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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Zeit einen ganz andern Charakter angenommen, als sie vor her hatten. Gegenwärtig stellt man die Spitzenklöppelei und die betreffenden Schulen auf gleiche Stufe mit den verschiedenen Arten von Beschäftigungsanstalten für Kin der, die sich unter dem einen oder andern Namen, als: Spinn schulen, Strohflechtschulen, im Gebirge wohl auch als Näh schulen vorfinden. So wie sich die Gelegenheit darbietet, in solchen Schulen eine lohnende Beschäftigung einzufüh ren, so wird diese Gelegenheit ergriffen und man ist na mentlich in einem LH eile des Erzgebirges, der ans Vogt land grenzt, gegenwärtig damit beschäftigt, an die Stelle der Spitzenklöppelei lieber die Feinnäherei zu setzen und die Kinder, welche früher geklöppelt haben, an jene zu ge wöhnen. Dies Wenige möge dazu dienen, um die richtige Auffassung dieser Maßregel zu erleichtern. Abg. vr. Großmann: Dem Geiste der Humanität, Weisheit und Gerechtigkeit, welcher in dem Regierungsde crete waltet, huldige ich von ganzem Herzen und freue mich um so mehr über die Anerkennung dieses Geistes, welche sich in dem Deputationsgutachten ausspricht. Gerade die ser Gegenstand, dem das Königliche Decret und das Depu- tatkonsgutachten gelten, macht es recht anschaulich, daß das Regieren eigentlich der Gipfel aller Intelligenz und die Re gierungskunst die Kunst aller Künste ist. Allein eben da rum kann ich nicht umhin, mich darüber zu äußern, was ich dennoch in diesen Auseinandersetzungen vermißt habe. Es ist eine einzige und ich bescheide mich freilich gern, die allerschwiengste Frage, die vielleicht zu beantworten sein möchte, nämlich die Frage über das Verhältnis in welchem der Fabrikherr, der Fabrikarbeiter und die Gemeinden zu einander stehen. Der Fabrikherr bedarf allerdings zuerst des Capitals, dann des Talents, ferner der Bildung. Er übernimmt das .Risico, er ist den wechselnden Conjuncturen der Zeit ausgesetzt. Allein, seine Arbeiter sind nicht zu ver gleichen mit den Radern, einer Maschine die nach Belieben hergestellt oder auch weggeworfen werden könnten, sondern sie sind freie Wesen, welche einen absoluten Werth haben und denen gegenüber auch wichtige Rücksichten zu beobach ten sind. Dasselbe gilt nun auch von den Gemeinden. Wenn diese, wie in der Petition des Herrn v. Erdmanns dorf beantragt wird/ jede Masse von Arbeitern, die man bei ihnen ansiedeln will, aufzunehmen gezwungen sind, wenn der Fabrikherr seine Fabrik schließt, weil er seine Rech nung nicht mehr dabei findet, so kommen die Gemeinden aller dings zu kurz, denn sie sind dann der leidende Theil, der, was auch immer für die Versorgung der Fabrikarbeiter geschehen möge, allemal zunächst in Anspruch genommen wird. Nun mag ich durchaus nicht etwa die Fabrikindustrie verdrängt wissen, sie hat, wie schon der Herr Staatsminister bemerkte, neben ihren Schattenseiten auch ihre, großen Lichtseiten, das ist ganz unverkennbar. Allein ich frage doch nur, ob es denn gar nicht möglich ist, ihr irgend ein Verhältniß festzu stellen, nach welchem diese drei Faktoren zusammen wirken müßtm, um die Arbeiter nicht geradezu in dem Proletariats untergehen zu lassen, die Gemeinden sowohl, als die Fabrik herren und die Arbeiter selbst. In vielen Fällen ist es na türlich das beste und allerdings wünschenswertheste, die Ausgleichung in dem Geiste der Herren in Bezug auf ihre Arbeiter zu suchen. Dies kann durch kein Gesetz geboten und vorgeschrieben werden, aber allgemein ist dieser Geist nicht und ich frage daher nur, ob es nicht möglich ist, daß die Gesetzgebung durch irgend eine Maßregel !etwas in dieser Hinsicht zum Vorschlag bringen und ausführen kann? Ich bescheide mich gern, daß diese Aufgabe unstreitig eine der größten ist, welche jemals gestellt werden können, aber mir scheint doch der Drang der Verhältnisse deren Lösung zu fordern, damit man nicht >'am Ende auf das System der Auswanderung hinsteuert. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Die Frage, welche der geehrte Herr Sprecher gestellt hat, wird, so weit sie überhaupt beantwortet werden kann, ihre Beantwortung durch die vorzulegende Gewerbeordnung finden; nur mache ich jetzt auf einen Punkt aufmerksam, welcher in der Re gel bei allen Diskussionen über die Verhältnisse der Fabrik industrie außer Acht gelassen zu werden pflegt. Man spricht nämlich in der Regel schlechtweg nur von Fabrik industrie, ohne sich über die beiden Formen klar zu sein, unter denen die Industrie getrieben wird. Man spricht von Fabriken und versteht darunter eine Menge von In dustriezweigen, die eigentlich nicht in Fabriken getrieben werden, obgleich sie unter den allgemeinen Begriff der Fa brikindustrie fallen. Alles Das, was bereits erwähnt wor den ist, läßt sich in Bezug auf die sogenannten geschlosse nen Etablissements mit größter Leichtigkeit durchführen und besteht da in der Hauptsache bereits faktisch. Wenn Sie sich erkundigen wollen, welche Arbeiter den Gemein den am häufigsten zur Last fallen, so werden Sie erfahren, daß es nicht die Arbeiter aus geschlossenen Etablissements sind, sondern Arbeiter aus der Hausindustrie, auf welche ich sogleich zurückkommen werde. Ueberall, wo ein regel mäßiges Verhältniß zwischen Arbeiter und Herren stattsin- det, da kann auch die Gesetzgebung das Specielle zwischen den Einzelnen reguliren und das führt in der Regel den Zustand herbei, welcher der wünschenswertheste ist. Dage gen wird der bei weitem größere Lheil unsrer Industrie in Form der sogenannten Hausindustrie betrieben. Dies ist ein völlig freies Verhältniß, dessen Regulirung der Negie rung ungemein schwer wird. Der Arbeiter in der Haus industrie, der Weber, Strumpfwirker und wie diese Leute alle heißen mögen, ist vollkommen unabhängig von dem Manne, der ihm seine Arbeit giebt. Er verkauft heute an den, morgen an jenen Kaufmann. Man kann nie sagen: er hat so und so viel Arbeit, oder: er hat die und die Arbeit. Darin liegt die große Schwierigkeit für die Fabrikherren bei der Unterhaltung dieser sogenannten Ar-
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