrungsvcrhältnisse betreffend. Ich habe Herrn v. Erdmannsdorf zu ersuchen, als Referent den Rednerstuhl zu betreten und uns den Vortrag zu geben. Referent v. Erdmannsdorf: (Nach Vortrag des Königlichen Decrets, s. dasselbe L.-M. H. K. Nr. 13, S. 220 f.) Ich weiß nicht, ob es nöthig werden wird, das ziemlich umfängliche Expose zu verlesen, Präsident v. Schönfels: Es würde zuvörderst auf die hohe SteratÄegierung ankommen, ob sie darauf besteht, daß dieses Exposö zur Verlesung gebracht wird. (Wird von Seiten des königlichen Commiffars verneint.) Die hohe Staatsregierung sieht von Verlesung des Exposes ab, und ich habe die Frage an die Kammer in dieser Beziehung zu richten, ob auch sie von Verlesung desselben absehen will? — Einstimmig Ja*). Referent v. Erdmannsdorf: Ich werde also zur Vorlesung des Berichts übergehen. Das allerhöchste Decret vom 8. Januar 1855 enthält in der demselben veigefügten Anläße ^) eine- Darstellung -derjenigen Maßregeln, welche infolge der hohen Getreidepreise, des Mangels an Kar toffeln und der gestörten Fabrirthatigkeit in manchen Ge genden des Landes herrschenden Nothstandes, so wie zu Linderung desselben ergriffen worden sind (Seite 286 bis 290), k) eine Uebersicht Dessen, was in dieser Beziehung noch ferner geschehen muß und soll (Seite 291—304). all ä. , > Die Deputation erachtet die in der Beilage des ^Kö niglichen Decrets und im Bericht der zweiten Kammer Mie- dörgebegte Erwähnung des bisher Geschehenen für vollstän dig erschöpfend und hält sich daher für verpflichtet, zur Vermeidung unnöthiger Wiederholungen sich blos darauf beziehen zu müssen. Alle hier einschlagenden Ziffern enthält der jenseitige Bericht Seite 19 und 20, worauf die Deputation hiermit verweist. Jene Darlegung wird der geehrten Kammer aufs Neue die Ueberzeugung geben, daß von dem hohen Ministerium des Innern mit einer Sachkenntnis Umsicht und Vorsicht verfahren worden ist, welche die größte Anerkennung und den wärmsten Dank des Landes und insbesondere der vym Nothstande vorzugsweise betroffenen Gegenden verdienter Maßen erlangt hat. Indem es der Deputation eine angenehme Pflicht ist, auch ihrer Seits und, 'wje sie voraussetzt, im Sinne der ganzen Kammer hierdurch diesem wohlverdienten Danke einen Ausdruck zu verleihen, hat sie zu erwähnen, daß durch das vorliegende Decret dem Anträge genügt worden ist, welcher am jüngst verflossenen außerordentlichen Land tage mittelst ständischer Schrift vom 28. December 1854 (Landtagsacten I. Abth. 3 Bd. S. 274) an die hohe Staatsregierung gebracht worden ist. Derselbe lautete: „Die Negierung möge nach wie vor ihre unausge setzte Aufmerksamkeit und Fürsorge den gedrückten Er werbs- und Nahrungsverhältnissen in allen Thellen des Vaterlandes angedeihen, dem nächsten ordentlichen Land tage aber eine besondere Vorlage über den Stand die ser Verhältnisse und die Mittel und Wege zu deren Linderung zur Prüfung und Genehmigung zugehen lassen." sck L. Hinsichtlich Dessen, was noch geschehen soll, beleuchtet das dem Königlichen Decrete beigefsigte Elpösö zuächst die *) Dieses ErposL, von dessen Vorlesung die Myfnrer absieht, s. in L.-M. II. K., Nr. 16, S. 221 ff.
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